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Wohnen in DeutschlandMietrecht auf dem Prüfstand – Kommission gestartet

Experten nehmen das Mietrecht unter die Lupe – und arbeiten an Vorschlägen für schärfere Sanktionen. Wer mit am Tisch sitzt. 16.09.2025 - 11:47 Uhr
Auf einem Display im Justizministerium steht „Auftaktveranstaltung Expertengruppe Mietrecht“. Foto: Katharina Kausche/dpa

Im Justizministerium hat eine Expertenkommission zum Mietrecht ihre Arbeit aufgenommen. Sanktionen bei Mietwucher und Verstößen gegen die Mietpreisbremse stünden besonders im Fokus des Gremiums, teilte das Justizministerium mit.

Die insgesamt 20 Experten sollen demnach unter anderem Ideen für mögliche neue Bußgeldregeln erarbeiten. Neben Stimmen der Mieter- und Vermieterseite gehören auch Richter und Wissenschaftler zur Kommission – teils auch mit Erfahrung aus kommunaler Ebene.

Ins Leben gerufen hat das Gremium Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), grundsätzlich vereinbart war eine solche Expertengruppe zum Mietrecht bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Hubig hatte bereits im Juli betont, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 nur ein erster Schritt sei.

Mietpreisbremse in Deutschland

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von Martin Gerth

„Wer die Mietpreisbremse ignoriert, dem müssen spürbare Konsequenzen drohen. Wer Wuchermieten verlangt, darf damit nicht durchkommen“, sagte die SPD-Politikerin nun dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Bis 31. Dezember 2026 soll die Kommission nun Vorschläge für eine Reform des Mietrechts erarbeiten.

„Wuchermieten kein Kavaliersdelikt“

Linken-Chef Jan van Aken drang darauf, stark überhöhte Mieten einzudämmen. Seine Erwartungen an die Kommission seien begrenzt, sagte van Aken der Deutschen Presse-Agentur. „Aber, dass die Justizministerin Hubig nun endlich erkennt, dass Wuchermieten kein Kavaliersdelikt sind, ist ein guter Schritt in die richtige Richtung.“ 

Sein Vorschlag: „Damit die Beweislast für Wuchermieten nicht auf die einzelnen Mieter abgeladen werden, braucht es einen bundesweiten Mietwucher-Check von Amts wegen.“ Der Staat dürfe bei stark überhöhten Mieten nicht zuschauen.

Laut Wirtschaftsstrafgesetz kann es eine Ordnungswidrigkeit sein, wenn Mieten für Wohnräume um mehr als 20 Prozent über üblichen Vergleichswerten liegen und der Vermieter es ausnutzt, dass es kaum Angebote auf dem Markt gibt.

dpa
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