Zwei Fälle, ein Hintergrund: In Göppingen stellten in der vergangenen Woche Bewohner eines Einfamilienhauses Einbruchspuren an ihrer Terrassentür fest. Offensichtlich hatte jemand versucht, einzubrechen. Als sie darüber mit einem Nachbarn sprachen, stellte sich heraus: Es gab am Montagmorgen tatsächlich einen Einbruchversuch. Ein Nachbar hatte auf dem Grundstück zwei Männer beobachtet und angesprochen, die daraufhin unmittelbar verschwanden.
In Pforzheim hatten die Besitzer eines Einfamilienhauses hingegen nicht so viel Glück. Zwischen 11 und 18 Uhr wurde in ihr Haus eingebrochen, unbekannte Täter hatten wohl von der Straße her den Maschendrahtzaun überstiegen, um anschließend die Terrassentür aufzubrechen. Im Haus hinterließen sie Chaos, im Erdgeschoss waren sämtliche Schränke und Schubladen durchwühlt. Und es fehlten Wertgegenstände – darunter ein hochwertiger Ring.
Zwei Fälle, die im direkten Vergleich zeigen: Die (un)gesicherte Terrassentür macht mitunter den Unterschied zwischen Einbruch und Einbruchsversuch. Vielen Deutschen ist das mittlerweile bewusst und sie rüsten auf - zur Freude der Sicherheitsbranche und der Polizei. Laut der aktuellen Kriminalstatistik sind die Einbrüche im vergangenen Jahr spürbar zurückgegangen. Über Jahre hatten sie in Deutschland zuvor zugenommen und ein besorgniserregendes Niveau erreicht. Ermittler und Politiker waren unter Druck geraten, ihren Kampf gegen Einbrecher zu verstärken. Die schwarz-rote Bundesregierung sorgte für eine Strafverschärfung, die seit Sommer 2017 gilt: Beim Einbruch in eine Privatwohnung ist jetzt eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft statt von sechs Monaten fällig. Der Rahmen reicht bis zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe.
Doch viel mehr als die höheren Strafen kommt ein anderer Grund zu tragen: Der bessere Einbruchschutz verdirbt Einbrechern das Geschäft. Denn dass Einbruchsversuche häufiger scheitern, führen Ermittler darauf zurück, dass sich viele Wohnungs- und Hausbesitzer inzwischen besser schützen, etwa mit sichereren Fenstern und Türen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen hieß es zum Beispiel, dass 46,3 Prozent der 39.057 im vergangenen Jahr in NRW registrierten Wohnungseinbrüche im Versuchsstadium stecken blieben, die Täter also nicht in die Wohnungen und Häuser gelangten oder nichts entwendeten.
Damit Einbrecher erfolglos bleiben, empfehlen Sicherheitsexperten und Polizei Panzer- und Querriegelschlösser für Wohnungs- und Haustüren. Pilzkopfverriegelungen sind für Fenster und Balkontüren die Empfehlung der Experten. Damit könnten Einbrecher am besten daran gehindert werden, Fenster oder Tür aufzuhebeln. Als Nachrüstung werden Einbruchschutzriegel für nach innen öffnende Türen und Fenster empfohlen. Als günstig und effizient gilt der EM3-Riegel. Er kann – im Gegensatz zu einer Pilzkopfverriegelung – problemlos an jedem Fenster und jeder Tür nachgerüstet werden, erhöht ebenfalls die Widerstandskraft beim Aufhebelversuch und kostet unter 100 Euro.
Die wichtigsten Fragen rund um Einbrüche
Die meisten Einbrüche finden in den sogenannten „dunklen Monaten“ statt. Das heißt zwischen Oktober und Februar. Bevorzugte Uhrzeiten sind die Dämmerungszeiten.
Im Grunde ganz einfach: Die meisten benutzen laut Polizei einen Schraubenzieher. Zumeist nähern sich Einbrecher von der Gartenseite und hebeln Fenster oder Fenstertüren auf. Dreiviertel aller Einbrüche laufen so ab, heißt es.
Einbruchssichere Fenster und Türen sind wohl der effektivste Einbruchsschutz. Wer persönlich zugeschnittene Infos sucht, kann sich kostenlos und neutral von Beamten der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle beraten. Dort werden auch geprüfte Handwerksbetriebe empfohlen.
Laut Polizei gilt: Erst muss die Außenhaut gesichert sein, dann kann man über weitere Schutzmechanismen nachdenken. „Meldeanlagen melden den Einbruch, verhindern aber keinen“, heißt es bei der Polizei.
Polizei anrufen und abwarten. Am besten nichts anfassen oder gar aufräumen. Alle weiteren Schritte lassen sich dann mit den Beamten besprechen.
Vorteile bei der KfW und bei der Steuererklärung
Der Erfolg von Einbruchschutzmaßnahmen scheint derzeit jedenfalls zu Investitionen zu motivieren. Im Jahr 2017 hatten laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts rund 2,04 Millionen Personen für die nächsten ein bis zwei Jahre Investitionen in den Einbruchschutz geplant. Preislich liegen die Investitionen in Einbruchschutz laut Umfragen des Netzwerks „Zuhause sicher“ im Schnitt bei 3600 Euro. Ganz sicher auch zur Freude der Sicherheitsbranche.
Um deutsche Bürger weiter zu motivieren, macht auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderangebote zur Einbrecherabschreckung. Seit 2015 gibt es quasi finanzielle Belohnungen, wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser und Wohnungen mit Einbruchschutztechnik ausrüsten. Wer etwa Fenster und Türen sicherheitstechnisch erneuert, kann einen Kredit oder einen Zuschuss von der KfW bekommen. Seit November werden die ersten 1000 Euro der förderfähigen Investitionskosten mit 20 Prozent, alle darüber hinausgehenden Kosten mit 10 Prozent bezuschusst - bis zu einer Summe von maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit.
Auch der Fiskus bietet einen finanziellen Anreiz für Bürger, die den Einbruchschutz verbessern. So lassen sich die Handwerkerkosten für den Einbau von Alarmanlagen, Spezialfenstern, Bewegungsmeldern und Co. steuerlich absetzen - als Handwerkerleistungen im Haushalt. Laut dem Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) sind demnach 20 Prozent der jeweiligen Anfahrts-, Arbeits-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten absetzbar. "Allerdings kann man alles in allem nur maximal 1200 Euro im Jahr als Handwerkerleistungen geltend machen", machen die VLH-Steuerexperten deutlich.
Zudem werden Materialkosten nicht berücksichtigt. "Deshalb sollten die verschiedenen Kostenarten in der Rechnung unbedingt getrennt ausgewiesen werden." Als Belege lässt das Finanzamt ordnungsgemäße Rechnungen ebenso wie einen ähnlichen geeigneten Nachweis über die Begleichung der Summe gelten. Vorsicht geboten ist dabei ansonsten nur noch bei der Bezahlweise. Dem VLH zufolge muss der Rechnungsbetrag immer überwiesen werden. "Barzahlungen gegen Quittung akzeptiert das Finanzamt nicht."
Wichtig ist: Wer eine KfW-Förderung nutzt, darf die Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend machen. Eine solche Doppelförderung schließt der Staat aus.