Steuer-Software im Vergleich Steuerhilfe schon ab zehn Euro

Spitz rechnen: Um das Missvergnügen an der Steuererklärung klein zu halten, gibt es technische Helfer. Quelle: Illustration: Dmitri Broido

Bis Ende Juli müssen noch deutlich mehr Deutsche als sonst üblich eine Steuererklärung abgeben, weil Millionen 2020 in Kurzarbeit waren. Mit der richtigen Unterstützung verliert die Pflicht ihren Schrecken, wie der Praxistest von 14 Software- und App-Angeboten zeigt.

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Digitale Steuerhelfer haben ihr soziales Herz entdeckt. Einige bieten dieses Jahr Rabatte oder kostenlose Steuererklärungen an, wenn Nutzerinnen und Nutzer in Kurzarbeit waren. Beim browserbasierten Dienst Smartsteuer soll eine abgespeckte Version der Steuererklärung dann nur fünf Minuten brauchen – und 9,99 Euro statt regulär 34,99 Euro kosten. Bei ExpressSteuer zahlen Kurzarbeiter eine Pauschale statt einer höheren Gebühr, je nach Höhe der Steuererstattung. Und die App Taxfix hat bei Kurzarbeit komplett kostenlos unterstützt – allerdings nur bis Ende März.

Dieses Jahr müssen besonders viele ran. Sechs Millionen Menschen waren im April 2020 in Kurzarbeit, der Coronaspitzenwert. Sobald jemand mehr als 410 Euro an Kurzarbeitergeld pro Jahr kassiert hat, greift die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Ehepartner, die schon beim laufenden Lohnsteuerabzug vom Ehegattensplitting profitieren, müssen sich generell gegenüber dem Finanzamt erklären. Pflichtsteuererklärungen will das Finanzamt bis Ende Juli des Folgejahres sehen. In diesem Jahr fällt die Frist wegen eines Wochenendes auf den 2. August. Nur wenn Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen, bleibt mehr Zeit – für 2020 bis Ende Februar 2022.

Unbedingt notwendig ist diese Unterstützung nicht: Selbst Neueinsteiger können ihre steuerlichen Pflichten auf eigene Faust erledigen. Digitale Helfer – von der klassischen Steuersoftware über internetbasierte Angebote bis zur App für Smartphone oder Tablet – unterstützen. Der große Praxistest zeigt, welches Angebot sich für wen eignet. Dabei lassen sich die Kategorien (Software, Web und App) nicht mehr eindeutig abgrenzen. Der Softwaretestsieger etwa, das Wiso Steuer Sparbuch, kann auch per Web und App genutzt werden – und ist auch dort Spitze (Hier geht es zum Softwarevergleich). Für den Test haben wir die Angebote nach ihrem Schwerpunkt geordnet. Bei den Diensten per Internetbrowser landet dann Smartsteuer vorne, bei den Apps überzeugt der Steuerbot (Hier geht es zum Web-/App-Vergleich).

Die digitalen Helfer unterscheiden sich vor allem darin, wie sehr sie Nutzerinnen und Nutzer an die Hand nehmen. Einige liefern an den passenden Stellen gute Erläuterungen und lassen so erst gar keine Unsicherheit aufkommen. Außerdem übersetzen sie die bürokratische und oft komplizierte Amtssprache in alltagsnahes Deutsch. Beim kostenlosen Onlinedienst der Finanzverwaltung, Mein Elster, hapert es daran. Fast 200.000 befragte Personen, viele davon Elster-Nutzer, bewerteten Übersichtlichkeit und Verständlichkeit etwa mit der Schulnote Drei. Dabei arbeitet der Fiskus seit Jahren daran. Die Programmierung eines bürgerfreundlichen Einkommensteuerbescheids wurde schon 2015 beauftragt – unter dem Amtsnamen: „BürStE“. Zum Haare raufen!

Lohnende Investition

Am staatlichen Portal Mein Elster führt – abseits der kommerziellen Angebote – kein Weg mehr vorbei. Denn die bislang ebenfalls verfügbare Software ElsterFormular wird für 2020 nicht mehr angeboten.

Das Elster-Portal bietet letztlich vor allem eine digitale Form der Papierformulare. Die Bearbeitung ist komfortabler, vor allem können Daten vom Vorjahr übernommen und aktuelle Daten automatisch geladen werden, etwa zur Krankenversicherung, erhaltenem Elterngeld oder aus der Lohnsteuerbescheinigung. Eingaben werden auf Plausibilität geprüft und die zu erwartende Erstattung oder Nachzahlung berechnet.

Elster ist gratis. Wer 10 bis 30 Euro ausgibt, bekommt deutlich mehr: Software, App oder Browserdienst geben wertvolle Tipps, weisen auf automatisch akzeptierte Beträge hin, etwa 110 Euro bei Arbeitsmitteln von Angestellten. Solche Werte werden auch Nichtbeanstandungsgrenze genannt, weil es zwar keinen rechtlichen Anspruch darauf gibt, Finanzbeamte sie aber in der Regel abnicken. Oft gehen die Ratschläge auch über die reine Steuererklärung hinaus und helfen schon mit Blick auf die nächste Steuererklärung, Einnahmen und Ausgaben im laufenden Jahr zu optimieren.

Der Erklärungsbedarf ist mit Blick auf die Coronapandemie besonders groß. Viele Berufstätige haben 2020 überwiegend im Homeoffice gearbeitet. Die Kosten für Fahrten zur Arbeit – sonst üblicherweise ein wichtiger Ausgabeblock – fallen dann weg. Das heimische Arbeitszimmer können aber nur wenige voll steuerlich absetzen. Dafür muss es ein abgetrennter Raum sein, der den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet, für die kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Steht zwar kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, bildet das Homeoffice aber nicht den Mittelpunkt der Arbeit – etwa bei Lehrern für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts –, können maximal 1250 Euro pro Jahr abgesetzt werden.

Um steuerlich dennoch etwas Entlastung zu bieten, hat die Bundesregierung eine Homeoffice-Pauschale eingeführt, die nicht an strenge Vorgaben geknüpft ist. Dabei dürfen pro Tag fünf Euro abgesetzt werden, insgesamt maximal 600 Euro. Allerdings ist diese Pauschale Teil der allgemeinen beruflichen Ausgaben, die pauschal mit 1000 Euro berücksichtigt werden. Nur wenn Steuerzahler insgesamt höher liegen, wirken sich diese Ausgaben steuerlich aus.

In einigen Fällen dürfte die Steuererklärung für 2020 so zu bösen Überraschungen führen, auch wegen der verbreiteten Kurzarbeit. Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, wird aber bei der Berechnung des Steuersatzes auf das übrige Einkommen mitgerechnet.

In bestimmten Konstellationen – etwa wenn bei Ehepaaren ein Partner mit Steuerklasse V (mit besonders hohen Abzügen) in Kurzarbeit war – können sich so hohe Steuernachzahlungen ergeben. Manchmal gibt es Auswege, etwa über die Abgabe separater Steuererklärungen für beide Partner, statt einer gemeinsamen.

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Auch bei solchen Details ist die digitale Unterstützung hilfreich. Je komplexer der Fall, desto eher wird eine umfassende Steuersoftware nötig sein. In simpleren Fällen reichen meist Apps. Einige leiten an Steuerberater weiter, wenn sie an ihre Grenzen stoßen. In wenigen Fällen, etwa bei ExpressSteuer, dient das Angebot praktisch nur der Kundenakquise von Anwälten und Beratern.

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