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UnterlassungsklagenIrreführende Werbung? Umwelthilfe klagt gegen fünf Firmen

Vorwurf der Verbrauchertäuschung: Die Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen fünf weitere Konzerne vor, die aus Sicht des Verbands mit nicht gerechtfertigten Ökolabels werben. 19.03.2025 - 08:08 Uhr

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), sitzt in einem Gerichtssaal des Landgerichts Stuttgart.

Foto: Christoph Schmidt/dpa

Wegen möglicherweise irreführender Werbung mit Umweltvorteilen zieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen fünf bekannte Unternehmen vor Gericht. Betroffen seien die Konzerne Coty, L’Oréal, Deichmann, Tchibo und Toom, wie der Umweltverband der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die entsprechenden Unterlassungsklagen seien bereits am vergangenen Montag bei den jeweils zuständigen Landgerichten in Darmstadt, Düsseldorf, Bochum, Hamburg und Köln eingereicht worden.

Die DUH wirft etwa dem US-amerikanischen Kosmetikkonzern Coty mit deutschem Sitz in Darmstadt vor, Sonnencreme als „ocean friendly“, also „ozeanfreundlich“, zu bewerben, ohne zu erläutern, „welchen Gehalt“ er dieser Eigenschaft zugrundelege. So steht es in der Klageschrift, die der dpa vorliegt.

Auch Tchibo und Deichmann würden ihre Schuhe und Kleidung als „nachhaltig“ bezeichnen, ohne dies näher zu begründen. Im Falle der Baumarktkette Toom beklagt die Deutsche Umwelthilfe, dass der Konzern Laminat verkaufe und dieses als „gut für die Umwelt“ bezeichne. Auch das vom L'Oréal beworbene „Nachhaltigkeits-Engagement“ des Unternehmens stellt die DUH infrage.

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Konzerne haben bereits mit Anpassungen reagiert

Auf Anfrage der dpa teilten die beklagten Konzerne zunächst mit, dass Ihnen die Klageschriften noch nicht offiziell zugestellt worden seien. Deichmann, Coty und Tchibo gaben an, bereits auf die Vorwürfe der DUH mit Anpassungen reagiert zu haben.

Eine Sprecherin von Coty Deutschland äußerte sich überrascht über das Vorgehen des Umweltverbands. Der Konzern habe bereits im vergangenen Jahr entschieden, die beanstandete Bezeichnung „ocean friendly“ nicht mehr zu verwenden und die Produktion dementsprechend umgestellt. Die Deutsche Umwelthilfe sei auch seit Januar darüber informiert. Eine Klage erscheine ihr deshalb „einigermaßen erstaunlich“, sagte die Sprecherin.

Den Inhalt ihrer Werbeaussage verteidigte sie. Es sei gerechtfertigt, von „ozeanfreundlichen“ Produkten zu sprechen, da die Aussage auf wissenschaftlichen Studien basiere. Auf welche Studien sie sich dabei konkret bezieht, sagte die Sprecherin zunächst nicht.

Deichmann teilte mit, eine Abmahnung der DUH vorliegen zu haben bezüglich der vermeintlich irregulären Verwendung des Begriffs „nachhaltig“ im Online-Shop des Unternehmens. Auch Deichmann habe bereits Anpassungen dazu vorgenommen. „Wir nehmen diese Angelegenheit sehr ernst“, hieß es.

Unternehmen spricht von „formaljuristischem Schritt“

Tchibo betonte auf Anfrage, bereits auf eine Abmahnung der DUH mit Änderungen reagiert zu haben. In der nun eingereichten Klage der DUH sehe er daher einen „formaljuristischen Schritt“, wie ein Sprecher schrieb.

L’Oréal und Toom wollten sich zunächst nicht weiter äußern und verwiesen lediglich darauf, dass bislang keine Unterlassungsklage bei Ihnen eingegangen sei.

Seit Dezember 2024 hat die DUH nach eigenen Angaben 19 Verfahren wegen möglicherweise ungerechtfertigter Werbung mit Umweltvorteilen angestrengt - einschließlich der fünf neuen Fälle. Insgesamt habe der Verband in bislang 64 Fällen wegen irreführender Werbung mit Klima- oder Umweltvorteilen Unterlassungserklärungen gegen Unternehmen erwirkt.

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dpa
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