Pro und Contra Erbschaftsteuer: Der Vorschlag der SPD stößt eine überfällige Debatte an

Dieser Kommentar ist Teil eines Pro/Contras. Die Gegenrede lesen Sie hier.
Stellen Sie sich vor, Ihre Tante stirbt – ausgerechnet die, die Sie mochten. Sie hinterlässt Ihnen ihr Aktiendepot, eine ordentliche Summe. Darauf zahlen Sie einen guten zweistelligen Prozentsatz Erbschaftsteuer. Finden Sie das gerecht? Vielleicht. Vielleicht auch nicht. Wofür Sie in einem solchen Fall eher kein Verständnis haben dürften: Während Sie zahlen, erben andere Betriebsvermögen in dreistelliger Millionenhöhe – und kommen fast ohne Abgaben davon. Ob dieser Unterschied gerecht ist, muss bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wo ein Erbe genau zu diesem Fall klagt.
Das Urteil steht noch aus. Klar ist aber: Die Debatte um die Gerechtigkeit der Erbschaftsteuer ist überfällig. Der aktuelle Vorstoß der SPD gibt ihr neuen Schub – und zwingt auch die Wirtschaft, sich ihr zu stellen.
Die SPD will kleinere Erbschaften entlasten und größere Vermögen stärker besteuern, auch Betriebsvermögen ab fünf Millionen Euro. Aktuell können sich Unternehmenserben weitestgehend von der Erbschaftsteuer befreien lassen, das Zauberwort dazu lautet „Verschonungsprüfung“. Dem Fiskus entgehen so Steuereinnahmen von 4,5 bis 7 Milliarden Euro.
Dieser Status quo sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagte Vizekanzler Lars Klingbeil. Der Vizekanzler hat recht. Es ist Zeit für eine Änderung. Eine wirksame, moderate Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen ist nicht nur gerechter, sie ist auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll. Und sie ist machbar, ohne Unternehmen in der Substanz zu gefährden – wenn sie richtig umgesetzt wird.
Erbschaftsteuer: Erben ist ungerecht und ineffizient
In Unternehmenskreisen schrillen derweil die Alarmglocken. Eine höhere Steuer auf Betriebsvermögen greift schließlich in die unternehmerische Freiheit ein. Das SPD-Modell werde „am Ende uns alle schädigen“, empört sich Rainer Kirchdörfer von der Stiftung „Familienunternehmen und Politik“.
Zugegeben, der Zeitpunkt könnte besser sein, nach drei Jahren Stillstand in der deutschen Wirtschaft. Aber die Frage nach gerechter Erbschaftsteuer ist mindestens so strukturell wie die nach einer drohenden Deindustrialisierung.
Fakt ist: Der deutsche Gesetzgeber ist hervorragend darin, Einkommen aus Arbeit kräftig zu besteuern und umzuverteilen. An Vermögen dagegen traut er sich kaum heran. Als Resultat hat Deutschland eine der höchsten Vermögensungleichheiten in ganz Europa.
Dass das kein Randthema der Ökonomie ist, beweist der Sachverständigenrat zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der kürzlich forderte, die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer zu reduzieren. Auch der wirtschaftsliberale ifo-Präsident Clemens Fuest spricht sich für eine moderate Erbschaftsteuer aus, „zehn Prozent als Beispiel“, sagte er dem Deutschlandfunk. Aber dann eben für alle, so Fuest. Keine Ausnahmen, keine Schonung für Betriebsvermögen, wie sie aktuell stattfindet.
Das Problem ist offensichtlich. Es ist schwer vermittelbar, warum die Mittelschicht für das geerbte Ferienhaus mehr zahlt als jemand, der ein Unternehmen im Wert von Hunderten Millionen übernimmt. Hohe Erbschaften verfestigen Ungleichheit, sie sind die Weitergabe von Privilegien kraft Geburt. Das ist ungerecht, verfassungsrechtlich umstritten – und ineffizient. In einer Marktwirtschaft sollte Erfolg nicht vererbt, sondern erarbeitet werden. Wenn Herkunft wichtiger ist als Fähigkeit, arbeitet eine Volkswirtschaft unter ihrem Potenzial.
Erben sind nicht die besseren Unternehmer
Hohe Vermögen können wachstumshemmend sein. Reiche Erben sparen überdurchschnittlich viel, ihre Konsumquote ist niedrig. Eine Wirtschaft, in der immer mehr Einkommen in Vermögen fließt und immer weniger in Nachfrage, wächst langsamer. Eine Erbschaftsteuer würde Mittel freisetzen, die der Staat dringend benötigt, etwa um damit Brücken, Stromnetze, und genügend Lehrkräfte zu bezahlen – Zukunftsinvestitionen, die am Ende allen zugutekommen.
Natürlich gibt es Unternehmerfamilien, die seit Generationen leidenschaftlich gerne Verantwortung übernehmen, investieren und nachhaltig planen. Studien zeigen aber auch: Erben sind nicht automatisch die besseren Unternehmer. Oft genug sind sie gar nicht operativ tätig. Dann stellt sich die Frage nach der ökonomischen Rechtfertigung der Sonderbehandlung erst recht.
Wer mit Unternehmerinnen und Unternehmern spricht, kennt natürlich auch die Kehrseite. Niemand will gezwungen sein, sein Unternehmen zu verkaufen, nur um Steuern zu zahlen. Genau deshalb schlägt die SPD Stundungsmodelle vor: Die Steuer soll über bis zu 20 Jahre in kleinen Tranchen gezahlt werden können. Wer selbst dann eine moderate Erbschaftsteuer nicht stemmen kann, hat womöglich kein Steuerproblem – sondern ein betriebswirtschaftliches. Und ja: Das kann im Zweifel bedeuten, Anteile abzugeben. Volkswirtschaftlich wäre das kein Schaden, sondern mehr Wettbewerb und Dynamik.
Lesen Sie auch die gegensätzliche Meinung von Christian Ramthun, WiWo-Korrespondent in Berlin.