Antidiskriminierungsgesetz Seehofer: Vorerst keine Einsätze der Bundespolizei mehr in Berlin

Das Antidiskriminierungsgesetz soll Menschen vor Diskriminierung schützen und Klagen gegen Polizisten erleichtern. Deshalb soll die Bundespolizei nun nicht mehr nach Berlin.

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Die Bundespolizei soll vorerst keine Einsätze mehr in Berlin übernehmen. Quelle: dpa

Wegen des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Bundespolizei vorerst nicht mehr zu Einsätzen in die Hauptstadt schicken. „Bis auf Weiteres nicht“, sagte Seehofer nach einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestages am Mittwoch in Berlin der Deutschen Presse-Agentur auf eine entsprechende Frage. „Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben.“

Das Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen zum Beispiel gegen Polizisten erleichtern.

Aus den Reihen der Länder kam in den vergangenen Tagen teils massive Kritik an dem Gesetz. Besonders Bayern und Baden-Württemberg äußerten am Montag erneut Bedenken, ob ihre Polizisten bei Unterstützungs-Einsätzen in Berlin nicht Nachteile erleiden könnten.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte am Montag, man werde ernsthaft prüfen, ob es weiterhin verantwortbar sei, Kollegen nach Berlin in Einsätze zu schicken. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir haben grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit, und wir wollen uns auch nicht davonstehlen. Aber um das fortsetzen zu können, erwarten wir glasklare Belege, dass sich jetzt keine neuen Belastungen für unsere Beamten ergeben.“

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, äußerte Unverständnis für Seehofers Ankündigung, vorerst keine Bundespolizei mehr zu Einsätzen nach Berlin schicken zu wollen. „Das Verhalten wird im Fall einer Beschwerde ja nicht dem einzelnen Beamten zugerechnet sondern der Landesbehörde Berlin“, betonte Mihalic.

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte bereits klargestellt, dass sich Ansprüche nach dem LADG ausschließlich gegen das Land Berlin richten und alle anderen Bundesländer von solchen Ansprüchen befreit seien.

Die gegenseitige Unterstützung der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition und gilt gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften als unverzichtbar. Das Thema soll auch bei der Innenministerkonferenz in Erfurt besprochen werden, die von Mittwoch bis Freitag läuft.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte die Innenminister der Länder und des Bundes dazu auf, die Folgen des Antidiskriminierungsgesetzes für Polizisten zu benennen. Es brauche Klarheit darüber, welche Folgen die Entscheidung des Berliner Senats für Polizisten haben werde, erklärte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Jörg Radek. Er sprach von einem pauschalen Misstrauen gegenüber Polizisten. Dieses sei „in keiner Weise gerechtfertigt und muss unbedingt korrigiert werden“.

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