Corona-Krise „Auch die Agentur für Arbeit ist überlastet“

Durch die Corona-Krise geraten immer mehr Unternehmen in Bedrängnis. Diese Maßnahmen können vor einer Insolvenz schützen. Quelle: dpa

Immer mehr Unternehmen bekommen die Auswirkungen des Coronavirus wirtschaftlich zu spüren. Während sie momentan vor allem Ad-hoc-Maßnahmen ergreifen, sollten sie sich auf eine langanhaltende Krise einstellen, mahnt Sanierungsexperte Burkhard Jung – und gibt Tipps, was vor einer Insolvenz schützen kann.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Viele Unternehmen sind derzeit noch damit beschäftigt, die drängendsten Probleme des Alltags zu lösen, die nun mit der Coronavirus-Krise über sie herein brechen: Wie können die Mitarbeiter im Homeoffice weiterarbeiten? Wie kann das dichte Gedränge zur Mittagszeit in der Kantine verhindert werden? Wie kann das Unternehmen sicherstellen, dass die Mitarbeiter nicht auf der Arbeit an Covid-19 erkranken?

Doch spätestens in zwei bis drei Wochen könnte das große „Zähneklappern“ in der Wirtschaft losgehen, wie Burkhard Jung es ausdrückt. Der Vorsitzende des Fachverbands Sanierungs- und Insolvenzberatung im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater plädiert deshalb dafür, sich auf das schlimmste Szenario einer langanhaltenden Krise vorzubereiten.

Besonders betroffen seien momentan die Luftfahrt- und Automobilbranche sowie auch viele kleine Händler. Letztere leben vor allem von ihren täglichen Einnahmen. Doch seit Mittwoch dürfen die meisten Läden in Deutschland nicht mehr ihre Türen öffnen. Von jetzt auf gleich nehmen sie quasi nichts mehr ein. „Daher werden sie die Auswirkungen sehr schnell spüren“, sagt der Sanierungsexperte. Autozulieferer hingegen könnten erst einmal ihre Produktion herunterfahren, bevor es für sie kritisch wird.

Dabei geraten längst nicht alle Branchen unter Druck: Die Lebensmittelbranche beispielsweise tut sich derzeit etwas leichter – in den Supermarkt dürfen die Menschen schließlich noch. Aber auch Unternehmen wie Energieversorger berichteten bisher nicht von Umsatzrückgängen, erzählt Jung. Schwierig sei es für diese Unternehmen, wenn sie durch erkrankte Mitarbeiter ihre Aufträge nicht mehr erledigen könnten.

Lager abbauen, Zahlungsfristen neu aushandeln

Wichtig sei für alle betroffenen Unternehmen erst einmal ein „planvolles Vorgehen“, so Jung: „Unternehmen müssen in der Lage sein, frühzeitig auf eine sich verändernde Umwelt reagieren zu können.“ Das bedeute auch, sich auf eine langanhaltende wirtschaftliche Schwächephase vorzubereiten.

Dabei rät der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater etwa dazu, mit Lieferanten über längere Zahlungsfristen zu verhandeln, Lagerbestände abzubauen, Sozialbeiträge und Steuern zu stunden oder mit Kunden neue Konditionen oder Liefertermine zu vereinbaren. „Zwar können die Unternehmen nicht wissen, ob die Maßnahmen ausreichen, aber sie können sicher sein, dass es ansonsten noch sehr viel schwieriger wird“, mahnt Jung.

Gehe der Umsatz dauerhaft zurück, seien Anpassungen auch beim Personal wahrscheinlich, so der Sanierungsexperte weiter. Als Überbrückungsmaßnahmen bieten sich dann das Kurzarbeitergeld oder Transfergesellschaften an. Allerdings sei es für viele Unternehmen momentan schwer, einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen: „Die Agentur für Arbeit ist überlastet, Unternehmen erreichen kaum jemanden, dem sie ihre Fragen stellen können. Da kann man in der derzeitigen Situation aber auch niemandem einen Vorwurf machen.“

Transfergesellschaften bieten von Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeitern ein neues Beschäftigungsverhältnis. Dort werden die Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit fort- und weitergebildet. Das kann auch ein Vorteil für die Unternehmen sein, findet Jung: „Die Firmen verlieren ihre Mitarbeiter nicht, sondern können bisher mangelnde Fachkräfte im Digitalbereich bekommen.“ Und: Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das sogenannte Transferkurzarbeitergeld an die Mitarbeiter – weniger Kosten also für die Unternehmen.

Hilfe bietet auch der milliardenschwere Schutzschirm des Bundes, der Bankenverbände und der staatlichen Bankengruppe KfW. Allerdings ist bisher noch nicht geklärt, wie die Banken feststellen wollen, ob ein Unternehmen nun für einen Hilfskredit in Frage kommt oder nicht. Schließlich sollen nur diejenigen Firmen Hilfe bekommen, die tatsächlich auch durch Corona betroffen sind und nicht etwa bereits zuvor in der Krise steckten. Das einfachste Kriterium aus Sicht von Jung daher: der Gewinn oder der Cash-Flow aus den vergangenen drei Jahren. Sei dieser positiv gewesen, deute dies eher auf eine durch Corona verursachte Schieflage hin.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%