Dieselskandal: Porsche: Ex-Entwicklungschef legte falsches Geständnis ab
Ex-Porschevorstand Wolfgang Hatz Anfang Juli auf dem Weg zur Urteilsverkündung am Landgericht München II. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.
Foto: dpaDer Autohersteller Porsche hält das Geständnis seines früheren Entwicklungsvorstands Wolfgang Hatz am Landgericht München II nach eigenen Angaben für eine Lüge. Das geht aus einem Schriftsatz eines Porsche-Anwalts hervor, der am 29. Juni in einem Prozess am Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingereicht wurde. Bei dem Zivilverfahren geht es um Schadenersatzforderungen gegen Porsche.
Hatz war wegen möglicher Verstrickungen in den VW-Dieselskandal angeklagt und hatte im April die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe „vollumfänglich eingeräumt“. Er hatte die wissentliche Manipulation von Tausenden Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns gestanden und sein Verhalten bereut. Das Gericht würdigte das Geständnis und setzte seine zweijährige Haftstrafe zur Bewährung aus.
Weil das Geständnis die Position von Porsche in dem Frankfurter Zivilverfahren schwächen könnte, bezog Porsche in dem Schriftsatz nun Stellung. „Das Geständnis ist gedrechselt, formelhaft, nicht subsumtionsfähig und auch nicht glaubhaft“, schreibt der Porsche-Anwalt aus dem Münchner Büro der Großkanzlei Hogan Lovells. Weil Hatz zuvor so hartnäckig seine Verantwortung geleugnet habe, sei das Geständnis nun nicht nachvollziehbar. Es bestünden „massive Anhaltspunkte für Zweifel an dessen Richtigkeit“. Hatz habe ein „äußerst knappes und – nach hiesiger Bewertung – inhaltlich unzutreffendes Geständnis“ abgegeben. Der Anwalt von Hatz war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der Porsche-Anwalt will auch wissen, wie es zu dem vermeintlich falschen Geständnis kam: Hatz sei aus Angst vor einer Gefängnisstrafe auf den Vorschlag des Gerichts eingegangen, im Zuge eines Geständnisses nur eine Bewährungsstrafe zu bekommen. Unter der Überschrift „Zustandekommen des Geständnisses unter Druck“ heißt es in dem Schriftsatz: „Das Geständnis von Herrn Hatz lässt sich allein aufgrund der geschilderten Hinweise des Landgerichts München II, gegen Herrn Hatz anderenfalls eine zu vollstreckende Freiheitsstrafe zu verhängen, erklären. (…) Allein um einer vollstreckbaren Freiheitsstrafe zu entgehen, rückte er von der bisherigen Darstellung ab.“
Der Porsche-Anwalt hält das Geständnis nach eigenen Angaben für nicht glaubwürdig, weil Hatz zuvor so konsequent eine Verstrickung geleugnet habe: „Herr Hatz hat über Jahre seit Aufkommen der Diesel-Thematik konsequent, konsistent, detailliert und nachvollziehbar eine Kenntnis von unzulässigen Abschalteinrichtungen (Anmerkung: illegale Softwaremanipulation) bestritten“. Diese Aussagen stünden zudem „in Einklang mit den Untersuchungen mehrerer renommierter internationaler Kanzleien“ beim Volkswagen-Konzern. In über 160 Verhandlungstagen vor dem Landgericht München II habe Hatz zudem eine Verantwortung bestritten: „Auch hier verwickelte er sich nicht in Widersprüche.“
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Das Geständnis von Hatz war eine Wende in der Aufarbeitung des Dieselskandals in Deutschland. „Ich räume die mir zur Last gelegten Vorwürfe hiermit vollumfänglich ein“, ließ Hatz über seinen Anwalt im April vor Gericht erklären. Die „prägenden Elemente“ der manipulierten Software, mit der eine funktionierende Abgasreinigung vorgetäuscht wurde, seien ihm bekannt gewesen: „Ich habe mich nicht meiner Verantwortung gemäß verhalten“.
Mit diesem Eingeständnis erreichte der Skandal erstmals die obersten Etagen des VW-Konzerns. Denn Hatz war über Jahre hinweg die Autorität im Konzern schlechthin, wenn es um Motoren ging, hatte beste Drähte zum früheren Konzernchef Martin Winterkorn und zum inzwischen verstorbenen Aufsichtsratschef Ferdinand Piech. Bei Porsche war er zudem Entwicklungsvorstand. In seinem Strafverfahren legte auch der Mitangeklagte und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler ein Geständnis ab.
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