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Kiffen, HanfanbauCannabis-Legalisierung in Deutschland: Diese Regeln müssen Sie beachten

Besitz und Anbau von Cannabis sind in Deutschland für Erwachsene unter gewissen Vorgaben legal. Doch welche Regeln gelten genau? Was müssen Autofahrer und Mitglieder von Cannabis-Anbauvereine wissen? Ein Überblick. 16.06.2024 - 10:05 Uhr

Kiffen „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“ ist verboten.

Foto: Monika Skolimowska/dpa

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Es stellen sich aber immer noch viele Fragen, wie das konkret aussehen soll. Ein Überblick über Regeln zu Kiffen und Hanfanbau.

Was ist Cannabis überhaupt und wie wirkt es?

Cannabis ist der lateinische Name für Hanf. Das Harz an den Blüten der weiblichen Pflanze enthält laut Deutschem Hanfverband hohe Konzentrationen von Tetrahydrocannabinol (THC), das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Werden die getrockneten knollenartigen Blüten geraucht oder Produkte mit THC konsumiert, werden Nutzer „high“: Sie geraten je nach Menge und Konzentration in einen heiteren, oft albernen Zustand. Bei manchen Menschen ruft die Droge aber auch Angstzustände und Panik hervor. Der Rausch-Höhepunkt dauert ungefähr eine halbe Stunde an und ebbt dann langsam ab. Ein typisches Anzeichen dafür, dass jemand „bekifft“ ist, sind stark gerötete Augen.

Cannabis-Legalisierung in Deutschland: Welche Mengen dürfen Konsumenten besitzen?

Cannabis wurde aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt war. Das ist nun erlaubt:

  • Ab 18 Jahren soll künftig der Besitz von 25 Gramm zum Eigenkonsum erlaubt sein, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. Von Volumen und Gewicht in etwa vergleichbar mit zwei gehäuften Esslöffeln Blumenerde.
  • In der privaten Wohnung dürfen Konsumenten 50 Gramm getrocknetes Cannabis aufbewahren. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden.
  • Maximal drei Cannabis-Pflanzen dürfen in der Wohnung angebaut werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden.

50 Gramm Cannabis, wie viel ist das?

Aus einem Gramm Cannabis können nach gängiger Einschätzung ungefähr drei Joints gedreht werden – je nach persönlicher Dosierung auch mehr oder weniger. 50 Gramm wären also 150 Joints. Aus Sicht der Legalisierungsgegner ist das viel zu viel. 50 Gramm pro Monat, die Menge, die die künftigen Anbauvereine an ihre Mitglieder abgeben dürfen, nennt die Bundesärztekammer „eine relevante Menge“, „die einem Hoch-Risiko-Konsum entspricht und zu cannabisbezogenen Störungen führt“. Das Gesundheitsministerium argumentiert, es müsse auch legales Cannabis in größerer Menge da sein, wenn man den illegalen Schwarzmarkt ausstechen will.

Cannabis-Regeln im Straßenverkehr: Das sollten Autofahrer beachten

Am Steuer gilt künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut, wie ein Gesetz festlegt – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. In Kraft treten dürfte der neue Grenzwert samt Bußgeldern bei Verstößen voraussichtlich im Sommer. Für Fahranfänger heißt es künftig wie schon bei Alkohol: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Cannabis-Verbot – der Grenzwert von 3,5 greift also nicht. Sanktion: in der Regel 250 Euro.
Autofahrer, die vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs sind, riskieren 500 Euro Buße und einen Monat Fahrverbot. Die Schwelle folgt Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums, wonach ab dann eine sicherheitsrelevante Wirkung „nicht fernliegend“ ist. Vergleichbar sei es mit 0,2 Promille Alkohol und liege klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zuschlag für Messfehler.

Kiffen und Alkohol: Strenge Regeln für Autofahrer

Eine neue Ordnungswidrigkeit stellt es künftig dar, wenn zum Kiffen auch noch Alkohol dazukommt. Hat man die Schwelle von 3,5 Nanogramm THC oder mehr erreicht, gilt ein Verbot von Alkohol am Steuer – also, dass man dann noch ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl man unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht. Bei Verstößen droht ein höheres Bußgeld von in der Regel 1000 Euro.

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Cannabis-Anbau im Kleingarten: Das müssen Konsumenten wissen

Der Cannabis-Anbau im Kleingarten ist in der Regel nicht erlaubt. Darauf hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage hingewiesen. Der Anbau in Kleingärten sei lediglich unter der Voraussetzung gestattet, dass die anbauende Person dort einen Wohnsitz innehat, sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist in der Regel nicht der Fall.“ Er verwies auf das Bundeskleingartengesetz. Dort sei gesetzlich geregelt, dass eine Laube in einem Kleingarten nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein dürfe. „Zudem hat der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren zum Bundeskleingartengesetz den Ausbau von Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen ausdrücklich abgelehnt.“

Die Frage hatte zuletzt auch den deutschen Hanfverband beschäftigt. Dieser hatte den Bundesverband der Kleingartenvereine für dessen Einschätzung kritisiert, dass ein Anbau in Kleingärten grundsätzlich nicht möglich sei. Der Hanfverband verwies dabei auf die ausführlichen Erläuterungen der Bundesregierung, die diese ihrem Cannabis-Gesetz beigelegt hatte.

Im Gesetzestext steht lediglich, dass Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen „an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt“ anbauen dürfen. In den genannten Erläuterungen heißt es aber weiter: „Privater Eigenanbau ist der Eigenanbau von Cannabis im Bereich der privaten Wohnung. Der Begriff der Wohnung im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle privaten Wohnzwecken gewidmeten Räumlichkeiten einschließlich Gärten, Kleingärten, Wochenendhäuser, Ferienwohnungen o.ä.“

Also doch Pflanzenziehen in der Gartenkolonie? Nein, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Das gelte nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Bestandsschutzes, wenn der Besitzer einer Gartenlaube schon dort wohnte, bevor das Bundeskleingartengesetz vor mehr als 40 Jahren in Kraft trat. „Befugnisse eines Kleingärtners, seine Laube zu Wohnzwecken nutzen zu dürfen, bleiben bestehen, wenn sie bei Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 bestanden und keine anderen Vorschriften der Wohnnutzung entgegenstehen.“

Cannabis-Legalisierung: Darf ich in der Öffentlichkeit kiffen?

Rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Außerdem ist der Konsum verboten „in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“. Tabu ist es also, sich einen Joint an einer Bushaltestelle voller Schulkinder anzustecken oder im Garten vor den eigenen minderjährigen Kindern, genauso wie vor einem Kino, wo auch Jugendliche warten.

In Raucherkneipen entscheiden die Inhaber, wie sie damit umgehen. Auch auf Volksfesten darf zumindest tagsüber nicht gekifft werden, weil sich dort regelmäßig auch Kinder und Jugendliche aufhalten. Volksfestbetreiber und Schausteller hatten gleichwohl eine Regelungslücke beklagt.

Cannabis-Konsum in Bahnhöfen verboten:

Die Deutsche Bahn passt ihre Hausordnung an: Joints sollen an deutschen Bahnhöfen tabu sein. „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an“, sagte eine Bahnsprecherin.

Die neue Hausordnung soll vermutlich Mitte Mai fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit „freundlichen Aufforderungen und Hinweisen“ bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Das gilt auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche. Cannabis zu konsumieren soll aber auch dort untersagt sein.

Diese Cannabis-Regeln gelten in Bayern:

In Bayern sind die Regeln strenger als in anderen Bundesländern. Folgendes plant das Kabinett: So soll im südlichen Bundesland das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, und in Biergärten komplett verboten werden, ebenso im Englischen Garten in München und im Hofgarten Bayreuth. Zudem werden Kommunen die Möglichkeit erhalten, den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen zu untersagen, beispielsweise in Freibädern und Freizeitparks. Das entsprechende Gesetz soll noch vor den Pfingstferien vorgelegt werden.

Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem will die Staatsregierung das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten – und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten.

Bei Verstößen gegen das neue Cannabisgesetz in Bayern drohen sehr hohe Bußgelder: Etwa 1000 Euro für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen oder bis zu 750 Euro bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung oder Aufbewahrung von Cannabis in der Wohnung.

Cannabis-Legalisierung: Dürfen Jugendliche Cannabis kaufen?

Jugendlichen unter 18 Jahren bleibt sowohl der Besitz als auch der Konsum von Cannabis untersagt. Wenn sie erwischt werden, muss die Polizei die Eltern informieren. Insbesondere wenn es sich um sehr junge Konsumenten mit sogenanntem riskantem Konsumverhalten handelt, muss auch das Jugendamt eingeschaltet werden. Die Betroffenen sollen dann an Präventionsprogrammen teilnehmen. Jugendliche müssen aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn die gefundenen Mengen die bei Erwachsenen erlaubten Mengen übersteigen, wenn sie dealen oder die Droge an andere Kinder und Jugendliche weitergeben.

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Soll Cannabis in Deutschland auch irgendwann frei verkauft werden können?

Nein, erst einmal nicht, obwohl das der ursprüngliche Plan war – angelehnt an Länder wie Kanada oder einzelne US-Bundesstaaten. Dort gibt es spezielle Läden, in denen von Blüten („Gras“) über fertig gerollte Joints bis hin zu mit Cannabis versetzten Süßigkeiten verschiedenste Produkte frei an Erwachsene verkauft werden. Der Verkauf von Cannabis in Deutschland soll in lizenzierten Geschäften nur in den Modellregionen erlaubt sein. Online-Shops und Versandhandel sind zunächst nicht vorgesehen. Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben.

Können Konsumenten Cannabis-Samen in Baumärkten kaufen?

Trotz der Teil-Legalisierung von Cannabis wollen die meisten deutschen Baumärkte zunächst kein Saatgut für Cannabis-Pflanzen in ihr Sortiment aufnehmen. Die Ketten Obi, Toom und Hornbach antworteten auf dpa-Anfrage übereinstimmend, die Teil-Legalisierung habe keine Auswirkungen auf ihr Sortiment. Bauhaus will den Verkauf noch prüfen: „Dabei geht es vor allem neben rechtlichen und moralischen Aspekten auch um Themen wie begrenzte Abgabemengen von Saatgut oder aber die Einstufung von Cannabispflanzen als im Handel frei und legal verkäufliche Kulturpflanze”, hieß es vom Unternehmen. Ob hierfür praktikable Lösungen gefunden würden, werde Auswirkungen auf die Entscheidung haben, genauso wie das Ausmaß der Kundennachfrage.

Zwei legale Quellen für Cannabis-Samen gibt es laut Gesetz. Einerseits verkaufen die Cannabis-Clubs ab 1. Juli Samen und Stecklinge auch an Nichtmitglieder. Zudem ist es möglich, Samen aus dem EU-Ausland im Internet zu bestellen.

Apothekensterben

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An jeder Ecke eine Apotheke – heißt es oft. Doch auf dem Land gilt die Redewendung schon lang nicht mehr. Während in den Städten ein Überangebot herrscht, steht auf dem Land die Versorgung der Bevölkerung auf dem Spiel.

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Wie weit verbreitet ist Cannabis in Deutschland?

Das Bundesgesundheitsministerium verweist hier auf repräsentative Befragungen aus dem Jahr 2021. Darin gaben 8,8 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.

Bei den Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sagten 9,3 Prozent, schon einmal im Leben Cannabis probiert zu haben. 1,6 Prozent der Befragten dieser Altersgruppe gaben regelmäßigen Konsum an. Bei den jungen Erwachsenen (18 bis 25 Jahre) hatte die Hälfte schon einmal probiert. 8,6 Prozent gaben regelmäßigen Konsum in den vergangenen zwölf Monaten an.

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Was sind Cannabis-Vereine und welche Regeln gelten?

In Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, dürfen Mitglieder die Pflanzen ab dem 1. Juli „gemeinschaftlich“ und „nicht-gewerblich“ anbauen und ausschließlich an Vereinsmitglieder abgeben dürfen. Die Finanzierung läuft über den Mitgliedsbeitrag. Lesen Sie auch: Mitgliedsausweis und Schichtpläne: So funktionieren die Cannabis Clubs

Des Weiteren gilt:

  • Pro Verein sind maximal 500 Mitglieder erlaubt.
  • Pro Tag dürfen maximal 25 und pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied ausgegeben werden.
  • Bei 18- bis 21-Jährigen sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein.
  • Die Droge darf nur in einer „neutralen Verpackung“ mit Beipackzettel ausgegeben werden, auf dem Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte und Wirkstoffgehalt angegeben sind.
  • Erlaubt ist zudem nur Cannabis in Reinform, also getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen oder Verbindungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln.
  • Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs müssen umzäunt und einbruchssicher gestaltet werden. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz.
  • Jeder Verein soll ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen müssen, der sich schulen lassen und regelmäßige Auffrischungsschulungen machen muss.
  • Damit aus den Anbauvereinen keine großen Plantagen werden, sollen Genehmigungen verwehrt werden können, wenn Anbauflächen in einem „baulichen Verbund“ oder unmittelbarer Nähe mit denen anderer Vereine stehen.
  • Tabu sein soll, einen gewerblichen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Cannabis-Regeln?

Empfindliche Geldbußen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bußgeld. Dass kann laut Gesetz allerdings mit bis zu 30.000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis. Das gilt besonders für die Weitergabe der Droge an Kinder und Jugendliche. Wer kifft, wo kiffen nicht erlaubt ist – also auf oder in der Nähe von Spielplätzen, tagsüber in der Fußgängerzone oder in der Nähe von Kindern und Jugendlichen – begeht zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, riskiert aber ebenfalls empfindliche Bußgelder.

Cannabis-Legalisierung: So regeln es andere Länder

Als weltweit erstes Land hatte Uruguay 2013 den Konsum, Verkauf und Anbau von Cannabis legalisiert. Noch früher duldeten die Niederlande in den 1970er-Jahren Verkauf und Konsum von sogenannten weichen Drogen – das Land gilt seit Jahrzehnten als Kiffer-Paradies. Aber: Coffeeshops dort dürfen zwar Cannabis verkaufen, Anbau und Großhandel sind aber verboten – die Läden müssen sich ihre Ware illegal besorgen. Im Dezember begann ein Experiment mit dem Verkauf legal angebauten Marihuanas – Coffeeshops in Tilburg und Breda dürfen während der Testphase legal gezüchtete Drogen verkaufen. In Thailand wurde Cannabis 2022 von der Liste illegaler Drogen gestrichen. Auch in Teilen der USA blüht das Geschäft.

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Mit Agenturmaterial

jha
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