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Sondervermögen und SchuldenbremseDie Grünen, ausgerechnet: Warum Friedrich Merz um ihre Stimmen bangen muss

Am Donnerstag wird im Bundestag erstmals über die neuen Milliardenschulden beraten. Friedrich Merz braucht die Grünen, um das Paket durchzubekommen. Doch ob alle mitziehen, ist fraglich.Cordula Tutt 10.03.2025 - 10:11 Uhr

Felix Banaszak, Bundesvorsitzender Bündnis90/Die Grünen, nimmt am politischen Aschermittwoch von Bündnis90/Die Grünen teil.

Foto: Peter Kneffel/dpa

Auf die Grünen kommt es an. Friedrich Merz muss noch vor seiner Wahl zum Kanzler auf die Partei setzen, die wohl bald Opposition gegen ihn machen wird. Und deren Spitzenkandidat, der bisherige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, von Merz harsch kritisiert bis geschmäht wurde. Habeck forderte das, was der CDU-Vorsitzende im Wahlkampf erst strikt ausschloss und nun binnen Tagen nach der Wahl selbst vehement umzusetzen versucht: ein neues Sondervermögen und eine Änderung der Schuldenbremse.

Union und SPD wollen Milliardenschulden machen, um in die Verteidigung zu investieren, ebenso um die Infrastruktur zu erneuern und zu modernisieren. Auch die Länder sollen mehr Möglichkeiten zum Aufnehmen von Schulden bekommen. Weil das ohne Grundgesetzänderung nicht möglich ist, braucht Merz die Ökopartei.

Doch nach Bekanntwerden der Sondierungsergebnisse am Wochenende reagierten die Grünen erstmal verständnislos, weil sie keines ihrer Ziele im Poker zwischen Schwarz und Rot berücksichtigt sehen. Parteichefin Franziska Brantner sagte am Samstag, die Ergebnisse der Sondierungen seien nicht hilfreich: „Das ist das, was uns weiter weg bringt von jeglicher Zustimmung.“

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Auch Richtung Wirtschaft seien keinerlei neue Ansätze erkennbar. „Da ist nichts drin, was irgendwie in die Zukunft unserer Wirtschaft weisen kann“, sagte sie. Co-Parteichef Felix Banaszak bestätigte: „Von einer Zustimmung sind wir heute weiter entfernt als in den letzten Tagen.“

Union und SPD wollen zwar 200 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen für Klimaschutz nutzen, aus Sicht der Grünen würden diese das Geld aber nur verschieben und von den zusätzlichen Mitteln bloß Wahlgeschenke verteilt. Klimaschutz spiele eigentlich keine Rolle, so Banaszak. Er nannte Schwarz-Rot eine „anti-ökologische Koalition“.

Nach den ersten Sondierungen hatten die Verhandler zur Bildung einer schwarz-roten Bundesregierung am Dienstag zunächst umrissen, dass sie erstens einen 500 Milliarden Euro umfassenden Schuldenfonds zur Modernisierung der Infrastruktur einrichten wollen. Zweitens soll die Schuldenbremse gelockert werden, um mehr Geld in Verteidigung zu stecken.

Drittens soll die Bremse noch geändert werden, um auch den Ländern zusätzliche Kredite zu ermöglichen. Das bedeutet drei Änderungen in der Verfassung. Dafür sind in Bundestag wie auch im Bundesrat, der Länderkammer, Zweidrittelmehrheiten nötig.

Kritik am plötzlichen Sinneswandel

Es ist ein Ritt für die Führungsleute der Grünen in Fraktion und Partei. Sie haben eine Lockerung der Schuldenbremse lange schon gefordert. Sie wurden dafür von der Union, besonders von Merz und CSU-Chef Markus Söder, aber hart angegangen. Das sei nicht nötig, wenn man nur die Ausgaben priorisiere und Unnötiges streiche.

Und überhaupt: Mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen die Umwidmung von ungenutzten Corona-Krediten für Klima- und Transformationsvorhaben, brachten CDU und CSU die Ampelregierung und einige Projekte der Grünen erstmals an den Abgrund.

Co-Fraktionschefin Katharina Dröge beklagte sich denn auch, Friedrich Merz habe mit seinem plötzlichen Sinneswandel nach der Wahl gezeigt, dass er „Parteitaktik vor die Interessen des Landes“ stelle. „Ob wir am Ende diesen Grundgesetzänderungen zustimmen werden, ist offen.“ Union und SPD müssten erstmal erklären, warum zum Beispiel nur unmittelbare Ausgaben für die Bundeswehr, im Bundesetat im Einzelplan 14 versammelt, von den Schuldenregeln ausgenommen werden sollten.

Was sei mit der Ertüchtigung der Nachrichtendienste, der Cyberabwehr und Sicherheit vor hybriden Angriffen? Und so ein Sondervermögen schaffe auch nur für eine bestimmte Zeit Freiraum, mache aber die Ausgaben nicht transparent. Besser seien eine grundsätzliche Änderung der Schuldenbremse und Transparenz – schließlich müsse die Schulden irgendwann jemand bezahlen.

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Doch die Bündnisgrünen wollen staatstragend sein und in einer Zeit vielschichtiger Krisen den Kompromiss in der Demokratie bewahren. Das betonen die sechs Spitzenleute immer wieder: die Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge, die Parteivorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak sowie die beiden bisherigen Minister Robert Habeck und Annalena Baerbock.

Der Co-Fraktionschefin Britta Haßelmann wird ein gutes Arbeitsverhältnis zu Friedrich Merz nachgesagt. Doch Haßelmann, die erste Gespräche mit Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil um die Schuldenregeln im Grundgesetz als „anständig“ beschrieb, attestierte dem CDU-Chef Großmannssucht. „Wer Mehrheiten braucht, sollte sich nicht hinstellen und so tun, als ob das nun alles so gemacht wird, wie man das gerne hätte.“

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Bisher ist keines der zentralen Grünen-Ziele für Zukunftsfähigkeit im Milliardenpaket der Sondierungsparteien Union und SPD drin. Investitionen in den Klimaschutz und die grüne Transformation der Wirtschaft ließen sich höchstens indirekt und mit gutem Willen in den Ankündigungen von Merz und Co. herauslesen. Vielleicht auch deshalb versuchte Merz am Sonntag mit Blick auf die Abstimmung in der kommenden Woche einen Schritt auf die Grünen zu zu machen in Sachen Klimaschutz: „Wir werden natürlich auch Maßnahmen für den Klimaschutz aufnehmen in die Liste der Infrastrukturprojekte“, sagte der CDU-Chef im Deutschlandfunk.

Drei Grundgesetzänderungen sind notwendig

Nun wird also doppelt verhandelt werden – zwischen den wahrscheinlichen Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD und zugleich zwischen den potenziell Regierenden und den Grünen um die Schuldenregeln.

Für die Milliardenpakete von Union und SPD braucht es drei Grundgesetzänderungen. Alle sollen eine Woche vor der ersten Sitzung des neuen Bundestags beschlossen werden. Das Parlament wird noch in alter Zusammensetzung am 13. März erstmals über das von CDU/CSU und SPD geplante Bündel für Verteidigung und Infrastruktur beraten.

Beschlossen werden sollen die Verfassungsänderungen, die dafür nötig sind, in einer weiteren Sondersitzung am 18. März. Der Bundesrat kommt am 21. März das nächste Mal regulär zusammen. Der neue Bundestag konstituiert sich spätestens vier Wochen nach der Wahl, geplant ist dafür der 25. März. In der neuen Zusammensetzung wäre es für die verhandelnden Parteien schwer, eine Zweidrittelmehrheit zu sichern. AfD und Linke können dies dann gemeinsam verhindern.

Nun pochen die Grünen auf inhaltliche Änderungen und darauf, dass solche Änderungen an der Verfassung überhaupt juristisch sauber gelingen. Groß ist die Furcht vor einem Scheitern – beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Denn die AfD und die Linkspartei behalten sich den Weg zum obersten Gericht vor – mit formellen wie mit inhaltlichen Argumenten.

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Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, hat deshalb noch Fragen: „CDU/CSU und SPD konnten nicht darlegen, warum diese drei Grundgesetzänderungen noch vom 20. Bundestag beschlossen werden sollen und nicht vom neu gewählten Parlament.“ Der nächste Bundestag könne sich schließlich schon vor dem 25. März konstituieren.

„Nun drei Grundgesetzänderungen in nicht einmal einer Woche durch den alten Bundestag bringen zu wollen, erscheint wenig durchdacht und ist fehleranfällig.“ Das klingt nach eigenen juristischen Bedenken oder zumindest danach, dass die Grünen nicht für ein mögliches juristisches Scheitern des Planes herhalten wollen.

Die Union klagte einst über zu kurze Fristen

Und dann ist da auch noch das Beispiel des CDU-Abgeordneten und ehemaligen Justizsenators von Berlin, Thomas Heilmann. 2023 führte er die Ampelkoalition und deren Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Heilmann verlangte als Bundestagsabgeordneter mehr Zeit, um das Gesetz der Ampelkoalition im Bundestag zu beraten. Seine Rechte als Abgeordneter seien „massiv verletzt“ worden, weil übliche Fristen verkürzt worden waren. Das wäre auch bei den Grundgesetzänderungen der Fall.  

Und noch auf eine andere Weise könnte es für Merz eng werden. Union, SPD und Grüne kommen im bisherigen Bundestag zusammen nur auf rund 30 Stimmen mehr als für eine Zweidrittelmehrheit nötig sind. Die Grünen stellen dafür 117 Abgeordnete. Deren Fraktion schrumpft im neuen Bundestag auf 85. Etliche Abgeordnete sind also künftig nicht mehr dabei – aus dem Parlament geflogen oder freiwillig nicht mehr angetreten. Manche von ihnen haben also keine Konsequenzen zu fürchten, wenn sie gegen den Schuldenplan mit Vorgeschichte stimmen. Und einzelne haben schon wissen lassen, wie sehr sie damit hadern.

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