Gesetz verabschiedet, Bedenken bleiben Grundsteuer-Reform im Bundesrat verabschiedet

Wohnhäuser in der Kölner Südstadt Quelle: imago images

Nach zähen Verhandlungen hat der Bundesrat die Reform der Immobilien-Grundsteuer gebilligt. Kritiker sehen in der Öffnungsklausel, die eine Anwendung alternativer Berechnungsmodelle erlaubt, nun eine Chance.

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Die Länderkammer stimmte am Freitag mit großer Mehrheit für die Neuregelung. Damit können die Kommunen auch 2020 weiter die Grundsteuer erheben, die ihnen jährlich gut 14 Milliarden Euro in die Kasse spült.

Der Bundestag hatte der Reform Mitte Oktober zugestimmt. Dabei votierten Grüne und FDP mit der großen Koalition. Dies war wegen einer Grundgesetzänderung nötig, um die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zu bekommen. Die Länder waren dabei bereits eingespannt, weswegen die jetzige Zustimmung als gesichert galt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Überarbeitung bis Ende 2019 gefordert, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet sind. Auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) soll die Steuer nun nach Bodenwert und Miete berechnet werden. Ab 2025 soll die Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen System erfolgen.

Öffnungsklausel lässt Steuerzahler weiter im Dunkeln

NRW-Finanzminister Lutz Lienenkämper betonte, dass intensive Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu wichtigen Vereinfachungen und Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf geführt hätten. Auf Druck Bayerns gibt es aber eine Öffnungsklausel, so dass Länder davon abweichen und eigene Modelle anwenden können. Aus Kreisen der Länder hieß es, voraussichtlich würden Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern und womöglich auch Nordrhein-Westfalen die Öffnungsklausel nutzen.

Die Bundesländer müssen also erst entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode von Finanzminister Scholz nutzen oder eine eigene entwickeln. Beim Scholz-Modell warnte die Deutsche Steuergewerkschaft schon vor einem Jahr, dass dieses Vorhaben die Finanzämter überfordern würde. Einigen Ländern wie Bayern ist diese Methode denn auch zu aufwendig. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, sein Bundesland setze auf ein „wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell“. Geplant ist offenbar, nur die Fläche einer Immobilie als Berechnungsbasis heranzuziehen. Im Gegensatz zu dem vom Bund vorgesehenen Modell komme es dadurch bei steigenden Immobilienpreisen nicht automatisch alle paar Jahre zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast und dadurch auch der Mieten. Dieses Verfahren favorisieren auch viele Experten, da es einfach, schnell umsetzbar und transparent sei.

Immerhin haben Städte und Gemeinden nun die Sicherheit, dass sie auch 2020 weiter die Grundsteuer erheben dürfen. „Das ist ein guter Tag für unsere Kommunen, es gibt wieder eine faire und verfassungsfeste Grundsteuer in Deutschland“, lobt Bundesfinanzminister Scholz denn auch den Beschluss. „Wir haben den jahrzehntelangen Stillstand aufgelöst und damit Städten und Gemeinden Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert.“

Allerdings bestehen weiter deutlich Zweifel, ob das neue Gesetz so verfassungsgemäß ist, wie von Scholz behauptet. Beispielsweise kritisiert das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“, dass die Zugrundelegung gemeindeweiter Durchschnittsmieten für Wohngebäude laut Gutachten verfassungsrechtlich bedenklich sei, weil sie der steuerlichen Gleichbehandlung zuwiderliefen. Dem Bündnis gehören 80 Bürgermeister, der Deutsche Mieterbund, die IG Bauen-Agrar-Umwelt, das Institut der Deutschen Wirtschaft und viele weitere Verbände, Organisationen und Personen an. Das Bündnis appelliert nun an die Länder, das Bundesgesetz nicht anzuwenden, indem sie auf die Öffnungsklausel zurückgreifen. Eine Bodenwertsteuer, die nur die Fläche einer Immobilie zugrunde legt, sei hingegen verfassungsfest.

Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr zahlen müssen, ist damit weiter offen. Das letzte Wort über die Grundsteuer behalten zudem die Kommunen, die mit ihren Hebesätzen großen Einfluss auf die Höhe der Abgabe haben. Zwar soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer wie bisher bei 14 Milliarden Euro liegen, aber einzelne Kommunen könnten durchaus ihre Grundsteuereinnahmen erhöhen wollen.

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