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Bürokratie in DeutschlandEin Unternehmen muss bis zu vier Bilanzen abgeben

Natürlich haben Unternehmen eine Jahresbilanz zu erstellen. Doch müssen es für kleine Betriebe zwei und für Konzerne neuerdings vier Abschlüsse sein? Offenbar ja, antwortet jetzt das Bundesfinanzministerium.Christian Ramthun 22.06.2024 - 08:45 Uhr

Christian Lindners Finanzministerium wagt sich nicht beherzt an das ganz große Bürokratiethema in seinem Beritt: die Erstellung des Jahresabschlusses bei Unternehmen.

Foto: dpa

Steuerberater, Geschäftsführer und Buchhaltung können ein Klagelied davon singen. Sie müssen für alle Unternehmen in Deutschland (mindestens) zwei Bilanzen erstellen. Zum einen nach Handelsrecht. Und zum zweiten für den Fiskus, der besondere steuerrechtliche Anforderungen stellt. Bei großen Unternehmen ist der Bilanzierungsaufwand noch viel größer. Sie müssen zusätzlich nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS bilanzieren, da dies die Kapitalmärkte so verlangen. Und seit neuestem müssen Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz eine vierte Bilanz erstellen: nach den Regeln der OECD, um festzustellen, ob die Unternehmen irgendwo auf der Welt weniger als 15 Prozent Mindeststeuer zahlen.

Zwei bis vier Bilanzen nach unterschiedlichen Regeln! „Der Aufwand ist für uns beträchtlich“, singt Fritz Güntzler im Chor der von Bürokratie Geplagten mit. Der Steuerberater aus Göttingen gehört in Berlin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an. Und die hat gerade die Regierung nach einer geplanten Bürokratieentlastung bei Bilanzierungspflichten gefragt. Angeführt wird die Unionsfraktion von Friedrich Merz, der bekanntlich vor über 20 Jahren eine einfache Einkommensteuererklärung auf dem Bierdeckel einführen wollte.

Eine offene Tür für Merz? Nicht bei Lindner!

Eigentlich müssten Merz und die Fragesteller aus der Union bei Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner offene Türen einrennen. Für ihn ist Entbürokratisierung schließlich die wichtigste politische Maßnahme. Weniger Vorschriften gleich weniger Aufwand gleich weniger Kosten und mehr Produktivität, lautet Lindners Mantra, das noch vor seiner Forderung nach steuerlichen Entlastungen rangiert. Umfragen geben ihm recht, wissenschaftliche Untersuchungen ebenso.

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Doch in seiner Antwort auf die Unions-Frage winkt das Bundesfinanzministerium ab. Keine Änderungen, business as usual.  Lindners Ministerium wagt sich nicht beherzt an das ganz große Bürokratiethema in seinem Beritt: die Erstellung des Jahresabschlusses bei Unternehmen.

Die Gelegenheit wäre da: Gerade befindet sich das Bürokratieentlastungsgesetz IV in der parlamentarischen Beratung, das unter Federführung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) formuliert wurde.

Afa-Tabellen für Schreibmaschinen und Rohrpostanlagen

Nun nutzt die CDU/CSU-Opposition die Gelegenheit, dem Bundesfinanzministerium kritische Fragen zu stellen. Warum gelten bei der Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht unterschiedliche Abschreibungssätze, unterschiedliche Zinssätze bei Pensionsrückstellungen, unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe….? Handels- und Steuerbilanz hätten sich in den letzten Jahren immer weiter voneinander entfernt, kritisiert die Union und stellt fest: „Eine Einheitsbilanz ist der Ausnahmefall.“

Der Klassiker ist die unterschiedliche Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Fritz Güntzler nennt ein Beispiel: Beamer und Medizingeräte müssten im Steuerrecht laut so genannter Afa-Tabellen acht Jahre halten, würden aber oft schon viel früher ersetzt und daher flotter nach Handelsrecht abgeschrieben. Der CDU-Experte kritisiert, dass die Afa-Tabellen auf Erfahrungswerten von vor 20 Jahren beruhten. Zu Zeiten also, als auch Kugelkopfschreibmaschinen und Rohrpostanlagen erfasst wurden.  

Ein großer Unterschied besteht laut Güntzler auch in der Bilanzierung von wirtschaftlichen Risiken. Das Handelsrecht schreibt gemäß den Prinzipien des vorsichtigen Kaufmanns entsprechende Rückstellungen für Drohverluste vor. Das mindert jedoch den ausgewiesenen Gewinn. Für den Fiskus hieße das: weniger Gewinn gleich weniger Steuern. Also werden im Steuerbilanzrecht „bei der Rückstellung künftige Entwicklungen nicht berücksichtigt“, schreibt Finanzstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) in ihrer Antwort an die Union.

Aber nicht immer schneiden die Unternehmen bei der Steuerbilanz schlechter ab. So werden Grundstücke und Gebäude steuerrechtlich (wie auch handelsrechtlich) immer defensiv zu den Anschaffungswerten fortgeführt. Tatsächlich sind die Immobilienwerte im Laufe der Jahre aber zum Teil gewaltig gestiegen. Weil der Fiskus still hält, entstehen in den Steuerbilanzen tausender Unternehmen stille Reserven – sozusagen schlummernde Gewinne, die erst am Ende des Unternehmenslebens besteuert werden. Immerhin zahlt sich hier der bürokratische Mehraufwand mal zugunsten der Steuerpflichtigen aus – wenn auch in diesem Fall nur gegenüber Konzernen, die nach dem internationalen Standard IFRS nach dem Marktwert bilanzieren und so einen meist höheren Gewinn ausweisen.

Transparenzhinweis: Der letzte Absatz enthielt in einer früheren Version dieses Artikels eine Ungenauigkeit. Wir haben die Stelle präzisiert.

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