Müllkonzern Gericht bestätigt Verbot der Fusion von Remondis und Grünem Punkt

Das Kartellamt hatte dem Remondis-Konzern untersagt, das Unternehmen DSD zu übernehmen. Diese Entscheidung haben die Richter nun bestätigt.

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Das Kartellamt hatte im vergangenen Jahr dem Lüner Müllkonzern Remondis verboten, das Kölner Unternehmen DSD zu übernehmen, das die Markenrechte am Grünen Punkt hält. Quelle: dpa

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die von den Kartellbehörden untersagte Fusion des Müllriesen Remondis mit dem Grünen Punkt bekräftigt. „Der Senat hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt“, sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur.

Das Kartellamt hatte im vergangenen Jahr dem Lüner Müllkonzern Remondis verboten, das Kölner Unternehmen DSD zu übernehmen, das die Markenrechte am Grünen Punkt hält. Grund war die Befürchtung, diese könnten damit eine zu marktbeherrschende Stellung einnehmen. Das Bundeskartellamt hatte befürchtet, dass Remondis seine durch den Zukauf entstandene Marktmacht ausgenutzt hätte und Kosten auf die Konkurrenz hätte abwälzen können.

Das Oberlandesgericht gab mit seiner Entscheidung der Ansicht der Kartellbehörde Recht. Obwohl der weitere Weg durch die Instanzen vom Gericht nicht zugelassen wurde, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig: Remondis könnte gegen diese Nichtzulassung vorgehen – und darüber hätte dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Mehr: Warum die Übernahme des Grünen Punkts durch Remondis scheitern musste

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