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HandelsstreitWTO-Vize Brauner: Schiedsgericht droht „Lahmlegung“ durch USA

Das Gremium der Welthandelsorganisation für Berufungsverfahren könnte ab September arbeitsunfähig werden, weil die Trump-Regierung die Besetzung offener Richterstellen verzögert.Bert Losse 05.07.2018 - 07:00 Uhr

Hauptgebäude der Welthandelsorganisation WTO.

Foto: dpa

Der Einfluss der Welthandelsorganisation (WTO) droht weiter zu erodieren. Grund ist die mögliche Arbeitsunfähigkeit der Berufungsinstanz bei WTO-Urteilen. In diesem Gremium, dem sogenannten Appellate Body, sind derzeit drei von sieben Richterstellen vakant, weil die USA deren Nachbesetzung verhindern. Im September steht die Amtsverlängerung eines Richters aus Mauritius an – und auch die ist noch völlig offen. „Die Amerikaner spielen auf Zeit, das ist eine sehr unschöne Situation“, sagte der stellvertretende WTO-Generaldirektor Karl Brauner der WirtschaftsWoche.

Wenn die USA die Verlängerung der Amtszeit blockieren, gibt es nur noch die vorgeschriebene Mindestzahl von drei Richtern für WTO-Berufungsverfahren. „Dann muss nur noch einer wegen Befangenheit ausfallen, und wir sind lahmgelegt. Dann können Streitfälle bis auf Weiteres nicht mehr abgeschlossen werden“, warnt Brauner. Als befangen kann ein Richter zum Beispiel dann gelten, wenn er über einen Fall mit Beteiligung seines Heimatlands entscheiden soll.

Die verbleibenden Juristen am Appellate Body kommen aus China, Indien und den USA. Bei den beiden Letzteren endet die Amtszeit im kommenden Jahr – dann könnten die Amerikaner die WTO-Schiedsgerichtsbarkeit vollends torpedieren.

Nach Ansicht der USA hat das Berufungsgericht seine Kompetenzen in der Vergangenheit überdehnt. Ihm wird vorgeworfen, das internationale Handelsrecht ohne Mandat weiterzuentwickeln. Kritisch sehen die Amerikaner auch die sogenannte „Rule 15“ im WTO-Statut. Danach können bereits ausgeschiedene Richter ihre vor Amtsende angenommenen Fälle noch zu Ende bearbeiten. Diese Regel wird aktuell in mehreren Berufungsverfahren genutzt.

Hinter der Strategie der USA dürfte aber auch die Absicht stehen, missliebige Urteile – etwa im Zollstreit mit der EU – hinauszuzögern oder sie sogar ganz zu verhindern. Gegen die von US-Präsident Donald Trump verhängten Strafzölle auf Stahl und Aluminium hat die EU bereits Klage eingereicht, bis zu einem Urteil aber könnten wegen der unbesetzten Richterstellen bis zu zwei Jahre vergehen.

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