Zu wenig Zucker Ist die Lemonaid-Sonderregelung rechtswidrig?

Der Getränkehersteller Lemonaid hat nach einem Streit um den Zuckergehalt von Limonaden einen Hinweis auf seine Flaschen gedruckt. Quelle: imago images

Vor der Sitzung der Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) zum Fall Lemonaid schaltet sich der Verbraucherschutzverein Foodwatch in den Streit um die richtige Bezeichnung der Lemonaid-Getränke ein: Die vorgeschlagene Regelung, deren Limonaden gezielt mit „weniger Zucker“ oder „weniger süß“ zu kennzeichnen, sei rechtswidrig.

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Zunächst hatte der Limonadenhersteller Lemonaid  in einer Tagesaktion 30.000 Flaschen im Handel mit schwarzumrandeten Warnlabels ‚Achtung, wenig Zucker‘ beklebt – eine Persiflage auf den Vorschlag der Lebensmittelbuchkomission, Limonaden, die den als herkömmliche Verkehrausffassung festgelegten Mindestwert von sieben Gramm Zucker je 100 Gramm unterschreiten, zu kennzeichnen. Die Ähnlichkeit zu Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln war durchaus beabsichtigt. Jetzt erhält Lemonaid ausgerechnet von der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch unerwartete Rückendeckung.

Denn am kommenden Montag tagt die Lebensmittelbuch-Kommission erneut, um über Einwände gegen ihren Vorschlag auf dem Etikett zu warnen, zu beraten. Laut Gutachten des Juristen Remo Klinger verstößt der Entwurf der DLMBK gegen die europäische Health Claims-Verordnung (HCVO). Außerdem widerspreche sie dem deutschen Lebensmittel- und Futtergesetzbuch. Die Angabe ‚weniger süß‘ ist laut Klinger nährwertbezogen.

Die Lebensmittelbuchkommission hatte dagegen argumentiert, es handele sich um eine geschmacksbezogene Angabe, die keinen Hinweis auf den tatsächlichen Zuckergehalt zulässt. Dies erscheint Klinger jedoch abwegig: Im Fall der Limonaden solle durch die Kennzeichnung ja ausdrücklich herausgestellt werden, dass das Produkt weniger Zucker enthalte als die „Standard-Limonade“.

Die HCVO schränkt nährwertbezogene Angaben ein, um Täuschung zu vermeiden. Angaben wie „reduzierter Zuckeranteil“ sind dann zulässig, wenn eine Limonade mindestens 30 Prozent weniger Zucker als herkömmliche Limonaden enthält. Herkömmliche Limonaden enthalten laut Lebensmittelbuch-Kommission sieben Gramm Zucker pro 100 ml. 30 Prozent dieser Menge wären 4,9 Gramm Zucker pro 100 ml. Der Entwurf der Lebensmittelbuch-Kommission sieht jedoch vor, dass eine Kennzeichnung mit „weniger süß“ auch bei einigen Prozent weniger Zucker erfolgen soll. Die Kennzeichnung einer Limonade mit mehr als 4,9 Gramm Zucker pro 100 ml als „weniger süß“ wäre somit eine Irreführung gemäß HCVO, weil der hohe Zuckergehalt verschleiert wird.

Foodwatch warnt, es entstehe die „absurde Situation“, dass Limonaden mit Zuckergehalt von fünf bis sieben Gramm pro 100 Milliliter in Deutschland als ‚weniger süß‘ gelabelt werden. In Chile dagegen müssen Limonaden ab fünf Gramm Zucker den Warnhinweis ‚Hoher Zuckergehalt‘ tragen. In Großbritannien wird ab fünf Gramm Zucker gar eine Limo-Steuer fällig. „Mit ihrem Vorschlag erweist die Lebensmittelbuch-Kommission dem gesundheitlichen Verbraucherschutz einen Bärendienst“, moniert Manuel Wiemann von Foodwatch. „Sie will Zuckergetränke weniger süß aussehen lassen. Das ist angesichts hoher Adipositas- und Diabetes-Raten sei das geradezu unverantwortlich.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stellt klar, dass Leitsätze, wie sie die DLMBK entwirft, keine Rechtsvorschriften seien, sondern eine allgemeine Verkehrsauffassung niederlegen. Die Beschreibungen in den Leitsätzen müssten aber ebenso wie die konkrete Bezeichnung durch die Unternehmen im Einklang mit dem Europäischen und nationalen Recht stehen. „Es gab ein öffentliches Anhörungsverfahren“, so das BMEL, „Foodwatch e.V hat keine Einwendungen zum Leitsatzentwurf abgegeben.“

Mehr zum Thema: Die Lebensmittelbuch-Kommission will künftig nicht mehr vorschreiben, wie viel Zucker Limonaden beinhalten müssen. Davon profitiert Lemonaid. Restlos glücklich macht die Entscheidung das Start-up dennoch nicht.

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