Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hat das Verbot des umstrittenen Fahrdienstes UberPOP in Deutschland bestätigt. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt folgte Richter Roland Vorbusch in wesentlichen Punkten den Argumenten des Verbundes Taxi Deutschland, der gegen Uber geklagt hatte.
Das OLG wies die Berufung zurück, ließ aber noch eine Revision gegen das Urteil zu. Im März 2015 hatte das Landgericht Frankfurt den Fahrdienst in Deutschland verboten. Daraufhin hatte das US-Unternehmen UberPOP hierzulande gestoppt. Nun wurde in der zweiten Instanz verhandelt.
Uber bietet eine App an, mit denen Privatleute zahlungswillige Mitfahrer finden können. Dafür verlangt Uber einen Teil des vereinbarten Tarifs. Taxigesellschaften fürchten erhebliche Geschäftseinbußen und laufen deshalb weltweit Sturm gegen den Wettbewerber aus Kalifornien. Uber gilt als weltweiter Vorreiter der aufstrebenden Branche von Online-Mitfahrdiensten. Die Gesellschaft offeriert ihr Angebot nach eigenen Angaben weltweit in mehr als 470 Städten, wird aber in vielen Märkten immer wieder gerichtlich ausgebremst.
Das Wichtigste zu Uber
Uber, eigentlich Uber Technologies Inc, gegründet im März 2009, startete seinen Service 2011 in San Francisco. Zunächst beschränkte sich das Angebot auf einen Chauffeur-Service („UberBlack“), der für einen etwas höheren Preis Limousinen als Alternative zu den im Silicon Valley damals notorisch knappen Taxis bot. Das Unternehmen expandierte aber schnell in andere US-Metropolen, von 2012 an auch international, und erweiterte auch seine Dienste. In vielen US-Metropolen und seit November 2015 auch in London können Uber-Fahrer mehrere Fahrgäste unterwegs aufnehmen und eine Art Sammeltaxi auf Zeit bilden; die Kunden teilen sich den Preis („UberPool“). Der bei Kunden erfolgreichste, aber auch mit Abstand kontroverseste Service ist UberX (In Deutschland bis April 2015 als „UberPop“ im Angebot). Dabei kann der Kunde über sein Smartphone in der Nähe befindliche Privatleute anheuern, die ihn gegen Geld mit ihrem Auto befördern, von Uber vermittelt. In der Regel unterbietet Uber so den Preis einer vergleichbaren Taxifahrt um 25 bis 40 Prozent. Uber gilt als das am höchsten bewertete Start-up der Welt- Der Umsatz soll schnell wachsen, allerdings schreibt Uber noch hohe Verluste.
Der Kunde gibt auf seinem Handy den gewünschten Abholort ein. Nach der Eingabe des Zielorts erscheinen die verfügbaren Uber-Fahrer in der Nähe seines Standortes als kleine Auto-Symbole in der App. Auf Wunsch kann nun der voraussichtliche Fahrpreis angezeigt werden. Nachdem der Kunde die Fahrt verbindlich bestellt hat, bekommen die Uber-Fahrer den Fahrwunsch samt Strecke auf ihrer App angezeigt. Nimmt ein Fahrer an, sieht der Fahrgast dessen Bewertung durch frühere Kunden, den Autotyp und Namen des Fahrers.
Das Kernprodukt ist, technisch gesehen, das Routing der Fahrer zum möglichst attraktivsten und nächsten Kunden. Da das System mit GPS arbeitet, kann der Fahrtpreis grob vorausberechnet werden und ein Taxameter ist nicht nötig. Nach der Fahrt wird der Kunde seinerseits aufgefordert, den Fahrer zu bewerten. Um die Bezahlung muss er sich nicht kümmern; die Abbuchung erfolgt automatisch von der bei der ersten Anmeldung hinterlegten Kreditkarte oder PayPal.
Vor allem der Peer-to-Peer-Dienst, bei dem Privatpersonen andere Privatleute gegen Geld befördern, ist es, der von Taxiunternehmen heftig bekämpft wird. In Deutschland ist er seit Frühjahr 2015 sogar ganz untersagt, seit Gerichte den Argumenten der Taxibranche folgten. Die argumentierten mit unlauterem Wettbewerb: Bei UberPop (in anderen Ländern UberX) werden die oft nebenberuflichen Fahrer lediglich auf ihr Verkehrspunktekonto und auf ein Polizeiliches Führungszeugnis überprüft, während Taxifahrer einen Personenbeförderungsschein, Gesundheitsprüfungen, besondere Versicherungen und (wenn sie ihr eigenes Unternehmen gründen wollen) in vielen Städten eine teure Lizenz benötigen. Das Uber-Auto muss lediglich jünger als zehn Jahre sein, vier Türen und Kofferraum aufweisen und natürlich verkehrssicher sein, während Taxis speziell geprüft werden.
Zu der Berufungsverhandlung erklärte Uber, diese habe keinerlei Einfluss auf das Geschäft in Deutschland. UberPOP sei bereits vor mehr als einem Jahr eingestellt worden. Das Unternehmen konzentriere sich jetzt ausschließlich auf seine lizenzierten Vermittlungsdienste. Bei diesen Angeboten arbeite Uber nur mit konzessionierten Chauffeurdiensten sowie mit Fahrern zusammen, die einen Personenbeförderungsschein besitzen. Für Taxi Deutschland sagte Rechtsanwalt Herwig Kollar: "Wir sind erfreut über die Entscheidung und auch sehr zuversichtlich, sollte es zu einem Revisionsverfahren kommen."
Mitfahrdienst muss wegen illegaler Leistungen in Frankreich 800.000 Euro zahlen
Der Mitfahrdienst Uber und zwei seiner Manager sind von einem französischen Gericht wegen illegaler Transportdienstleistungen verurteilt worden. Das Pariser Strafgericht verdonnerte das in Kalifornien beheimatete Unternehmen am Donnerstag zur Zahlung von 800.000 Euro. Europachef Pierre-Dimitri Gore-Coty und Frankreich-Geschäftsführer Thibaud Simphal müssen wegen irreführender Geschäftspraktiken 30.000 beziehungsweise 20.000 Euro zahlen. Das Gericht folgte der Staatsanwaltschaft allerdings nicht in allen Punkten. Sie hatte gefordert, Uber den Betrieb in Frankreich vollständig zu verbieten.
In dem Fall ging es um das Angebot UberPOP: Per Smartphone-App werden Nutzer mit privaten Fahrern verbunden, die ihr eigenes Auto nutzen. Uber bietet den Service in Frankreich nicht mehr an, nachdem die Regierung dies unter dem Druck professioneller Taxi-Fahrer verboten hatte. Stattdessen setzt das Unternehmen auf Berufsfahrer, von denen inzwischen mehr als 10.000 beschäftigt sind.
UberPOP wurde auch von Gerichten in Italien, Spanien und Deutschland für illegal erklärt. In Belgien und den Niederlanden laufen Berufungsverfahren. Die EU-Kommission warnte kürzlich aber vor extremen Geschäftsbeschränkungen für den Mitfahrdienst und das Online-Ferienwohnungsportal Airbnb.