Wohnungsmarkt: „Die Wohnkostenkrise in Deutschland spitzt sich immer mehr zu“
Vor allem in Berlin explodieren die Mieten.
Foto: dpaSchön hell ist sie ja, die 36 Quadratmeter große Einzimmerwohnung in Berlin-Weißensee, die da auf dem Onlineportal Kleinanzeigen.de inseriert wurde. Der Alexanderplatz ist nur 15 Minuten mit der Tram entfernt. Dass man aus ihrer Küche aber nur rückwärts gehend wieder herauskommt, weil sie keinen Platz für eine Drehung bietet, das könnte man bei einer stolzen Kaltmiete von 630 Euro schon mal monieren. Der Quadratmeterpreis des Einzimmerapartments liegt bei 17,50 Euro.
Ein frecher Preis? Angebote wie dieses gibt es ohne Ende. Die Mieten sind in den vergangenen Jahren geradezu explodiert. Allein im vergangenen Jahr stiegen die Angebotsmieten in Berlin gegenüber dem Vorjahr um 18,3 Prozent, zeigt der neue Wohnmarktreport des Immobilienfinanzierers Berlin Hyp und des Immobilienberaters CBRE. Nicht ganz so dramatisch, aber immer noch deutlich spürbar zogen die Mieten im Bundesdurchschnitt laut Daten des Onlineportals ImmoScout24 an, und zwar um gut sieben Prozent. Vor allem die Neubaumieten gingen durch die Decke. Hier können Vermieter die Höhe der Miete frei festlegen.
Für viele Menschen wird Wohnen zu einer immer größeren finanziellen Belastung. Und der Aufwärtstrend bei den Mieten dürfte weiter anhalten. Der wichtigste Bezugspunkt für Mieterhöhungen, die Mietspiegel der Kommunen, reagiert nämlich verzögert auf die anziehenden Mieten. Höhere Neuvertragsmieten und modernisierungsbedingte Mieterhöhungen schlagen zeitversetzt durch. Einen Vorgeschmack bekommt man zum Beispiel in Düsseldorf und Heidelberg. Dort stiegen die Mietspiegel im Schnitt um 6,1 beziehungsweise 13,5 Prozent. Vermieter haben damit mehr Spielraum für Mieterhöhungen.
„Die Wohnkostenkrise in Deutschland spitzt sich immer mehr zu“, resümiert daher der Deutsche Mieterbund (DMB) – und fordert die Politik zum Handeln auf. An diesem Dienstag hat die Interessenvertretung der Mieter ein Reformprogramm vorgelegt, das die angespannte Lage am Wohnungsmarkt befrieden und Wohnen wieder billiger machen soll. Vor allem einen Punkt will der Deutsche Mieterbund angehen: Mietwucher unterbinden. Und Vermieter für Preistreiberei bestrafen.
Kampf gegen Mietwucher
Eine Grundlage dafür gibt es bereits. Der Gesetzgeber hat nach Paragraph 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes die Möglichkeit, Vermieter zu sanktionieren, die sich an einer Notlage am Wohnungsmarkt bereichern und unangemessen viel Miete verlangen. Mietwucher liegt vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In diesem Fall droht Vermietern eine Geldstrafe. Überschreitet die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete, kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Offizielle Zahlen dazu, wie viele Wohnungen unangemessen teuer vermietet werden, gibt es nicht. Der Berliner Mieterbund mag vielleicht nicht die allerneutralste Quelle in diesem Fall sein, aber die Zahlen, die der Verband im vergangenen Jahr erhob, sind gewaltig: In 98 Prozent von 912 Prüffällen lag die Miete demnach über der gesetzlichen Grenze. Es dürfte also sicher einige Vermieter geben, die sich strafbar machen. Das Problem: Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2004 ist laut Deutschem Mieterbund eine Ahndung von Mietwucher kaum mehr möglich.
Mieter müssen seitdem nämlich nachweisen, dass sie nach einer erfolglosen Suche nach einer günstigeren Wohnung auf eine überteuere Wohnung angewiesen waren und dass dem Vermieter diese Zwangslage bewusst war. „Ein solcher Nachweis ist aber in der Praxis unmöglich“, moniert der Deutsche Mieterbund. Nun fordert er, einen bereits vorliegenden Gesetzentwurf durchs Parlament zu bringen.
Der Bundesrat wollte den Tatbestand „Ausnutzen einer Zwangslage“ aus dem Gesetz streichen und Mietwucher somit wieder einfacher nachweisbar machen. Doch die Debatte stockt, der Gesetzentwurf fristet sein Dasein in der Amtsschublade. Zuletzt verwies die Bundesregierung darauf, dass die Meinungsbildung über den Vorschlag noch im Gange sei. Wenn es dazu käme, befürchten Eigentümervertreter wie Haus & Grund, dass sich vermehrt private Vermieter aus dem Wohnungsmarkt zurückzögen. Lohnt sich Vermieten nur mit Mieten, die deutlich über den Vergleichsmieten liegen?
Eine schärfere Mietpreisbremse?
Wenn es nach dem Deutschen Mieterbund geht, dann sollte die Politik Vermieter noch weiter einschränken – mit einer schärfen Mietpreisbremse etwa. Erst Mitte April hatten sich die Regierungsparteien nach zähen Verhandlungen auf eine Verlängerung der bislang geltenden Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Sie soll gewährleisten, dass Wohnraum für alle Menschen bezahlbar bleibt. Die Mietpreisbremse regelt, dass in Städten, in denen die Mietpreisbremse gilt, die Miete bei der Neuvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Diese gibt die durchschnittlichen Mietkosten an, die in der betreffenden Gemeinde in den vergangenen sechs Jahren erhoben wurden.
Dem Deutschen Mieterbund geht das nicht weit genug. Er fordert, dass für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Mieten eines Wohnungsmarktes einbezogen werden. Dazu sollten nach Ansicht des Mieterbundes auch die Mieten preisgebundener Wohnräume zählen.
Der Bau preisgebundener Wohnräume wurde mit öffentlichen Geldern gefördert. Vermieter dürfen die Miete hier nur gerade so hoch ansetzen, dass sie die laufenden Kosten deckt. Mit ihrer Einbeziehung in die Errechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten möchte der Deutschen Mieterbund erreichen, dass die vergleichsweise niedrigen Mieten aus dem preisgebundenen Wohnräumen den Mietspiegel insgesamt nach unten korrigieren. Die Änderung hätte Einfluss darauf, wie weit Vermieter freifinanzierter Wohnungen ihre Mieten anheben dürften, bevor Mietpreisbremse oder Kappungsgrenzen greifen.
Lohnt sich Vermieten noch?
Auch bei Letzterer sieht das Bündnis Handlungsbedarf. Aktuell dürfen Vermieter die Mietkosten innerhalb von drei Jahren um insgesamt 20 Prozent anheben; in ausgewählten Großstädten und Gemeinden sogar nur um maximal 15 Prozent. Mit einer weiteren Verschärfung dieser Grenze möchte der DMB einer finanziellen Überlastung bei den Mietern vorbeugen. Auch die Ampelparteien hatten sich im Koalitionsvertrag auf eine Absenkung der Kappungsgrenze geeinigt, bislang wurde dies aber nicht angerührt. Zuletzt sprach sich auch Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für eine Reform aus.
Dem Lobbyverband Haus & Grund reicht es jetzt. Kurz nach Verlängerung der Mietpreisbremse hat er Klage am Bundesverfassungsgericht eingereicht. Viele Immobilieneigentümer beklagen, dass Vermieten zunehmend unattraktiv wird. Die Mietrenditen ziehen zwar an, liegen aber in den Metropolen noch immer unter denen der Top-Tagesgeldangebote. Angesichts großer Verantwortung und hoher Risiken meinen einige, dass sich das Vermieten kaum mehr lohnt.
Letztlich könnte die Regulierung zum schmerzhaften Bumerang für Mieter werden, wie das Beispiel des Berliner Mietendeckels zeigt. Vor gut drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den Mietendeckel gekippt. Bestandsmieter profitierten von der Obergrenze bei der Neuvermietung. Wer allerdings eine Wohnung suchte, hatte ein Problem: Das Wohnungsangebot war eingebrochen, auch weil viele Vermieter sich von ihren Wohnungen infolge der Regulierung getrennt hatten. Manchmal trifft die Regulierung des Mietmarktes also ausgerechnet die Mieter.
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