Atomabkommen Iran klagt gegen US-Sanktionen vor UN-Gericht

Gegen die Sanktionen der USA zieht der Iran nun vor das UN-Gericht. Die Islamische Republik bezieht sich dabei auf einen über 60 Jahre alten Vertrag.

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Der Iran klagt gegen die US-Sanktionen vor dem höchsten Justizorgan der Vereinten Nationen. Quelle: dpa

Amsterdam Der Iran zieht wegen der Sanktionen der USA vor Gericht. In ihrer Klage argumentiere die Islamische Republik, dass von den USA verhängte Strafmaßnahmen gegen den Freundschaftsvertrag von 1955 verstießen, teilte der Internationale Gerichtshof in Den Haag am Dienstag mit. Der Iran fordere die vorläufige Aufhebung der Sanktionen, bis detaillierte Argumente ausgetauscht werden könnten.

Der nächste Schritt wird voraussichtlich eine Anhörung vor dem höchsten Justizorgan der Vereinten Nationen (UN) sein, in der sich die USA gegen die Klage wehren dürften. Ein Termin dafür steht noch nicht fest.

„Der Iran ist der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, während die USA Verachtung für Diplomatie und rechtliche Verpflichtungen zeigen“, erklärte Irans Außenminister Dschawad Sarif mit Blick auf die Klage. Darin wirft die Teheraner Führung den USA vor, gegen verschiedene Abmachungen aus dem „Vertrag über Freundschaft, Wirtschaftsbeziehungen und Konsularrechte“ zu verstoßen.

Diese Übereinkunft wurde 24 Jahre vor der Islamischen Revolution von 1979 unterzeichnet, durch die der von den USA unterstützte Schah gestürzt wurde und die jahrzehntelange Feindschaft zwischen dem Iran und den USA begann.

Unter dem Vorgänger von US-Präsident Donald Trump, Barack Obama, entspannte sich das Verhältnis. 2015 wurde das internationale Atomabkommen mit dem Iran geschlossen. Durch den Vertrag soll verhindert werden, dass der Iran Atomwaffen entwickelt. Doch Trump hat gegenüber dem Iran wieder eine deutlich härtere Gangart eingelegt und erklärte gegen den Willen der Mitunterzeichner des Atomdeals im Mai, dass sein Land aus der Vereinbarung aussteige.

Anschließend kündigte er Wirtschaftssanktionen gegen den Iran an. Zugleich drohte er anderen Staaten mit finanziellen Konsequenzen, sollten sie nach November dem Iran weiterhin Öl abkaufen. Trump strebt eine strengere Nachfolgevereinbarung für das Atomabkommen an. Der Iran lehnt dies ab.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Teheraner Führung gegen die USA in Den Haag vor Gericht zieht. In einer Klage aus dem Jahr 2016, für die Anhörungen erst im Oktober angesetzt sind, bezog sich der Iran schon einmal auf das Dokument aus dem Jahr 1955. Die USA argumentierten in diesem Fall, dass der Internationale Gerichtshof nicht zuständig sei, und dürften das auch bei der neuen Klage tun.

Zu einer Anhörung könnte es aber deutlich schneller kommen, weil es sich um einen Antrag auf eine vorläufige Entscheidung handelt. Solche Termine werden in der Regel binnen Wochen anberaumt. Entscheidungen fällt der Internationale Gerichtshof meist innerhalb von Monaten.

Die Urteile der auch als Weltgericht bezeichneten Institution sind zwar bindend. Die höchste juristische Instanz der UN hat aber keine Mittel, ihre Entscheidungen durchzusetzen. Mehrere Länder, darunter auch die USA, haben sie gelegentlich ignoriert. Vom US-Außenministerium war zunächst keine Stellungnahme zu der neuen Klage des Iran zu bekommen.

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