Ansteckung am Arbeitsplatz Corona als Arbeitsunfall: Nur wenige Fälle werden angezeigt – und anerkannt

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Corona: Anerkennung als Berufskrankheit hat weitreichende Konsequenzen

Dabei hat es für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen, ob sie akzeptiert werden oder nicht: Denn wird Coronainfektion als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der anstehenden Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Ist die Erwerbsfähigkeit gemindert, kann sie auch eine Rente zahlen. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.

Von den bis Ende November angezeigten 20.000 möglichen Berufskrankheiten kommen die meisten Fälle mit rund 12.400 aus dem Bereich der Wohlfahrt und Gesundheitspflege, rund 8200 Fälle wurden anerkannt, rund 6800 Verdachtsfällen gab es beim Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, rund 4.600 Infektionen wurden dort als Berufskrankheit anerkannt.

Doch auch hier gibt es einen großen Unterschied zwischen angezeigten und erfassten Coronafällen: Denn laut RKI haben sich seit Beginn der Pandemie bis Samstag rund 34.500 Betroffene bei ihrer Arbeit in Krankenhäusern, ärztlichen Praxen, Dialyseeinrichtungen und bei Rettungsdienste mit Covid-19 angesteckt, rund 24.500 sind es in Pflegeeinrichtungen, oder Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden, in Obdachlosenunterkünften, und Justizvollzugsanstalten, weitere rund 17.500 in Kitas, Kinderhorten, Schulen, Heimen und Ferienlagern. Diese Zahlen seien als „Mindestangabe“ zu verstehen, erklärt das RKI in dem Bericht. 


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Viele Erkrankte kennen offensichtlich nicht ihr Recht

Viele Beschäftigte wüssten also offensichtlich „gar nichts von ihrem Recht“, eine Coronainfektion als Berufskrankheit melden zu können, sagt Krellmann: „Hier brauchen wir entschieden mehr Aufklärung“, fordert die Linkspolitikerin. Zwar gibt es entsprechende Beratungsstellen für Berufskrankheiten bereits in Bremen, Hamburg – und bald auch in Berlin – aber die Regierung will keine weiteren Beratungsstellen einrichten, sagt Griese. Die Erkrankten hätten bereits ein „umfassendes Recht auf Aufklärung und Beratung“ durch die Unfallversicherungsträger – doch dass sie dieses Recht dann auch wahrnehmen, kommt offensichtlich seltener vor.  

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