Steuern und Recht kompakt Rechtstipp der Woche: Berufsbedingte Kosten drücken Steuerlast

Wer als Angestellter nebenbei als Selbstständiger arbeitet, sollte wichtige Regeln beachten, um nicht mehr Steuern als nötig zu zahlen. Außerdem gibt es Neues zur Grunderwerbsteuer, Ärztepfusch, zum Kindergeld und zu unberechtigten Schufa-Einträgen.

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Hier gibt es die höchsten Steuerrückzahlungen
Steuererstattungen und NachzahlungenDie durchschnittlichen Steuererstattungen für Arbeitnehmer fallen in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich aus. Die aktuellsten Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen die Erstattungen für das Veranlagungsjahr 2009. Grund für die Verzögerung: Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann sich dafür vier Jahre Zeit lassen. Bundesweit erhielten 11,6 Millionen Steuerpflichtige für 2009 eine Erstattung, weniger als 1,2 Millionen mussten Steuern nachzahlen. Quelle: dpa
Saarland Die Auswertung des Statistischen Bundesamts zeigt: Im Saarland konnten 147.770 Steuerpflichtige mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2009 im Schnitt gerade mal 812 Euro zurückholen. Der Bundesdurchschnitt lag bei 886 Euro. Berücksichtigt wurden unbeschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften. Als Quelle diente die Einkommensteuerstatistik 2009. Nachzahlungen verlangten die saarländischen Finanzämter von 14.737 Steuerpflichtigen, im Schnitt 639 Euro. Im Bundesdurchschnitt mussten durchschnittlich 914 Euro nachgezahlt werden. Quelle: dpa
ThüringenAuch in Thüringen fiel die Steuererstattung für Arbeitnehmer für das Jahr 2009 mit 817 Euro eher gering aus. Wenn Steuerpflichtige nachzahlen mussten, dann im Schnitt 578 Euro. Quelle: dpa/dpaweb
SachsenIn Sachsen haben 595.492 Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit für das Jahr 2009 eine Erstattung von durchschnittlich 832 Euro bekommen. Eventuelle Nachzahlungen betrugen durchschnittlich 626 Euro. Quelle: REUTERS
Rheinland-PfalzFür das Veranlagungsjahr 2009 erhielten 575.964 Steuerpflichtige in Rheinland-Pfalz durchschnittlich eine Erstattung von 852 Euro. 68.426 Steuerpflichtige mussten im Schnitt 675 Euro nachzahlen. Quelle: dpa
BremenBremen teilt sich den 12. Platz im Ranking der höchsten Steuererstattungen mit Niedersachsen. In beiden Ländern erhielten Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und gegebenenfalls Kapitaleinkünften für das Jahr 2009 eine Steuererstattung von 855 Euro. Quelle: dpa
NiedersachsenWährend in Bremen 8.053 Steuerpflichtige im Schnitt 728 Euro nachzahlen mussten, waren es im wesentlich größeren Bundesland Niedersachsen 117.007 und die Nachzahlung betrug 682 Euro. Quelle: AP

Viele Angestellte haben einen Nebenjob. Häufig arbeiten sie dabei als Selbstständige. Dies ist aber nur zulässig, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt und die Nebentätigkeit den Hauptjob und das Geschäft des Unternehmens nicht beeinträchtigt. Wer beispielsweise in seinem Hauptjob krankgeschrieben ist, darf auch seinen Nebenjob in diesem Zeitraum nicht ausüben. Neben dem Arbeitsrecht sollten Angestellte mit Nebenjobs auch die Folgen bei der Besteuerung beachten.

Die Einkünfte aus dem selbstständigen Nebenjob müssen in der Regel voll versteuert werden. Allerdings lässt sich die Steuerlast über berufsbedingte Kosten drücken:

  • Fahrtkosten: Für nebenberuflich mit dem Auto gefahrene Strecken lassen sich 30 Cent je Kilometer geltend machen. Um privat und nebenberuflich bedingte Kilometer abzugrenzen, sollten die Steuerzahler ein Fahrtenbuch führen.
  • EDV: Anschaffungen bis 410 Euro pro Jahr lassen sich sofort geltend machen. Größere Investitionen müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
  • Telefon: Kosten für nebenberufliche Telefonate lassen sich beispielsweise über ein zweites Mobiltelefon abgrenzen.
  • Pauschale: Wem es zu mühsam ist, einzelne Rechnungen beim Finanzamt einzureichen, der kann pauschal 25 Prozent der Einnahmen, maximal bis 614 Euro pro Jahr, von den Einkünften des Nebenjobs abziehen.

Wer seinen Nebenjob als Freiberufler betreibt, hat den Vorteil, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss. Zu den Freiberuflern gehören unter anderem Ärzte, Anwälte, Architekten, Ingenieure und Journalisten. „Über diesen Katalog hinaus gibt es eine Reihe von Fällen, in denen das Finanzamt von einer freiberuflichen Tätigkeit ausgeht“, sagt Klaus Bührer, Steuerberater in der Kanzlei Dornbach in München. Bedingung sei, dass es sich um eine vorwiegend geistige Tätigkeit und keine gewerbliche Produktion handelt und der Steuerzahler eine fundierte Ausbildung hat. Beispiel: Ein Diplom-Informatiker, der IT-Projekte leitet, ist steuerrechtlich ein Freiberufler (Bundesfinanzhof, VIII R 79/06). Als gewerblich werden dagegen Unternehmensberater ohne akademische Ausbildung eingestuft (BFH, IV R 1/03). Wer laut Steuerrecht keinen freiberuflichen Nebenjob ausübt, sondern ein Gewerbe betreibt, zahlt keine Gewerbesteuer, sofern er nicht mehr als 24 500 Euro Gewinn im Jahr macht.

Recht einfach

Wer im Nebenjob als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeitet, kann sich als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreien lassen, sofern er nicht mehr als 17 500 Euro Umsatz im Jahr macht. Im Gegenzug können Kleinunternehmer die auf eingekaufte Produkte gezahlte Steuer nicht mit der Steuer auf eigene Umsätze verrechnen. Der Kleinunternehmerstatus ist daher vor allem bei Nebenjobs mit geringem Kapitalaufwand sinnvoll.

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