Nachhaltigkeitspflichten: Das bedeutet der EU-Bürokratieabbau für Unternehmen
Kommissionspräsidentin von der Leyen will die Kettensäge an den eigenen Green Deal anlegen. Dafür hatten sich Wirtschaftsverbände im Vorfeld stark gemacht.
Foto: WirtschaftsWoche, imago/ZUMA PressEs war das große Projekt von Ursula von der Leyens vergangener Legislaturperiode: Der Green Deal, eine europäische Strategie für Wachstum und Nachhaltigkeit und der Kern der europäischen Klimapolitik.
Die Kommissionspräsidentin stellte die Idee im Jahr 2019 vor. Jetzt, mehr als fünf Jahre und zahlreiche Richtlinien und Verordnungen später, ist ausgerechnet von der Leyen diejenige, die ein Teil ihrer eigenen grünen Regeln für Klimaschutz und Menschenrechte wieder zurückdrehen will.
Der angekündigte Omnibus-Gesetzesentwurf soll die europäischen Unternehmen entlasten. Ziel sei es, pauschal 25 Prozent der Berichtspflichten für alle Unternehmen, und 35 Prozent für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen. Zudem sollen Unternehmen mehr Zeit für die Umsetzung bekommen.
Die Empörung über den Green Deal ist in weiten Teilen der Wirtschaft groß. Aber können die neuen Vorschläge wirklich Bürokratie abbauen? Und wie viel bleibt noch vom ursprünglichen Sinn und Zweck enthalten?
Ob Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferketten-Gesetz, grüne Taxonomie oder CO2-Grenzsausgleichssystem – das soll sich für die vier wichtigen Bausteine des sogenannten Green Deals ändern.
Was war die Kritik am Green Deal?
Zu ineffizient, zu teuer, zu unverhältnismäßig, fasst EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Maria Luís Albuquerque, auf der Pressekonferenz in Brüssel am Mittwoch zusammen. Diese hohe Belastung der Unternehmen sei eine ungeplante Konsequenz gewesen, die man nun korrigieren wolle, ohne dabei die Ziele des Green Deals zu ändern.
Konkret beschweren sich kleine Betriebe, dass sie keine Kapazitäten haben, umfangreiche Daten zu erheben, die Geschäftspartner in Fragebögen abfragen. Auch könne beispielsweise ein Bäckerbetrieb kaum die Einhaltung von Menschenrechten innerhalb der Mehl-Lieferkette kontrollieren. Insgesamt kritisieren Unternehmen und Wirtschaftsverbände die Zahl der verschiedenen Regelungen und den hohen Umfang an Daten, den diese bereitstellen müssen. Es gab jedoch auch Wirtschaftsakteure, die sich für einzelne Regulierungen ausgesprochen haben, darunter der Verband BME und Unternehmen wie zum Beispiel Nestlé, Vattenfall oder IKEA.
Wie reagiert die Wirtschaft auf die Omnibus-Initiative?
„Endlich hat die Kommission unsere Bedenken erhört“, sagt beispielsweise Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA). Eine Erleichterung bringe die vorgesehenen Änderungen an der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), erklärt Jandura.
Auch Peter Leibinger, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), befürwortet die Verschiebung der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und des Lieferkettengesetzes. Die Zeit müsse genutzt werden, „um die Richtlinien praxistauglich zu gestalten und durch klare Veränderungen substanziell zu verbessern“, sagt Leibinger. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert, dass der Bürokratieabbau nicht weit genug gehe: „Der Omnibus ist leider nur ein Kleinwagen“.
Jenseits der Wirtschaft ist die Kritik groß. Faustine Bas-Deffosez vom European Environmental Bureau (EBB) sagt, das Paket schaffe „Rechtsunsicherheit, die Nachzügler belohnt, während Unternehmen bestraft werden, die sich frühzeitig um die Überwachung und Berichterstattung ihrer Umweltauswirkungen bemüht haben.“
Was ändert sich bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)?
Die CSRD soll Unternehmen verpflichten, detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Darin analysieren Unternehmen auf der einen Seite, welche Auswirkung ihre Aktivitäten auf die Umwelt haben. Auf der anderen Seite prüfen sie, inwiefern der Klimawandel Risiken für ihr Geschäftsmodell birgt. Diese Analyse in beide Richtungen wird auch „doppelte Wesentlichkeitsprüfung“ genannt, und soll laut Kommission erhalten bleiben.
Gültig ist sie nach dem neuen Vorschlag nur noch für 20 Prozent der ursprünglich betroffenen Unternehmen. Genauso wie die CSDDD soll die CSRD dann nur noch für Firmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und mehr als 50 Millionen Euro Nettoumsatz gelten (450 Millionen Euro für Nicht-EU-Unternehmen). In Deutschland wären noch circa 2000 Unternehmen betroffen. Unternehmen, die ab 2026 auch berichtspflichtig sind, haben zwei Jahre länger, bis 2028, Zeit. Sektorspezifische Berichtspflichten sollen ganz gestrichen werden.
Welche Änderungen gibt es beim EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)?
Ziel der CSDDD ist es, Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette zu verhindern. Firmen müssen deswegen bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen. Das Gesetz sieht dafür einen risikobasierten Ansatz vor: Unternehmen müssen nicht alle Zulieferer kontrollieren, sondern nur diejenigen, bei denen ein potenzielles Risiko von Verstößen besteht.
Die Richtlinie ist im Juli 2024 in Kraft getreten und hätte ab Mitte 2027 in Kraft treten sollen. Der neue Vorschlag sieht nun vor, die Umsetzung um ein Jahr nach hinten zu verschieben. In der letzten Stufe, ab 2029, gilt die CSDDD für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro weltweitem Nettojahresumsatz.
Laut dem neuen Omnibus-Vorschlag entfällt die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen bei Menschenrechtsverstößen in der Lieferkette, sehr zum Verdruss von Umwelt- und Menschenrechts-NGOs. Statt die ganze Lieferkette mit in die Risikoanalyse zu nehmen, müssen Firmen nun nur noch direkte Lieferanten überprüfen. Außerdem soll die Überprüfung statt einmal jährlich alle fünf Jahre stattfinden.
Das Buß-System will die Kommission ebenfalls verhältnismäßiger gestalten. Bisher waren bei CSDDD-Verstößen Bußen geplant gewesen, die einem Prozentsatz des weltweiten Umsatzes des betroffenen Unternehmens entsprochen hatten. Dies ist nun nicht mehr geplant.
Was sind die Pläne für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)?
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus betrifft Unternehmen, die Waren aus dem Ausland importieren, die innerhalb der EU dem Emissionshandel unterliegen. Das betrifft vor allem Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel. Das soll heimische Produzenten dieser CO2-intensiven Güter schützen, die durch den CO2-Preis einen Wettbewerbsnachteil haben.
Den Vorschlägen der Kommission zufolge werden nun 91 Prozent aller Unternehmen komplett von Berichtspflichten unter dem CBAM befreit. Wenn europäische Unternehmen nur kleine Mengen dieser Waren importieren, sind sie nun von den Berichtspflichten befreit.
Dennoch werden 99 Prozent der Emissionen erfasst – möglich sei das, weil nur neun Prozent der Importeure für diese Menge an Emissionen verantwortlich ist.
„Ich gehe davon aus, dass dieser Vorschlag innerhalb weniger Wochen mit einer Mehrheit aus der Mitte des Europäischen Parlaments angenommen wird“, zeigt sich Peter Liese, Abgeordneter der Unions-nahen EVP-Fraktion, optimistisch.
Wie passt die EU-Kommission die grüne Taxonomie an?
Die EU-Taxonomie legt fest, welche unternehmerischen Aktivitäten nachhaltig sind. Das sind sie, wenn sie zu Klimaschutz, Klimaanpassung, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft, Müllvermeidung und dem Schutz von Wasserressourcen beitragen.
Das soll Transparenz schaffen und Greenwashing verhindern, weil es so eine einheitliche Definition gibt, was Nachhaltigkeit bedeutet. Außerdem soll es Anlegern und Investoren erleichtern, nachhaltige Geldanlagen zu tätigen, damit grüne Unternehmen bessere Finanzierungsbedingungen bekommen.
Der Bürokratieabbau bedeutet ähnlich wie bei der CSRD, dass die Kommission den Kreis der betroffenen Unternehmen reduzieren will. Unternehmen unter 1000 Mitarbeitern und unter 450 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Taxonomie ausgenommen, können aber freiwillig berichten. Außerdem müssen Unternehmen nur noch über die Aktivitäten berichten, die mindestens 10 Prozent ihres Umsatzes ausmachen.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, die so genannte Green Asset Ratio anzupassen. Das ist eine Kennzahl, die den Anteil nachhaltiger Geschäfte von Banken angibt und an deren Aussagekraft die Finanzinstitute Kritik üben. Da das Verfahren zum Bürokratieabbau gerade erst begonnen hat, ist noch unklar, worauf die Änderungen am Ende genau hinauslaufen.
EU-Bürokratieabbau: Wie geht es nun weiter?
Das erste Omnibus-Paket muss den gleichen Prozess wie ein reguläres Gesetz durchlaufen. Die Abgeordneten im EU-Parlament und die Minister und Ministerinnen im Rat der EU müssen sich auf einen gemeinsamen Entwurf einigen, der dann von allen Staaten ins nationale Recht umgesetzt werden kann. Grüne und sozialdemokratische Abgeordnete haben bereits ihren Widerstand gegenüber der Deregulierung angekündigt. Nach dem ersten Paket plant die Kommission ein weiteres Paket zur Vereinfachung von Investitionen und eines für den Bürokratieabbau von börsennotierten mittelständischen Unternehmen.
„Allerdings kann das Ganze nur ein erster Schritt sein, denn wir brauchen so schnell wie möglich weitere Omnibusse“, erklärt der EU-Abgeordnete Liese. „Nur mit einer ganzen Omnibus-Flotte erreichen wir das Ziel, die Menschen und die Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und so wieder Schwung in die Wirtschaft zu kriegen.“
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