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BrüsselProf. Dr. Hans-Jürgen Meyer-Lindemann

01.12.2011 - 09:42 Uhr

Prof. Dr. Hans-Jürgen Meyer-Lindemann, Shearman & Sterling, Brüssel

Foto: WirtschaftsWoche

Der Rechtsanwalt ist Office Managing Partner im Brüsseler Büro der Kanzlei und hat sich auf deutsches und europäisches Kartellrecht spezialisiert. Zuvor war er in einer namhaften deutschen Kanzlei in Frankfurt und Düsseldorf sowie in einer US-Kanzlei in Atlanta, Georgia, tätig. Meyer-Lindemann begann seine Laufbahn bei Shearman & Sterling 1992 und wurde 1995 zum Partner der Sozietät gewählt. Er ist Lehrbeauftragter für Kartellrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Autor zahlreicher Publikationen zum Kartellrecht.

Meyer-Lindemann hat unter anderem folgende Mandate betreut: Allianz SE: Verkauf der Dresdner Bank an die Commerzbank sowie Erwerb der Cominvest Group von der Commerzbank vor der EU-Kommission; Axel Springer: Joint Venture im Tiefdruckbereich mit Bertelsmann / Gruner + Jahr vor der EU-Kommission; Barclays Bank: Zahlreiche Akquisitionen vor dem Bundeskartellamt und der EU-Kommission; Cargolux: EU-Kartellbußgeldverfahren und Schadenersatzklagen im Bereich der Luftfrachtindustrie; Ciba: EU-Kartellbußgeldverfahren im Bereich Hitzestabilisatoren; Continental: Erwerb des Fahrzeugelektronik-Geschäfts von Motorola vor der EU-Kommission; Deutsche Bahn: Erwerb von Bax Global vor der EU-Kommission; E.ON: Erwerb von Ruhrgas und Veräußerung von Ruhrgas Industries; International Petroleum Investment Company (IPIC): Erwerb der MAN Ferrostaal; Novartis: Erwerb von Hexal und Eon Labs vor der EU-Kommission; RAG Stiftung AG: Verkauf von 25,01% ihrer Anteile an Evonik AG an CVC; Sal. Oppenheim: Erwerb der BHF-Bank vor dem Bundeskartellamt; Viacom: Verschiedene Angelegenheiten im Kartell- und Medienrecht vor den EU- und deutschen Kartell- und Medienaufsichtsbehörden, inklusive des Erwerbs von Viva durch MTV vor dem Bundeskartellamt sowie Wal-Mart: Gerichtsverfahren bezüglich Verkauf unter Einstandspreis gegen das Bundeskartellamt vor dem OLG Düsseldorf und dem BGH.

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