Datenschutz Wer Ihre Daten hat und was Sie dagegen tun können

Behörden und Unternehmen sammeln und archivieren die unterschiedlichsten Daten über Bürger und Kunden. Eine Tatsache, der sich viele Menschen oft hilflos ausgesetzt fühlen. Dabei gibt es einen Weg, die Kontrolle über die Datenmühle zu behalten.

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Eine Figur mit dem Schriftzug

Bei dem Blick in das eigene digitale wie analoge Postfach können einem manchmal die Nerven durchgehen. Werbeflyer und Spam-Mails erinnern daran, dass die eigenen Daten im Internet kursieren und auf Servern von Unternehmen und Behörden gespeichert sind.

Wer seinen Namen und seine Adresse schon mal irgendwo angegeben und in einem Social-Media-Profil ein paar Links und Tipps von “Freunden” mit einem “Gefällt mir” belohnt hat, ist ein “gläserner Kunde”. Die Bezeichnung für den Menschen, über den die Werbewirtschaft alles zu wissen scheint, wird längst wie selbstverständlich benutzt. Sogar das gezielte Einsetzen der gesammelten Informationen hat in der Werbewirtschaft seinen eigenen Begriff: “Targeting”.  
Nur 18 Prozent der Online-Käufer in Europa haben den Eindruck, die vollständige Kontrolle über ihre Daten zu haben. Das hat die Umfrage “Eurobarometer - Einstellungen zum Datenschutz und Elektronischer Identität in der EU“ aus dem Jahr 2011 ergeben. Dabei ist es eigentlich ganz einfach, sich zumindest einen recht umfassenden Überblick über das Daten-Chaos zu verschaffen. Man muss nur eines tun: Nachfragen.

Merkregeln für sichere Passwörter

Einmal im Jahr sind Unternehmen und Behörden in Europa verpflichtet alle gespeicherten Informationen über eine Person bekannt geben. Dazu muss der Bürger oder Kunde eine schriftliche Anfrage stellen. Binnen weniger Wochen sollten die vorliegenden Daten dann per Post zugeschickt werden. Dabei beschränkt sich die Auskunftspflicht nicht nur auf die Daten. Auch der Verwendungszweck muss sauber ausgewiesen werden. Aufwendig ist dieses Vorgehen dennoch, denn jede Stelle muss separat angefragt werden - von Amazon bis zum Kraftfahrtbundesamt.

Wer hat die Daten?
Allgemein gilt, dass Unternehmen und Behörden alles speichern dürfen, was sie für ihre Geschäftszwecke brauchen. Auch alle Angaben, die Kunden freiwillig machen, dürfen archiviert werden. Ebenso alles, was öffentlich zugängig ist. Damit ist jedes Social-Media-Profil, jeder Blog, jede Homepage oder auch jeder Twitter-Feed gemeint. Auch was andere über einen öffentlich machen, zählt dazu, sofern nicht dagegen vorgegangen wird.
Die meisten Daten, die bei den Behörden über Personen gespeichert sind, wurden nicht freiwillig abgegeben – beispielsweise Angaben beim Einwohnermelde-, Ordnungs- oder Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Außerdem kennt das Arbeitsamt den Lebenslauf, das Finanzamt das Einkommen und Krankenkassen wissen, wie gesund beziehungsweise krank ihre Kunden sind. All diese Daten dürfen die einzelnen staatlichen Behörden frei untereinander austauschen, sofern das für ihre jeweilige Arbeit notwendig ist.

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