Big Data: Wer die Zahlen hat, hat die Macht
These 1: Big Data optimiert die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Produktideen und Dienstleistungen
63 Prozent der Befragten, die im Unternehmen mit Big Data arbeiten, waren - laut Online-Umfrage - davon überzeugt, dass diese Technologie die Steuerung operativer Prozesse verbessert. Neben der optimierten Prozesssteuerung und der Stärkung der Entscheidungsfindung fallen insbesondere die innovationsrelevanten Aspekte ins Gewicht. 56 Prozent geben an, gegenwärtig neue Produktideen und Dienstleistungen zu entwickeln.
Stand: November 2015
Foto: FotoliaThese 2: Big Data schafft Abhilfe bei noch nicht ausreichenden datenbasierten Analysemethoden
Auf die Frage, welche Herausforderungen Unternehmer mit ihrer Big-Data-Initiative adressieren wollen, antworteten 64 Prozent der IT- und Businessmanager, dass sie sich bessere Möglichkeiten zur Datenanalyse erhoffen. An zweiter Stelle steht das Bedürfnis, große Datenvolumen zu analysieren und Vorhersagemodelle aufzubauen (55 Prozent).
Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Unternehmer zwar den Wert ihrer Daten erkannt haben, diese aber noch nicht bestmöglich auswerten können.
Foto: FotoliaThese 3: Big Data verbessert die Steuerung operativer Prozesse und optimiert strategische Entscheidungen
Eine weitere These, von der 65 Prozent der IT- und Businessmanager ausgehen, ist die verbesserte Steuerung operativer Prozesse durch Big Data.
Ähnlich entscheidend ist der Nutzen von Big-Data-Initiativen ist im Bereich der strategischen Entscheidungen für Unternehmer: Immerhin 58 Prozent der Befragten gegen davon aus, dass diese durch Big Data positiv beeinflusst werden.
Foto: FotoliaThese 4: Die größte Probleme liegen im Datenschutz und in der Datensicherheit
Die schwerwiegendsten Probleme befürchten die Teilnehmer der Online-Umfrage im Zusammenhang mit Big Data-Technologien beim Datenschutz und in der Datensicherheit. Das rührt daher, dass viele Nutzungsmodelle Kundendaten miteinbeziehen. Hier ist ein entsprechend hoher Datenschutz beziehungsweise eine Anonymisierung der Daten unerlässlich.
Die zweitgrößte Herausforderung stellt der aufgrund von Sicherheitsrichtlinien erschwerte Zugang zu den Daten dar. 55 Prozent gaben fehlendes fachliches Know-how als Hindernis an.
Foto: dpaThese 5: Das größte Potential liegt in der Mobilität und Industrie
Big Data wird von Unternehmern nicht nur als Datenkrake verteufelt. Die größten Chancen für den Einsatz der mächtigen Technologien sehen die Befragten im Mobilitäts- und Industriesektor. Vom automatisch geregelten Stadtverkehr zur Vermeidung von Staus bis hin zum intelligenten Katastrophenmanagement – das Potenzial für die Verbesserung von Prozessen und Dienstleistungen ist im Mobilitätsbereich überdurchschnittlich hoch.
Ähnlich vielversprechend sind die Aussichten in der Industrie: Hier vermuten 70 Prozent, dass die wirtschaftlichen Chancen besonders groß sind.
Foto: dpaThese 6: Die größten Datenschutz-Herausforderungen liegen im Gesundheitsbereich
Wenig überraschend ist das Ergebnis von These sechs: Da die im Gesundheitsbereich anfallenden Daten und die daraus extrahierten Informationen im Vergleich zu anderen Bereichen besonders sensibel sind, sind auch die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit dementsprechend hoch. 63 Prozent der IT- und Businessmanager sehen daher die größten Herausforderungen in der Medizin-Branche.
Foto: dpa/dpawebThese 7: Big-Data-Investitionen fließen vor allem in die Aus- und Weiterbildung des Personals
Die meisten Investitionen von Unternehmen oder Organisationen fließen - laut Studie - in den Ausbau von IT-Lösungen (24 Prozent). Grund dafür ist die Tatsache, dass die fachlichen und technologischen Kenntnisse des Personals im Bezug auf den Umgang mit Big Data-Analysen noch stark ausbaufähig sind. Nicht verwunderlich ist es daher, dass 22 Prozent der Befragten angeben, Budget für Weiterbildungen aufzuwenden. Externe technische Beratung empfinden dagegen gerade einmal zehn Prozent der Befragten als sinnvoll.
Foto: dpa/dpawebThese 8: Technologien zur Datenanalyse sind nur bedingt für Big Data nutzbar
Im Rahmen der Online-Umfrage wurden die Teilnehmer danach gefragt, welche Technologiearten bereits für Big Data genutzt werden und in Zukunft verwendet werden sollen. 78 Prozent gaben Standard-Relationale-Datenbanken an, die bereits seit den Siebzigerjahren im Einsatz sind und sich für große Datenmengen aufgrund ihrer geringen Skalierbarkeit nicht besonders gut eignen. Auch andere Standardwerkzeuge in den Bereichen Business Intelligence (61 Prozent) und zur Datenintegration (55 Prozent) sind weit verbreitet.
Technologien wie zum Beispiel NoSQL oder Hadoop, die weitaus besser für Big Data-Initiativen einsetzbar sind, werden dagegen erst bei knapp einem Viertel der befragten Unternehmen eingesetzt. Hier besteht also noch Optimierungsbedarf.
Foto: FotoliaThese 9: Großes Potential bergen Social-Media- und Logdaten
Für besonders vielversprechend halten die Studienteilnehmer die Werte, die Social-Media-Daten liefern. Zwar nutzt (nach aktuellem Stand) lediglich ein Fünftel der Unternehmen diese Daten, knapp die Hälfte (47 Prozent) plant dies aber für die Zukunft fest ein. Am gebräuchlichsten sind momentan für die Unternehmen die aus IT-Systemen gewonnenen Logdaten (58 Prozent), die vor allem von IT-Bereichen für die Analyse ihrer Systemlandschaften eingesetzt werden.
Foto: dpaThese 10: Die IT-Abteilung treibt den Big-Data-Einsatz in Unternehmen voran
Die Pioniere der Big-Data-Initiativen sind die IT-Abteilungen. 47 Prozent der Befragten IT- und Businessmanager gaben dies an. Bereits an zweiter Stelle folgt mit dem Management und der Geschäftsführung (40 Prozent) aber die Business-Ebene. Ein Indikator dafür, dass die Bedeutung von Big Data für Geschäfts-, Produkt- und Preismodelle ganz oben in der Unternehmenshierarchie angekommen ist.
Foto: dpaChristian Rudders Visitenkarte könnte eine der außergewöhnlichsten der Welt sein: Zahlenfreak und Liebesengel müsste dort eigentlich stehen. Denn der Mitgründer der amerikanischen Onlineplattform Okcupid, vergleichbar mit deutschen Partnerbörsen wie Parship oder Friendscout24, hat eigentlich Mathematik an der Eliteuniversität Harvard studiert. Rudder mag Zahlen. Doch noch mehr liebt er es, große Datenmengen zu lesen, auszuwerten und zu verstehen. Vor allem, wenn es um zwischenmenschliche Beziehungen geht.
Was das Internet über Sie weiß
Warum hat sich das eine Pärchen gefunden und das andere nicht? Wer bekommt die meisten Anfragen kontaktfreudiger Singles? Doch auch wer nicht auf einen solchen digitalen Verkuppler setzt, hinterlässt Spuren im Netz, die v erfasst und ausgewertet werden. Laut einer noch unveröffentlichten Studie des Browser-Herstellers Cliq verfolgt Google zum Beispiel mehr als 60 Prozent aller Seitenaufrufe. Entwickler untersuchten dafür anhand von 200.000 deutschen Nutzern des Browsers Firefox, ob sie Daten mittels spezieller Tracking-Programme nach außen leiten.
Bei mehr als sechs von zehn Webseiten-Aufrufen in Deutschland wird Google über den Besuch informiert. Facebook ist immerhin bei zwei von zehn Aufrufen dabei. Christian Rudder würde das kaum überraschen. Angereichert mit Daten aus den sozialen Netzwerken, hat er ein Buch darüber geschrieben, das in diesen Tagen auf Deutsch erscheint. Darin zeigt er, was nicht nur seine eigene Plattform, sondern auch Facebook, Twitter oder Google bereits jetzt über unsere Beziehungen, Freundschaften, sexuelle Orientierung, sprich: über unser Leben, wissen.
Ein Auszug aus seinem Buch.
"Inside Big Data" erscheint Mitte März im Hanser Verlag und kostet 24,90 Euro. Der "New York Times"- Bestseller entfachte in den USA eine neue Debatte: Hilft Big Data etwa bei der Enttabuisierung von Minderheiten?
Foto: Presse
Sie denken, ein Facebook-Like ist harmlos? Hoffentlich werden Sie nicht arbeitslos.
"Im Jahr 2009 führte Facebook den „Gefällt mir“-Button ein und veränderte damit die Art, wie Internetnutzer Inhalte gemeinsam wahrnehmen. Facebook fügte einem bereits sehr robusten sozialen Netzwerk noch das Element der Kuration hinzu – jeder, der etwas auf Facebook postete, konnte sich jetzt ganz einfach eine positive Rückmeldung des Publikums in Form dieses kleinen ikonischen hochgereckten Daumens abholen. Dadurch entstand eine neue, überall akzeptierte Mikrowährung – ich zahle Ihnen vielleicht nichts für Ihren Aufsatz, Ihren Song oder was auch immer, aber ich gebe Ihnen ein winziges Stückchen Anerkennung und teile Ihr Werk mit meinen Freunden. Im Mai 2013 verzeichnete Facebook 4,5 Milliarden „Gefällt mir“ pro Tag und im September desselben Jahres eine Gesamtzahl von 1,1 Billionen. Eine britische Gruppe hat 2012 dokumentiert, dass sie folgende Eigenschaften eines Nutzers nur aus seinem Einsatz des „Gefällt mir“-Buttons ableiten kann:
Das Muster der „Gefällt mir“-Klicks taugt sogar als Ersatz für einen Intelligenztest – dieser Algorithmus kann die IQ-Punkte, die man in einem separaten Test erzielen würde, ziemlich zuverlässig voraussagen. So viel kann man schon aus drei Jahren angesammelter Daten von Menschen ableiten, die Facebook -Nutzer geworden sind, nachdem sie zuvor Jahrzehnte ohne dieses Netzwerk ausgekommen waren. Was wird dann erst alles möglich sein, wenn man Daten zur Verfügung hat, die bereits in der Kindheit des Nutzers einsetzen?
Das ist die dunkle Seite der Längsschnittdaten, die mich ansonsten so begeistern.
Intelligenztests wie der nach Myers-Briggs oder der Stanford-Binet-Test werden schon lange von Arbeitgebern, Schulen und dem Militär eingesetzt, um Bewerber zu beurteilen. Man setzt sich hin, gibt sein Bestes, und wird entsprechend eingeordnet.
Und meistens macht man ja freiwillig mit. Doch immer öfter unterzieht man sich unfreiwillig solchen Tests, indem man seinen Alltag lebt und jedem Interessenten die Ergebnisse zur Verfügung stehen – mit entsprechenden Folgen für den Betroffenen.
Gefährlich wird es, wenn man dem Arbeitgeber schon im Voraus seinen IQ preisgegeben hat, ohne es zu wissen und zu wollen. Wenn potenzielle Arbeitgeber tatsächlich anfangen, mit Algorithmen herauszufinden, wie intelligent Sie sind oder ob Sie Drogen nehmen, bleibt Ihnen nur noch, das System zu manipulieren.
Um die Maschine zu schlagen, müssen Sie also wie eine Maschine handeln, was bedeutet, dass die Maschine Sie geschlagen hat. Und auch das funktioniert ja nur, wenn Sie erraten können, wie Sie sich verhalten müssen, um einen guten Eindruck zu machen.
Es heißt zum Beispiel in dem betreffenden Forschungsbericht, eines der stärksten Anzeichen hoher Intelligenz sei, wenn man Curly Fries, also gewellte Pommes frites, mit „Gefällt mir“ anklicke. Wer soll denn auf so was kommen?
Sie denken, Ihre sexuelle Orientierung ist Privatsache? Schade, Google weiß es längst.
Vor ein paar Jahren entwickelten einige Studenten am Massachusetts Institute of Technology als Seminarprojekt für Facebook ein „Gaydar“, also ein „Schwulenradar“. Das Programm lernte schnell zu erkennen, dass ein bestimmtes Verhältnis homo- und heterosexueller Freunde im digitalen Bekanntenkreis ein belastbarer Indikator der sexuellen Orientierung war; über den Betreffenden selbst brauchte man gar nichts weiter zu wissen.
Nachdem die Studenten das Programm anhand der Profile von Facebook-Nutzern mit bekannter sexueller Orientierung trainiert hatten, konnte es in 78 Prozent der Fälle zutreffend voraussagen, ob ein Nutzer homosexuell war, einfach anhand seines sozialen Graphen. Das ist eine sehr hohe Quote gegenüber derjenigen, die zu erwarten wäre, wenn das Programm nur blind herumriete. Die läge bei ... hmmm also, vielleicht ... zehn Prozent? Zwei Prozent? Acht?
Und darum geht es auch im Grunde – teilweise wurde dieses Programm auch deswegen geschrieben, weil niemand weiß, wie viele Schwule es da draußen eigentlich gibt. Inzwischen können wir auf anderem Weg einen genaueren Wert bekommen, und das ist durchaus wichtig, denn, wie es in einer Studie geradeheraus heißt, „diese Arbeit kann als politische Richtlinie dienen“.
Sämtliche Präsidentschaftswahlen seit 1952 bis auf vier Stück hätten dem Unterlegenen den Sieg beschert, wenn sich nur fünf Prozent der Wähler anders entschieden hätten, also ist die Frage, ob eine bestimmte Gruppe ein, fünf oder zehn Prozent der Bevölkerung stellt, äußerst wichtig für die Politik.
Nun ist es für die Rechte der Homosexuellen unerheblich, wie viele sie sind – selbst wenn es nur einen Schwulen oder eine Lesbe im ganzen Land gäbe, verdiente er oder sie die gleichen Rechte wie alle anderen –, aber für die Berücksichtigung bei politischen Entscheidungen ist die zahlenmäßige Stärke einer Interessengruppe, das ist politische Realität, sehr wohl wichtig. Bei einer historisch so stigmatisierten Gruppe ist eine große Anzahl auch eine Unterstützung für den Einzelnen, dessen Stimme nicht gehört wird. Die Zahl sagt: Ich bin hier.
Homosexuelle sind eine ungewöhnliche Minderheit in der Hinsicht, dass sie zumindest oberflächlich heterosexuell wirken können, wenn sie möchten. Das ist natürlich eine schmerzliche Entscheidung zwischen Selbstschutz und Selbstverwirklichung, wie sie wenige andere Menschen treffen müssen. Aber „the closet“, wie man in den USA sagt, der „Wandschrank“ als symbolisches Versteck, kostet nicht nur den Einzelnen, sondern auch unsere Gesellschaft einen hohen Preis, weil die Heimlichtuerei überkommene Einstellungen am Leben erhält – und Vorurteile, die man nicht herausfordert, bleiben immer am Leben.
Amazon
Die Datenschutzerklärungen von Amazon beschreiben laut Stiftung Warentest umfassend die Informationen, die der Onlinehändler erhebt und welche Nutzungsgewohnheiten und Suchanfragen die Cookies speichern. Allerdings erhalte der User keine Information darüber, wie lange Amazon Daten aufbewahrt und wie Nutzer ihre Daten löschen können. Weiterer Kritikpunkt: Amazon behält sich vor, auch Daten von Beschenkten zu speichern.
Die Stiftung Warentest hat die Aussagekraft aus Verbrauchersicht von Datenschutzerklärungen bekannter Internetdienste von Oktober bis Dezember 2015 geprüft.
Foto: REUTERSApple
Wenn Nutzer den Datenschutzerklärungen von Apple zustimmen, erlauben sie dem IT-Riesen, Daten weiterzugeben. An wen die Informationen gelangen können, lässt Apple allerdings offen: "Gelegentlich kann Apple bestimmte personenbezogene Daten an strategische Partner weitergeben", heißt es in den Datenschutzbestimmungen. Daten von Beschenkten speichert Apple ebenso wie Amazon.
Diese Richtlinien gelten auch für weitere Dienste wie den App-Store, iTunes und iCloud.
Foto: REUTERSDeezer
Eigentlich sollen Unternehmen nur Daten erheben, die sie brauchen. Doch sie haben – so wie Deezer – oft weitergehende Interessen: Der Musikstreaming-Dienst räumt sich in den Richtlinien nämlich die Rechte ein, Daten seiner Kunden an Geschäftspartner zu verkaufen. Außerdem will er laut Stiftung Warentest Kundeninformationen auch in Länder außerhalb der EU übermitteln dürfen.
Foto: dpaEbay
Der Online-Marktplatz Ebay schneidet beim Test relativ gut ab: So beschreiben die Datenschutzerklärungen nach dem Urteil der Stiftung Warentest den Umfang der Datenerfassung genau. Und: Ebay erklärt seinen Kunden Widerrufsmöglichkeiten. Allerdings kritisieren die Test-Herausgeber, dass die Richtlinien viele Schachtelsätze enthalten und Verbraucher die Online-Börse nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen können, wenn sie der Datenverarbeitung widersprechen.
Foto: REUTERSDie Datenschutzrichtlinie von Facebook ist laut Stiftung Warentest übersichtlich gegliedert und enthält ausführliche Hilfe für die Einstellungen. Negativ bewerten die Test-Herausgeber, dass es bis zu 90 Tage dauern kann, bis das soziale Netzwerk Konten löscht und dass der Umfang der Datenerfassung unpräzise ist. Die Datenschutzerklärung erhalte keinen Hinweis auf das Widerspruchsrecht.
Foto: dpaBei Google erhalten die Nutzer laut Tester ausreichend Hilfe, um die Datenschutzeinstellungen – die übersichtlich strukturiert seien – vorzunehmen. Kritisiert wird im Test-Bericht, dass die Regelungen teilweise ungenau sind und dass der IT-Riese personenbezogene Daten aus einem Dienst möglicherweise mit Daten anderer Google-Dienste verknüpft.
Foto: dpaMicrosoft
Laut Stiftung Warentest nennen die Datenschutzbestimmungen ausführlich die erfassten Informationen – und wofür Microsoft welche Daten erhebt. Allerdings erklärt der IT-Konzern in seinen Richtlinien, dass er bei Onlinespielen über die Xbox den Chat der Spieler stichprobenartig überwacht. Außerdem verknüpft Microsoft die Daten der verschiedenen Dienste.
Die Bestimmungen gelten für Bing, Outlook, Skype und Xbox.
Foto: dpaOtto
Auf der Internetseite des Onlinehändlers finden Verbraucher eine laut Stiftung Warentest strukturierte Startseite zu Datenschutzfragen. Otto gliedere die Datenschutzerklärungen übersichtlich, gebe Hinweise zu Cookies und liefere umfangreiche Informationen zum Widerspruchsrecht. Stiftung Warentest kritisiert, dass Otto nicht genau angibt, welche Daten erhoben werden und Kunden nicht erfahren, wie sie ihre Daten löschen lassen können.
Foto: dpaSpotify
Der Musik-Streamingdienst bietet seinen Kunden laut Test-Ergebnis zwar viele Informationen zu Cookies – das sind Programme, die Suchanfragen des Nutzers speichern. Wer den Datenschutzerklärungen zustimmt, ist allerdings damit einverstanden, dass Spotify Daten an nicht näher benannte Drittfirmen sowie nach Brasilien, Japan, Singapur, Taiwan oder in die USA übermittelt, wo Verbraucher laut Stiftung Warentest weniger Rechte bezüglich ihrer personenbezogenen Daten haben. Hinzu kommt, dass Spotify standardmäßig Daten auswerte. Darunter: Informationen zum Beschleunigungssensor, Touchscreen- und Standortdaten.
Foto: dpaAm Kurznachrichtendienst Twitter hat die Stiftung Warentest einiges auszusetzen. So bemängeln die Tester, dass die Nutzer den Datenschutzrichtlinien schon allein durch ihre Nutzung zustimmen – und nicht explizit ihr Einverständnis geben müssen. Weiterer Kritikpunkt: Twitter räume sich das Recht ein, Daten weltweit zu verarbeiten und gibt Tweets an Dritte – darunter Suchmaschinen und Behörden aus dem Gesundheitswesen – weiter. Unklar bleibe auch, welche Daten von wem erhoben werden.
Foto: dpaNapster
Bei Napster kommt die Stiftung Warentest zu einem positiven Urteil: Die Bestimmungen seien zu vielen Themen recht eindeutig geschrieben und der Streaming-Dienst erkläre auch den Zweck der Datenerhebung. Außerdem positiv: "Napster gibt Hinweise, wie die Anwender die Nutzung ihrer Daten für Newsletter und Werbemails widerrufen können", heißt es im Testbericht. Wer sich allerdings weigert, dem Dienst für die Nutzung nicht erforderliche Daten preiszugeben, kann bereits von Napster ausgeschlossen werden.
Foto: APZalando
In seinen Datenschutzrichtlinien nennt Zalando die Gründe für die Datenerhebung und weist laut Stiftung Warentest deutlich auf Widerspruchsmöglichkeiten hin. Allerdings würden die Kunden darüber im Unklaren gelassen, wie sie Daten löschen lassen können und wie lange Zalando Daten aufbewahrt. Das Unternehmen werte außerdem eine ganze Reihe von Daten aus – zum Beispiel, ob Kunden Werbemails öffnen.
Foto: dpaIntoleranz zwingt die Betroffenen zu diesem Versteckspiel und schafft ihre eigene zynische Logik: Wenn ein großer Anteil einer Gruppe sich tarnt, werden die restlichen umso eher an den Rand gedrängt. Sichtbarkeit dagegen schafft Akzeptanz.
Was die Daten angeht, so zeigt Google Trends seine Fähigkeit, das herauszuholen, was die Menschen lieber verschweigen. Laut des ehemaligen Google-Analytikers Stephens-Davidowitz zielen fünf Prozent aller Google-Suchanfragen nach Nacktfotos in den USA auf „Abbildungen männlicher Homosexueller“ – damit meint er direkte Suchen nach Schwulenpornos und indirekte wie Suchen nach „rockettube“, einem beliebten Internetportal für Homosexuelle. Dieses Verhältnis von eins zu 20 ist in allen Bundesstaaten konstant, was bedeutet, dass gleichgeschlechtliche Neigungen unabhängig vom politischen und religiösen Milieu eines Mannes sind.
Twitter macht uns alle zu 140-Zeichen-Sprachkrüppeln? Das Gegenteil ist der Fall
Trotz allen Händeringens über die Zerstörung unserer Kultur durch die Technik glaube ich, dass sogar der schreibfaulste Teenager im Jahr 2014 schon mehr geschrieben hat als ich oder meine Klassenkameraden in den frühen 1990er-Jahren. Die einzigen schriftlichen Mitteilungen von mir waren ein paar steife Grußkarten und vielleicht ein wirklicher persönlicher Brief pro Jahr. Ein Oberschüler von heute haut jeden Vormittag mehr raus.
Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause...
Im Sommer 2013 veröffentlichte ein Richter des Rostocker Landgerichts bei Facebook ein privates Foto von sich: Jeans, T-Shirt, ein Glas Bier. Und an dem T-Shirt - konkret dem Aufdruck - störte sich ein Anwalt. Auf dem Shirt steht nämlich: "Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA". Zudem antwortete er auf einen der Kommentare zum Bild: "Das ist mein „Wenn du raus kommst, bin ich in Rente“-Blick."
Das könnte man nun prinzipiell alles unter Spaß abtun. Aber: Das Landgericht Rostock hatte im April 2015 zwei Männer unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Während des Verfahrens sah der Anwalt eines Angeklagten nun genau dieses Foto des Vorsitzenden Richters bei Facebook - und stellte einen Befangenheitsantrag. Das Landgericht lehnte den Antrag zunächst mit der Begründung ab, der Internetauftritt des Richters betreffe ausschließlich dessen persönlichen Lebensbereich und sei offensichtlich humoristisch geprägt. Die Kläger legten Revision ein und bekamen in Karlsruhe vom Bundesgerichtshof Recht.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter dokumentiert der Inhalt der öffentlich zugänglichen Facebook-Seite eine Haltung des Richters, die Anlass zur Sorge gebe, dass er seine Strafverfahren nicht objektiv beurteile, sondern Spaß an der Verhängung hoher Strafen habe (Az: 3 StR 482/15). Der Richter arbeitet zwar weiter in der 2. Strafkammer des Landgerichts Rostock, das Verfahren wegen Befangenheit muss allerdings neu aufgerollt werden.
Foto: dpaMenschenschinder und Ausbeuter
Ein Auszubildender bezeichnete seinen Arbeitgeber auf Facebook als "menschenschinder & ausbeuter". Die Ausbildung beschrieb er als "daemliche scheisse fuer mindeslohn - 20 % erledigen". Der Arbeitgeber konnte das gar nicht komisch finden und kündigte dem Lehrling. Der wehrte sich dagegen, allerdings ohne Erfolg: Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für rechtens (AZ: 3 SA 644/12).
Foto: Fotolia"Bück Dich hoch"
Die ausdrückliche Würdigung eines Lieds der Hamburger Band Deichkind (im Bild) wurde einem Angestellten zum Verhängnis. Der Mitarbeiter einer Möbelbeleuchtungs-Firma hatte den Link zum Video "Bück Dich hoch" geteilt, er schrieb dazu den Text: "Hm, mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my friends!!!".
Der Arbeitgeber fand das nicht lustig. Die Kündigung folgte prompt. Im entsprechenden Schreiben stand: "Diese Äußerung kann nur so verstanden werden, dass Sie die von Deichkind besungenen mit den bei uns herrschenden Arbeitsbedingungen gleichsetzen". Der Gefeuerte klagte gegen die Kündigung - und einigte sich schließlich außergerichtlich mit dem Arbeitgeber.
Foto: dpa„Ab zum Arzt und dann Koffer packen“
Urlaub auf Rezept? Eine Auszubildende aus Nordrhein-Westfalen schrieb bei Facebook: "Ab zum Arzt und dann Koffer packen." Das las der Ausbilder und fand es gar nicht komisch. Er kündigte der Auszubildenden fristlos. Sie zog vor Gericht. Das Argument der Verteidigung lautete übrigens, dass die Auszubildende wegen ihrer Hautkrankheit Neurodermitis Urlaub bräuchte. Spätestens als die aber sagte: "Ich hätte eh zum 31. Mai gekündigt" war klar, woher der Wind weht. Beide Parteien einigten sich auf eine Zahlung von 150 Euro ausstehenden Lohn und ein gutes Zeugnis.
Foto: dapd
Facebook-Nutzung trotz Kopfschmerzen
Der Migräneanfall kam plötzlich, ohne vorherige Symptome: Für die Angestellte einer Schweizer Versicherung war das der Grund, sich krank zu melden. Vor einem hellen Bildschirm könne sie derzeit nicht arbeiten. Allerdings war sie weiterhin auf Facebook aktiv, was die Kollegen im Büro mitverfolgten. Entsprechend groß waren die Zweifel von Chef und Kollegen - es folgte die fristlose Kündigung. Eine gerichtliche Auseinandersetzung blieb allerdings aus: Das Vertrauen in den Arbeitgeber, so die Gekündigte, sei so oder so zerstört.
Foto: Fotolia"Speckrollen" und "Klugscheißer"
Ein Angestellter beleidigte seine Mitarbeiter online als "Speckrollen" und "Klugscheißer". Gegen die darauffolgende fristlose Kündigung versuchte der Gefeuerte zu klagen. Der Richter am Arbeitsgericht Duisburg erklärte die Kündigung für unwirksam - weil der Mitarbeiter im Affekt gehandelt habe.
Doch ein Facebook-Eintrag wiege schwerer als eine wörtliche Äußerung. Die Beleidigung via Facebook-Status greife nachhaltig in die Rechte der Betroffenen ein, allein schon weil der Status immer wieder gelesen werden könne. Wer also in sozialen Netzwerken über Arbeitskollegen herziehe, der riskiere seinen Job.
Foto: APSchüler sind Kriminelle
Eine Grundschullehrerin in den USA verlor ihren Job, nachdem sie ihre Meinung über die Kinder ihrer Schule äußerte. Sie sei "die Aufseherin von künftigen Kriminellen" schrieb sie auf Facebook. 333 Freunde teilten ihren Status, einige Eltern lasen mit und beschwerten sich. Der Lehrerin wurde gekündigt. Der Richter ließ ihre Verteidigungsstrategie nicht gelten, dass einige Kinder ständig den Unterricht störten und sie sogar geschlagen haben sollen. Ihr Post sei "unverzeihbar", so der Richter.
Foto: dpaKunden beschimpfen
Der Kunde ist König - auch wenn er sich so nicht benimmt. Das gilt besonders in den USA, wo viele Kellner auf das Trinkgeld angewiesen sind, weil der eigentliche Stundenlohn sehr niedrig ist. Die Kellnerin einer Pizzeria-Kette in den USA schob Überstunden: Ein Paar wollte zu später Stunde im Restaurant noch Essen bestellen. Für ihren Extraeinsatz erhielt die Kellnerin nur fünf Dollar Trinkgeld. Ihren Ärger darüber äußerte sie mit Kraftausdrücken bei Facebook. Der Chef las mit und kündigte der junge Frau fristlos. "Uns ist sehr wichtig, was die Leute über unsere Kunden sagen", so der Chefs des Restaurants.
Foto: APVorsicht beim "Liken"
Ein Polizist in den USA drückte auf die "Gefällt mir"-Taste eines Polizei-Chef-Kandidaten, der in den USA in den Bezirken direkt gewählt wird. Das Problem: Der Kandidat war der Konkurrent des Polizei-Chefs im Amt. Dieser feuerte den untergebenen Polizisten daraufhin. Nun prozessiert der gefeuerte Sicherheitsbeamte wegen Verletzung der freien Meinungsäußerung.
Foto: dapdMan kann am Internet vieles bedauerlich finden, aber etwas macht es mir lieb und teuer: Es ist eine Welt der Schreibenden. Schon einfache Analysen zeigen, dass die in Twitter-Nachrichten aufgekommene Sprachform keineswegs verarmt ist. Ich habe die gebräuchlichsten Wörter auf Twitter mit den häufigsten des Oxford English Corpus (OEC) verglichen, einer fast 2,5 Milliarden Wörter umfassenden Textsammlung des modernen Sprachgebrauchs auf allen Gebieten – Reportage, Romane, Blogs, Zeitungen, alles eben. Das OEC ist die kanonische Bestandsaufnahme des Wortschatzes im Gegenwartsenglischen. Von all den Zehntausenden Wörtern, die in Gebrauch sind, habe ich nur die häufigsten 100 aufgenommen, was auf den ersten Blick ein bisschen dünn wirkt, aber diese 100 Wörter machen bereits die Hälfte aller geschriebenen Texte aus (sowohl bei Twitter wie im OEC).
Am auffälligsten in der Twitter-Liste ist dabei, dass es trotz allen Grollens der abgehärmten Sprachhüter in der Festung Englisch nur zwei „Netspeak“-Wörter darin gibt, also internettypische Verkürzungen – nämlich rt für „retweet“ und u für „you“. Man sollte doch meinen, dass Verkürzungen, ob grammatisch korrekt oder nicht, in einem auf 140 Zeichen beschränkten Format dominieren, aber die Nutzer scheinen die Begrenzung eher zu umgehen, als stur draufloszuschreiben. Zweitens fällt auf, dass die durchschnittliche Wortlänge in der Twitter-Liste größer als die im OEC ist – 4,3 gegen 3,4 Buchstaben.
Und schließlich sollte man auf den Inhalt der Twitter-Worthitliste achten. Ich habe die Wörter markiert, die nur hier auftreten, um den Vergleich zu erleichtern. Während die OEC-Liste ziemlich banal ausfällt – lauter Partikeln und Hilfswörter, handwerklich notwendig, um dann und wann ein Nomen oder Verb einzuflechten –, gibt es bei Twitter keinen Platz für Füllwörter, jedes einzelne ist wichtig. Also erreichen kraftvolle Vertreter wie love (lieben), happy (froh), life (Leben), today (heute), best (am besten), never (nie), home (zu Hause) die Liste der 100 häufigsten Wörter.
Twitter verbessert womöglich sogar den Schreibstil seiner Nutzer, weil es sie zwingt, mehr Bedeutung aus weniger Buchstaben zu pressen – eine Verkörperung von William Strunks berühmtem Ausspruch „Lass überflüssige Wörter weg“. Wer tweetet, muss sich zwangsläufig kurz fassen, und ungewollt wird so auch eine größere Wortlänge gefordert: Längere Wörter bedeuten weniger Wörter und damit auch weniger Leerzeichen, also bessere Platzausnutzung. Die Gedanken auf Twitter mögen zwar verkürzt ausgedrückt sein, aber es gibt keinen Hinweis darauf, dass sie verflacht sind.
Einem Forscherteam an der Arizona State University gelang es, über Häufigkeit und Länge der Wörter hinaus auch Tonfall und Stil der Texte zu bewerten, und es ergab sich Überraschendes: Erstens verändert Twitter den gewöhnlichen Schreibstil eines Nutzers nicht. Eines von vielen Beispielen ist, dass Nutzer, die „you“ in E-Mails und SMS als „u“ abkürzen, das auch bei Twitter tun, während diejenigen, die bei der korrekten Schreibweise bleiben, sie auch in Tweets ausschreiben. Der Stil ändert sich also nicht mit dem Medium. Auch die lexikalische Dichte von Tweets ist bereits linguistisch analysiert worden, also der Anteil an bedeutungstragenden Wörtern wie Verben und Nomen, und es ergab sich, dass er nicht nur höher als in E-Mails lag, sondern an das US-Debattenmagazin „Slate“ heranreichte, das als Kontrollmedium diente.
All das führt zu einer Schlussfolgerung: Twitter hat unseren schriftlichen Ausdruck weniger verändert, sondern viel mehr einem beschränkten Raum angepasst. Die Daten zeigen keinen Kahlschlag aus Baumstümpfen, sondern einen Wald von Bonsaibäumen. Wie auch immer Twitter die Sprache verändert – das ist nichts gegen das Ausmaß, in dem es die Sprachforschung verändert. Twitter zeigt uns Wörter nicht nur als Bausteine von Gedanken, sondern als Werkzeuge sozialer Verbundenheit, und das ist in der Tat der Zweck der Sprache, seit die Menschheit über die Steppe der Serengeti zu schlurfen begann."