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Nach Maut-UntersuchungsausschussEx-Minister Scheuer nach Maut-Debakel angeklagt

Wegen einer Falschaussage im Kontext mit dem Maut-Debakel hat die Staatsanwaltschaft den ehemaligen CSU-Politiker angeklagt. Scheuer kann das nicht nachvollziehen. 20.08.2025 - 12:50 Uhr
Andreas Scheuer, ehemaliger Bundesverkehrsminister (CSU), ist wegen des Vorwurfs einer uneidlichen Falschaussage angeklagt. Foto: dpa

Dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer droht im Zusammenhang mit der gescheiterten Pkw-Maut ein Prozess. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat den 50-Jährigen wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags angeklagt. Auch gegen den ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz wurde Anklage erhoben, wie Staatsanwaltschaftssprecher Sebastian Büchner der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Darum geht es in der Anklage

Die Pkw-Maut – ein Prestigeprojekt der CSU in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung – war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als rechtswidrig gestoppt worden. Ein Untersuchungsausschuss hatte sich danach mit möglichen Fehlern Scheuers befasst.

Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen. In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand.

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Laut Anklage sollen Scheuer und Schulz bei ihrer Befragung in dem Ausschuss „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben. Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“, so die Staatsanwaltschaft.

Das sagt Ex-Minister Scheuer zu den Vorwürfen

Der ehemalige CSU-Politiker weist den Vorwurf weiterhin zurück. „Es ist richtig: Herr Scheuer tritt diesem Vorwurf nachdrücklich entgegen“, sagte Scheuers Rechtsanwalt Daniel Krause der Deutschen Presse-Agentur.

Zuvor hatte sich der 50-Jährige bereits in der „Bild“ zu den Vorwürfen geäußert und die Anklage als „nicht nachvollziehbar“ bezeichnet. „Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert“, so Scheuer zur „Bild“. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wies den Vorwurf einer politischen Motivation zurück.

Der ehemalige Minister werde sich darüber hinaus nicht weiter äußern, sagte sein Anwalt. Dies gelte auch für den Mitangeklagten Schulz (59). Auch der frühere Staatssekretär bestreitet den Vorwurf nach übereinstimmenden Angaben von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.

Scheuer hat im April 2024 sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hat inzwischen eine Beratungsfirma gegründet. Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen. Das hatte eine Verständigung nach einem Schiedsverfahren ergeben.

Weitere Reaktionen auf die Anklage

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kritisiert die Anklage gegen den früheren Verkehrsminister. „Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar“, sagte der Chef der CSU-Bundestagsabgeordneten.

„Die Vorwürfe, um die es geht, wurden bereits in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags umfassend geprüft, und es wurde keine Falschaussage des damaligen Bundesverkehrsministers und seines Staatssekretärs festgestellt. Ich gehe davon aus, dass dieses Verfahren zum gleichen Ergebnis kommen wird.“

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So kam es zu den Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang Mai 2022 bekanntgegeben, dass sie im April wegen des Verdachts einer Falschaussage im Untersuchungsausschuss des Bundestags ein Ermittlungsverfahren gegen Scheuer sowie den früheren Verkehrsstaatssekretär Schulz eingeleitet hat.

Grundlage waren nach Angaben der Behörde mehrere Strafanzeigen von Privatpersonen. Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Scheuer und Schulz bei einer Zeugenaussage „bewusst wahrheitswidrig“ ausgesagt hätten, hieß es damals.

Darum ging es im U-Ausschuss

Die Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen. Er habe Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen, noch bevor Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Scheuer hatte die Vorwürfe stets bestritten.

Manager der später vorgesehenen Betreiberfirmen hatten im U-Ausschuss von einem Angebot an Scheuer berichtet – sie hätten ihm dieses Ende November 2018 bei einem gemeinsamen Frühstück mit Scheuer im Ministerium gemacht. Der Chef des Ticketspezialisten CTS Eventim, Klaus-Peter Schulenberg, hatte gesagt, Scheuer habe das Angebot abgelehnt. Er habe deutlich gemacht, der Maut-Start müsse 2020 sein, im Wahljahr 2021 sei das inakzeptabel. Der Chef des zweiten Konsortialpartners Kapsch, Georg Kapsch, der ebenfalls an dem Frühstück teilnahm, bestätigte die Darstellung.

Scheuer dagegen hatte Anfang Oktober 2020 vor dem Ausschuss ausgesagt, ein solches Angebot der Betreiber habe es nach seiner Erinnerung nicht gegeben. Auch Schulz hatte ausgesagt, ein solches Angebot habe es in seiner Erinnerung nicht gegeben.

Dem Ausschussbericht zufolge ging es laut Scheuer bei dem Treffen mit den Managern um einen „allgemeinen politischen Gedankenaustausch“, bei dem die Bedeutung der geplanten Pkw-Maut für den Bund bekräftigt werden sollte. Schulz hatte von einem „Kennenlerngespräch“ gesprochen. Damit stand Aussage gegen Aussage.

So geht es weiter

Wegen der besonderen Bedeutung des Falles und der Position Scheuers wurde der Fall beim Landgericht Berlin angeklagt, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.

„Die Sache befindet sich im Zwischenverfahren“, erklärte eine Gerichtssprecherin. Wann die zuständige Kammer darüber entscheide, sei offen. Damit ist unklar, ob und wann es zum Prozess kommt.

Kommt es zur Verhandlung vor dem Landgericht, ist ein U-Ausschuss 2.0 zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass damalige Zeugen auch im Prozess von den Richtern befragt werden.

Das droht bei einer Verurteilung

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

dpa
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