SSW Schneider Schiffer Weihermüller Prof. Dr. Jochen Schneider

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Der Rechtsanwalt ist seit 1977 im IT-Recht tätig und konzentriert sich auf das IT‑Vertragsrecht (Software-, System- und Provider-Verträge) unter Einbeziehung des Ur­he­ber­rechts sowie das Datenschutzrecht. Dazu erschien 1990 sein Werk "Handbuch des EDV‑Rechts", nunmehr in 4. Auflage 2009. Er hat einen Lehrauftrag für Rechtsinformatik. 1992 wurde ihm die Honorarprofessur an der juristischen Fakultät LMU ver­lie­hen (für Rechtsinformatik).

Schneider ist Mitglied im Gesetzgebungsausschusses In­for­ma­ti­ons­recht des DAV, Mitglied des Beirats der Arbeitsgemeinschaft In­for­ma­tions­tech­no­lo­gie im DAV, Herausgeber des ITRB (IT-Rechtsberater), Mit-Her­aus­ge­ber von ZD (Zeitschrift für Datenschutz) und Mitglied der Schriftleitung der CR (COMPUTER UND RECHT). Seit vielen Jahren hält er Seminare und Vorträge in den Bereichen IT-Vertragsrecht, Software-Verträge, Datenschutz, E-Business und verwandten Gebieten (unter anderem bei der Richterakademie und den  Kölner Tagen IT- und Internetrecht). Er ist Autor zahlreicher Aufsätze und und Mit-)Herausgeber einschlägiger Werke zu Softwareerstellung und Datenschutz.

In jüngerer Zeit hat sich Jochen Schneider einerseits mit der rechtlichen Beurteilung und vertraglichen Gestaltung moderner Projektmethoden, andererseits mit der Weiter- Entwicklung und Modernisierung des Datenschutzrechts befasst. Seine Vorschläge stellte er, zusammen mit Professor Niko Härting, zur Diskussion(www.schneider-haerting.de).

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