Steuererklärung 2024: Mit Handwerkerleistungen die Steuerlast mindern – das müssen Sie beachten
Mieter, Vermieter und Eigentümer können bei Handwerkerkosten steuerlich profitieren.
Foto: imago imagesHandwerker sind dieser Tage gefragt. Das hat auch damit zu tun, dass das Handwerk eine der Branchen ist, die am stärksten vom Fachkräftemangel betroffenen Branchen sind. Die Wartezeit für einen Termin kann oft mehrere Monate betragen. Zudem sind die Stundenlöhne hoch. Wer einen Handwerker engagiert, kann aber zumindest einen Teil der Kosten mithilfe der Steuererklärung zurückbekommen.
Dabei kommt es darauf an, ob Sie Wohnraum mieten oder vermieten. Vermieter können einige Kosten als Werbungskosten der Vermietung absetzen, sodass sie weniger an Mieteinkünften versteuern müssen. Alle anderen können von einer Steuererstattung profitieren: Ein Teil der Handwerkerkosten wird dann von der sonst zu zahlenden Steuer abgezogen. Anders als bei Werbungskosten mindert sich hier nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die fällige Steuer, die das Finanzamt einfordert. Worauf Sie achten müssen, um die Steuerermäßigung zu erhalten. Ein Überblick.
Welche Arbeiten werden bei der Steuer berücksichtigt? Kann ich Handwerkerkosten absetzen?
Die meisten Kosten für Handwerkerarbeiten können Sie streng genommen nicht, wie andere steuerlich relevante Ausgaben, von der Steuer absetzen. Absetzen meint, dass Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und so steuermindernd berücksichtigt werden. Die Handwerkerkosten wie auch die haushaltsnahen Dienstleistungen werden hingegen als haushaltsnahe Aufwendungen berücksichtigt.
Im Steuerrecht werden die Kosten meist gleichbedeutend als Handwerkerleistungen geführt. Gemeint sind nämlich primär Kosten für die Dienstleistung der Handwerker. Möchten Sie die Kosten nämlich geltend machen, müssen Sie darauf achten, dass die sich auf Renovierung, Instandsetzung/Reparatur oder Modernisierung Ihrer (Wohn-)Immobilie handelt. Wird dabei etwas Neues gebaut, werden die Kosten bei der Steuer nicht berücksichtigt.
Welche Arten von Handwerkerarbeiten kann ich für das Steuerjahr 2024 und 2025 angeben?
Im Rahmen der Steuererklärung werden Lohnkosten für Handwerker, deren Fahrtkosten sowie die Kosten für Arbeitsgeräte, die zum Beispiel gemietet werden müssen, berücksichtigt. Allerdings müssen diese auf der Handwerkerrechnung angegeben sein. Materialkosten können beim Finanzamt nicht steuerlich geltend gemacht werden. Berücksichtigen lassen sich also schlicht die Kosten für die notwendige Erfüllung der Dienstleistung, nicht für den Einsatz von Baumaterialien.
Zudem sollten Sie beachten, dass die Arbeiten in Ihrer Wohnung/Immobilie stattfinden müssen und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.
Vom Finanzamt werden typischerweise folgende Kosten anerkannt:
- Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt wie beispielsweise Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd oder auch Fernseher und PC
- Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Austausch von Heizungsanlagen, Gasleitungen oder Elektro- und Wasserinstallationen
- Montagearbeiten und Schönheitsreparaturen
- Reparatur oder Erneuerung von Bodenbelägen, Fenstern oder Türen
- Malerarbeiten, auch von Türen, Fenstern innen sowie außen, Wandschränken sowie Heizkörpern und -rohren
- Trinkwasserprüfung
- Schreinerarbeiten
- Elektroinstallationen
- Modernisierungsarbeiten, zum Beispiel des Badezimmers oder der Einbauküche
- Austausch der Einbauküche
- TÜV-Kontrolle eines Fahrstuhls
- Arbeiten an den Innen- und Außenwänden sowie am Dach oder den Fassaden
- Reinigung von Abflussrohren und Dachrinnen
- Gartengestaltung und -pflege
- Pflasterarbeiten auf dem Grundstück
- Arbeiten an der Garage
- Schornsteinfegerarbeiten
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen kann?
Damit die Aufwendungen in der Steuererklärung anerkannt werden und Sie durch die Handwerkerleistungen einen Steuervorteil erhalten, gibt es einige Voraussetzungen zu beachten. So müssen die Arbeiten im Eigenheim, einer Mietwohnung oder in einem Ferienhaus innerhalb der EU, das Sie selbst nutzen, durchgeführt werden. Die Handwerkerarbeiten für einen Neubau sind hingegen nicht absetzbar. Zudem sollten die Arbeiten von Handwerkern eines selbstständigen Betriebs erbracht und im Anschluss in Rechnung gestellt werden. Denn selbst Renovierungen durch Eigenleistung können auf diesem Wege nicht bei der Steuer angegeben werden. Des Weiteren müssen die Handwerkerrechnung und die damit verbundenen Rechnungsbeträge nachweislich von Ihnen beglichen werden. Hier empfiehlt sich die Zahlung per Überweisung anstelle einer Barzahlung.
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Wie viele der Kosten für Handwerker kann ich angeben?
Bei der Steuer bekommen Sie als Privatperson 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, bei einer Höchstgrenze von 6.000 Euro an Ausgaben. Damit kann ein Steuerbonus von 1.200 Euro pro Jahr erreicht werden. Wenn Sie beispielsweise für einen Fliesenleger 4.000 Euro an Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bezahlt haben, liegt der Handwerkerbonus von 20 Prozent für Sie also bei 800 Euro Steuergutschrift. Nachzulesen ist das in Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes (§35a EStG).
Wann sollte ich die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben?
Entscheidend für die Angabe von Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung ist das Kalenderjahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde (nicht das Jahr, in dem die Arbeiten stattgefunden haben). Die Kosten auf ein anderes Jahr zu übertragen, ist nicht möglich. Aber es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Zahlung auf zwei Jahre aufteilen und damit bei den Steuererklärungen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren profitieren, wenn der Handwerker dabei mitspielt.
Welche Kosten von Handwerkern können Eigentümer in der Steuererklärung angeben?
Wenn ein Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie als Privatperson einen Auftrag an einen Handwerksbetrieb für das Wohneigentum vergibt, dann kann der Eigentümer die Kosten bei der Steuer als haushaltnahe Aufwendung geltend machen, so wie Mieter auch. Dies gilt auch für den Zweitwohnsitz, den Wochenendwohnsitz sowie den Urlaubswohnsitz. Dabei müssen das Haus oder die Wohnung nicht dauerhaft vom Wohnungs- oder Hauseigentümer bewohnt werden. Auch wenn die eigenen Kinder die Immobilie bewohnen, können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.
Welche Handwerkerarbeiten können Mieter bei der Steuer geltend machen?
Nicht nur Besitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, können Handwerkerarbeiten bei der Steuer geltend machen: Auch Mieter können durch Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung einen Vorteil gewinnen. Das gilt zum einen für selbst beauftragte Handwerker, etwa bei der Reparatur von Möbeln. Es gilt aber auch bei Handwerkerkosten, die Teil der Nebenkosten sind – zum Beispiel für Hausmeister oder Gärtner. Wenn der Mieter die Handwerkerleistung durch die Nebenkostenabrechnung mitbezahlt hat, kann er die Handwerkerkosten ebenfalls mit 20 Prozent in der Steuererklärung geltend machen. Dafür sollten die Handwerkerkosten unbedingt in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein. Ist das nicht der Fall, sollten Mieter den Vermieter nach der reinen Arbeitsleistung des Handwerkers und der Rechnung fragen, um diese bei der Steuererklärung angeben zu können.
Welche Handwerkerarbeiten können Vermieter bei der Steuer angeben?
Vermieter haben noch etwas bessere Möglichkeiten, Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen. Bei ihnen geht es nicht nur um eine auf 1.200 Euro begrenzte Steuergutschrift, sondern die Berücksichtigung als Werbungskosten. Sie können somit auch höhere Aufwendungen steuerlich geltend machen. Die Ausgaben werden also steuermindernd berücksichtigt, sodass die Vermieter weniger der Vermietungseinkünfte versteuern müssen. Alle Ausgaben für Erhaltung und Renovierung können sofort abgesetzt werden. Handelt es sich jedoch um sehr umfangreiche Arbeiten, können diese als Herstellungskosten angesehen werden. Dann müssten sie steuerlich meist über 50 Jahre abgeschrieben werden, so wie der Gebäudeanteil der Immobilie auch.
Was sind Erhaltungsaufwendungen?
Das Bundesfinanzministerium meint mit Erhaltungsaufwendungen nur Tätigkeiten, bei denen bereits vorhandene Teile, Einrichtungen oder Anlagen repariert oder in Stand gesetzt werden. Dabei soll die Funktion der alten Teile in vergleichbarer Weise modernisiert oder erneuert werden, damit die Möglichkeit der Verwendung und Nutzung erhalten oder wiederhergestellt wird. Eine vollumfängliche Neuinstallation oder Neuanschaffung fällt nicht darunter.
Wie sind Handwerkerkosten bei der Steuererklärung anzugeben?
Damit Ihr Finanzamt die Handwerkerleistung auch anerkennt, müssen diese in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ angegeben werden. Dann wird die Dienstleistung als ermittelte Steueranrechnung von der Einkommensteuer, die im Steuerbescheid festgelegt ist, abgezogen. Dafür müssen die Arbeitskosten des Handwerkers auf der Rechnung extra ausgewiesen werden. Wenn bei Wartungsarbeiten keine Materialkosten anfallen, genügt die Rechnung ohne Aufschlüsselung. Zu empfehlen ist, dass die Rechnung nicht bar bezahlt wird. Bei Barzahlung wird unter Umständen kein Steuerbonus gewährt. Eine Quittung über die Barzahlung kann im Einzelfall nicht ausreichen. Hier kommt es auf die Beurteilung des Finanzamts an.
Die Nachweise für die Steueranrechnung müssen aber seit 2017 nicht mehr generell der Steuererklärung beigefügt werden, es sei denn, die Finanzbehörde verlangt die Rechnungen oder in einzelnen Fällen auch die Überweisungsbelege.
Wo muss ich Handwerkerarbeiten in der Steuererklärung eintragen?
Die Handwerkerleistungen in einer eigenen oder gemieteten Wohnung sind in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" einzutragen. Diese umfasst aktuell fünfzehn Zeilen. Für die Handwerkerleistungen sind dabei die Zeilen sechs bis neun (Formular für 2024) vorgesehen.
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