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DieselskandalAnklage gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler erhoben

Im Dieselskandal wird erstmals ein hochrangiger Manager angeklagt: Rupert Stadler und drei weiteren Angeschuldigten wird unter anderem Betrug vorgeworfen.dpa 31.07.2019 - 08:55 Uhr aktualisiert Quelle: Handelsblatt

Die Staatsanwälte werfen dem Ex-Audi-Chef Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vor.

Foto: dpa

In der Diesel-Affäre hat die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler erhoben. Ihm und drei weiteren Angeschuldigten werde „Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen“, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, muss das Landgericht München II entscheiden.

Den drei anderen Beschuldigten legt die Staatsanwaltschaft zur Last, Motoren für Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche entwickelt zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet gewesen sei. Dem 56-jährigen Stadler wirft sie vor, „spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt und gleichwohl weiter den Absatz von betroffenen Fahrzeugen der Marken Audi und VW veranlasst beziehungsweise den Absatz nicht verhindert zu haben“.

Die Anklage umfasst den Angaben der Behörde zufolge 250.712 Fahrzeuge von Audi, 71.577 Fahrzeuge von VW und 112.131 Fahrzeuge von Porsche. „Die Fahrzeuge sind insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt veräußert worden“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft.

Rupert Stadler war im Juni vergangenen Jahres festgenommen worden, als er in einem abgehörten Telefonat über die mögliche Beurlaubung eines Audi-Mitarbeiters sprach. Danach verbrachte der Manager mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Der VW-Konzern reagierte darauf und beendete im Oktober das Vertragsverhältnis mit Stadler. Der Automanager schied danach aus dem Unternehmen aus. Sein Nachfolger wurde Bram Schot.

Als Audi-Chef war Stadler auch zugleich Mitglied des Konzernvorstandes von Volkswagen. Auf der VW-Hauptversammlung vertagten die Aktionäre Stadlers Entlastung für das Geschäftsjahr 2018.

Zuletzt war Stadler mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte im Mai mit, es habe die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Das Oberlandesgericht München hatte den Haftbefehl im Oktober außer Vollzug gesetzt, aber ein strenges Kontaktverbot verhängt.

Ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft darf Stadler weiterhin keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten und möglichen Zeugen aufnehmen. Das Kontaktverbot wegen Verdunkelungsgefahr halten die Verfassungsrichter für verhältnismäßig.

Mehr: Revanche von Audi? Wie ein Diesel-Manager vom Zeugen zum Beschuldigten wurde.

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