Uber Gericht verbietet umstrittenen Fahrdienst

Der Fahrdienst UberPop ist in Deutschland umstritten. Jetzt hat das Frankfurter Oberlandesgericht ein Verbot gegen den Service bestätigt. Auch in Frankreich läuft es für den Dienst nicht rund.

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Ein Gericht hat UberPop verboten. Quelle: dpa

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat das Verbot des umstrittenen Fahrdienstes UberPOP in Deutschland bestätigt. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt folgte Richter Roland Vorbusch in wesentlichen Punkten den Argumenten des Verbundes Taxi Deutschland, der gegen Uber geklagt hatte.

Das OLG wies die Berufung zurück, ließ aber noch eine Revision gegen das Urteil zu. Im März 2015 hatte das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst in Deutschland verboten. Daraufhin hatte das US-Unternehmen UberPOP hierzulande gestoppt. Nun wurde in der zweiten Instanz verhandelt.

Uber bietet eine App an, mit denen Privatleute zahlungswillige Mitfahrer finden können. Dafür verlangt Uber einen Teil des vereinbarten Tarifs. Taxigesellschaften fürchten erhebliche Geschäftseinbußen und laufen deshalb weltweit Sturm gegen den Wettbewerber aus Kalifornien. Uber gilt als weltweiter Vorreiter der aufstrebenden Branche von Online-Mitfahrdiensten. Die Gesellschaft offeriert ihr Angebot nach eigenen Angaben weltweit in mehr als 470 Städten, wird aber in vielen Märkten immer wieder gerichtlich ausgebremst.

Das Wichtigste zu Uber

Zu der Berufungsverhandlung erklärte Uber, diese habe keinerlei Einfluss auf das Geschäft in Deutschland. UberPOP sei bereits vor mehr als einem Jahr eingestellt worden. Das Unternehmen konzentriere sich jetzt ausschließlich auf seine lizenzierten Vermittlungsdienste. Bei diesen Angeboten arbeite Uber nur mit konzessionierten Chauffeurdiensten sowie mit Fahrern zusammen, die einen Personenbeförderungsschein besitzen. Für Taxi Deutschland sagte Rechtsanwalt Herwig Kollar: "Wir sind erfreut über die Entscheidung und auch sehr zuversichtlich, sollte es zu einem Revisionsverfahren kommen."

Mitfahrdienst muss wegen illegaler Leistungen in Frankreich 800.000 Euro zahlen

Der Mitfahrdienst Uber und zwei seiner Manager sind von einem französischen Gericht wegen illegaler Transportdienstleistungen verurteilt worden. Das Pariser Strafgericht verdonnerte das in Kalifornien beheimatete Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 800.000 Euro. Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty und Frankreich-Geschäftsführer Thibaud Simphal müssen wegen irreführender Geschäftspraktiken 30.000 beziehungsweise 20.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft allerdings nicht in allen Punkten. Sie hatte gefordert, Uber den Betrieb in Frankreich vollständig zu verbieten.

In dem Fall ging es um das Angebot UberPOP: Per Smartphone-App werden Nutzer mit privaten Fahrern verbunden, die ihr eigenes Auto nutzen. Uber bietet den Service in Frankreich nicht mehr an, nachdem die Regierung dies unter dem Druck professioneller Taxi-Fahrer verboten hatte. Stattdessen setzt das Unternehmen auf Berufsfahrer, von denen inzwischen mehr als 10.000 beschäftigt sind.

UberPOP wurde auch von Gerichten in Italien, Spanien und Deutschland für illegal erklärt. In Belgien und den Niederlanden laufen Berufungsverfahren. Die EU-Kommission warnte kürzlich aber vor extremen Geschäftsbeschränkungen für den Mitfahrdienst und das Online-Ferienwohnungsportal Airbnb.

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