Mehrwertsteuer-Rechner 2026: Berechnen Sie Netto- und Bruttobeträge online
Sie wird auf jedem Kassenbeleg ausgewiesen: die Mehrwertsteuer. Es gibt unterschiedliche Mehrwertsteuersätze, die in der Coronakrise zudem zwischenzeitlich gesenkt wurden.
Foto: imago imagesMit dem Mehrwertsteuer-Rechner 2026 der WirtschaftsWoche können Sie den anfallenden Mehrwertsteuerbetrag berechnen.
Mehrwertsteuer (MwSt.) und Umsatzsteuer (USt.) mit dem Mehrwertsteuer-Rechner 2026 berechnen
Wie funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner?
Mit dem Mehrwertsteuer-Rechner 2026 können Sie ganz einfach die Differenz zwischen Bruttobetrag und Nettobetrag eines Produktes online ermitteln. Dazu geben Sie bitte in der oberen Zeile den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Im Feld darunter können Sie anschließend den aktuellen Mehrwertsteuersatz angeben und sehen rechts nebenstehend den berechneten Nettobetrag als Ergebnis. Die errechnete Differenz ist der Mehrwertsteuerbetrag, der auf die Steuer entfällt.
Durch weitere Einstellungen können Sie zusätzlich nicht nur den Steuerbetrag mit dem deutschen Mehrwertsteuersatz berechnen, sondern auch ein Ergebnis für Einkäufe aus Österreich oder der Schweiz mit dem jeweils geltendem Mehrwertsteuersatz erhalten.
Mehrwertsteuer-Rechner
Mehrwertsteuer im internationalen Vergleich
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit einem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent im Mittelfeld. In Österreich beträgt der Standardsatz 20 Prozent, ergänzt um ermäßigte Sätze von zehn und 13 Prozent. Die Schweiz erhebt eine Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent, mit reduzierten Sätzen von 2,6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs.
Was ist die Mehrwertsteuer (MwSt.)?
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des deutschen Staates. Sie berechnet sich aus dem Mehrwert einer Ware, der aus der Wertschöpfung eines Produktes entsteht und sich somit auf die Weiterveräußerung überträgt. Sie ist eine Verbrauchsteuer. Im unternehmerischen Kontext spricht man nicht von der Mehrwertsteuer, sondern von der Umsatzsteuer (USt.). Unternehmen sind verpflichtet, auf ihre Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer zu erheben und diese an das Finanzamt abzuführen.
Was sind die Unterschiede zwischen der Mehrwertsteuer (MwSt.) und der Umsatzsteuer (USt.)?
Die Mehrwertsteuer ist eine reine Verbrauchsteuer und wird bei jedem Kauf, den der Verbraucher tätigt, fällig. Der private Verbraucher zahlt also die Mehrwertsteuer. Sie teilt sich in zwei unterschiedliche Mehrwertsteuersätze auf: Den regulären Mehrwertsteuersatz und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Der reguläre Mehrwertsteuersatz fällt bei den meisten Dienstleistungen und Produkten an, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bezieht sich vor allem auf Waren, die für das alltägliche Leben benötigt werden, zum Beispiel Obst und Gemüse.
Unternehmen müssen auf ihre Lieferungen und Leistungen dagegen die Umsatzsteuer (USt.) erheben. Gleichzeitig zahlen sie beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen selbst Umsatzsteuer – diese nennt man Vorsteuer. Dazu zählen auch Kosten wie Miete, Strom oder Reparaturen, sofern sie zum Unternehmenszweck gehören. Durch das Umsatzsteuergesetz ist es dem Unternehmen nun erlaubt, die gezahlten Vorsteuern von der vereinnahmten Umsatzsteuer (USt.) abzuziehen und nur die Differenz an das Finanzamt zu zahlen. Dies hat zur Folge, dass nur noch der Wert des Produktes versteuert wird und sich daraus ein Mehrwert ergibt. Die Mehrwertsteuer besteuert somit nur die Differenz zwischen dem Erlös für eine Lieferung oder Leistung und die durch andere Unternehmer erbrachten Vorleistungen.
Berechnen Sie auch:
Wer zahlt die Mehrwertsteuer – und wer nicht?
Die Mehrwertsteuer wird wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen. Privatpersonen zahlen sie beim Einkauf immer und können sie nicht zurückfordern. Unternehmen erheben dagegen Umsatzsteuer auf ihre Leistungen und führen diese an das Finanzamt ab. Die beim Einkauf gezahlte Umsatzsteuer können sie als Vorsteuer geltend machen. Eine Ausnahme bildet die sogenannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wer bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitet, weist keine Umsatzsteuer aus und führt folglich auch keine Mehrwertsteuer ab – verzichtet dann allerdings auf den Vorsteuerabzug.
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2026 in Deutschland?
In Deutschland gelten auch im Jahr 2026 weiterhin zwei Mehrwertsteuersätze. Der reguläre Mehrwertsteuersatz beträgt 19 Prozent und fällt auf den überwiegenden Teil aller Waren und Dienstleistungen an – darunter Kleidung, Elektronik, Handwerksleistungen sowie Getränke in der Gastronomie. Der ermäßigte Satz von sieben Prozent ist dagegen auf ausgewählte Güter des täglichen Bedarfs beschränkt, etwa Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, und verfolgt das Ziel, Grundbedarfe steuerlich zu entlasten.
Zeitweise war dieses System ausgesetzt: Während der Corona-Pandemie senkte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer, um Konsum und Wirtschaft zu stabilisieren. Von Juli bis Dezember 2020 galten ein regulärer Satz von 16 Prozent und ein ermäßigter Satz von fünf Prozent. Seit dem 1. Januar 2021 sind wieder die regulären Steuersätze von 19 und sieben Prozent in Kraft.
Eine strukturelle Änderung trat jedoch zum 1. Januar 2026 in Kraft: Speisen in der Gastronomie werden seither dauerhaft mit dem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert – unabhängig davon, ob sie vor Ort verzehrt, mitgenommen oder geliefert werden. Getränke bleiben von dieser Entlastung ausgenommen und unterliegen weiterhin dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
Wie berechnet man die Mehrwertsteuer (MwSt.) rückwärts?
Um den Nettobetrag aus dem Bruttobetrag rückwärts zu berechnen, benötigt man die Kenntnis des Umsatzsteuersatzes und des Bruttobetrags. Die Formel zur Berechnung des Nettobetrags lautet:
- Nettobetrag = Bruttobetrag / (1 + Umsatzsteuersatz)
Dabei steht der Bruttobetrag für den Bruttopreis inklusive der Mehrwertsteuer (MwSt.). Der Nettobetrag hingegen bezeichnet den Preis ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Angenommen, der Bruttobetrag beträgt 119 Euro und der Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, dann ergibt sich der Nettobetrag wie folgt:
- Nettobetrag = 119 Euro / (1 + 0,19)
- Nettobetrag = 100 Euro
Dies bedeutet, dass der Nettobetrag 100 Euro beträgt und der Mehrwertsteuerbetrag 19 Euro beträgt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Steuerbetrag je nach Vorsteuerabzugsberechtigung und Steuersatz unterschiedlich ausfallen kann. In Deutschland beträgt der Standardsatz für die Mehrwertsteuer (MwSt.) derzeit 19 Prozent.