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AfD-SpendenaffäreStaatsanwaltschaft will gegen Weidel ermitteln

Wer ist der Unbekannte, der jede Woche aus dem Ausland Geld für den Wahlkampf von Alice Weidel geschickt hat? Dafür interessiert sich nicht nur die Bundestagsverwaltung, sondern jetzt auch die Justiz. 14.11.2018 - 17:29 Uhr aktualisiert

Der Name des Spenders, der das Geld aus der Schweiz an Weidels Kreisverband am Bodensee geschickt hatte, bleibt weiter im Dunkeln.

Foto: dpa

Die Affäre um eine anonyme Wahlkampfspende aus der Schweiz wird für AfD-Politikerin Alice Weidel immer unangenehmer. Jetzt interessiert sich auch die Staatsanwaltschaft Konstanz für den Fall. Sie will gegen die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion ermitteln. Es gebe einen Anfangsverdacht wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz, teilte die Behörde mit. Schreiben zur Aufhebung von Weidels Abgeordnetenimmunität - die Voraussetzung für Ermittlungen seien am Mittwoch an den Bundestag geschickt worden. Laut Staatsanwaltschaft war am Dienstag in der Angelegenheit eine Strafanzeige gegen Weidel und weitere Mitglieder des Kreisverbandes Bodenseekreis eingegangen.
Für die Aufhebung der Abgeordnetenimmunität läuft jetzt eine Frist von 48 Stunden. Diese endet am Freitag.

Die Schatzmeisterin des Kreisverbandes, Brigitte Hinger, sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie habe im Frühjahr die Rückzahlung der rund 130.000 Euro, die im vergangenen Jahr in einzelnen Tranchen aus der Schweiz gekommen seien, veranlasst. Zuvor seien im Vorstand des Kreisverbandes Zweifel an der Rechtmäßigkeit aufgekommen. Bei der Rücküberweisung habe sie aber „anscheinend eine Spende übersehen“. Dass diese rund 8000 Euro bislang nicht zurückgeschickt wurden, sei ihr erst Anfang der Woche aufgrund der Medienberichterstattung über die Angelegenheit aufgefallen.

Das Geld war nach Angaben aus der AfD im vergangenen Jahr von einer Schweizer Pharmafirma mit dem Verwendungszweck „Wahlkampfspende Alice Weidel“ überwiesen worden. Weidel hatte im Wahlkampf unter anderem Geld für eine Kampagne in sozialen Medien ausgegeben. Dazu gehörte auch eine Anzeige, die bei Facebook geschaltet wurde.

Nach Medienberichten soll Weidel das Geld unter anderem dafür verwendet haben, um Anwaltsrechnungen und ihren Internetwahlkampf zu bezahlen.

„Ich habe im Wahlkampf die Facebook-Seite von Alice Weidel betreut, ehrenamtlich“, sagte Mario Hau, der heute das Social-Media-Team der AfD-Fraktion im Bundestag leitet. Er betonte, die Anzeige sei für den Erfolg von Weidel auf Facebook nicht entscheidend gewesen: „Sehr hohe „Likes“ auf ihrer Seite kamen jedoch meist durch ihr eigenes Auftreten zustande. Zum Beispiel verzeichneten wir einen sehr großen Zuwachs, nachdem sie sich mitten in der Sendung aus einer ZDF-Talkshow verabschiedet hatte.“
Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG, hatte auf Anfrage von WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld „treuhänderisch für einen Geschäftsfreund“ überwiesen. Parteispenden von mehr als 1.000 Euro pro Jahr und Spender aus dem Nicht-EU-Ausland sind illegal. Es sei denn der Spender ist Deutscher.

Von ihrem Kreisverband erhielt Weidel Rückendeckung. Weidel treffe noch am wenigsten die Verantwortung, sagte Vorstandsmitglied Hans Hausberger. Es handele sich eher um ein Problem des Landesschatzmeisters Frank Kral. Dieser habe dem Kreisverband im Umgang mit der Spende nicht geholfen.

Geld aus der Schweiz

Bundestagsverwaltung ermittelt gegen die AfD

2017 zog die AfD mit satten 12,6 Prozent in den Bundestag ein. Nun kommt raus: Kurz zuvor hatte ein AfD-Kreisverband eine – womöglich illegale – Großspende erhalten. Die könnte nun zum Problem werden.

Hausberger sagte, als die großen Geldbeträge eines unbekannten Gönners aus der Schweiz geflossen seien, habe die Kreisschatzmeisterin Alarm geschlagen und zu Landesschatzmeister Kral mehrfach Kontakt aufgenommen. „Er hat ausweichend geantwortet“, berichtete Hausberger. Schließlich habe man Weidel selbst informiert, die dann beschlossen habe, das Geld zurückzuüberweisen.
Weidel ist Fraktionsvorsitzende der AfD im Bundestag, Beisitzerin im Bundesvorstand der Partei und stellvertretende Vorsitzende des Kreisverbands. Der Bundesvorstand will dem Vernehmen nach am Freitag über die Angelegenheit beraten.

Laut Parteiengesetz droht einer Partei, die unrechtmäßig Spenden angenommen und nicht an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet hat, eine Strafzahlung in Höhe des dreifachen Betrags. Noch ohne Ergebnis sind die Ermittlungen zu Werbeaktivitäten zugunsten der AfD durch einen „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und bürgerlichen Freiheiten“. Aus der Bundestagsverwaltung hieß es dazu, man prüfe weiterhin, ob es sich um sogenannte „Parallelaktionen handelt oder ob der Gegenwert der Maßnahmen von der Partei als Zuwendung verbucht werden musste“.

dpa
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