Bundesregierung Mehr als 73.000 Migranten hierzulande in anderem EU-Staat registriert

Zehntausende Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat registriert waren oder Asyl beantragt hatten, überquerten 2018 die deutsche Grenze.

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Nach dem Dublin-Abkommen sind für Flüchtlinge jene Länder zuständig, in denen sie zuerst EU-Boden betreten haben. Quelle: Reuters

Berlin Die deutschen Innenbehörden haben nach einem Medienbericht seit Januar 73.708 Migranten festgestellt, die zuvor bereits in einem anderen EU-Staat registriert waren oder dort Asyl beantragt haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der „Bild“-Zeitung (Donnerstag) vorliegt. Nach dem Dublin-Abkommen sind für Flüchtlinge jene Länder zuständig, in denen sie zuerst EU-Boden betreten haben.

Unter den entsprechenden Migranten waren laut dem Bericht 60.875 im europäischen Asylregister Eurodac mit einem Asylantrag verzeichnet (Kategorie Eurodac I). 25.632 von ihnen kamen aus Griechenland, Italien oder Spanien nach Deutschland. Die übrigen 12.833 sind in einem anderen EU-Land lediglich registriert worden, haben aber noch keinen Asylantrag gestellt (Kategorie Eurodac II). 12.242 von ihnen kamen aus Griechenland, Italien oder Spanien.

Bei den geschlossenen Vereinbarungen mit Griechenland und Spanien über die Rücknahme von Migranten geht es nur um solche, die bereits Asyl beantragt haben (Eurodac I) und von Österreich aus einreisen wollen; ebenso bei der geplanten Vereinbarung mit Italien.

Bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich wurden dem Bericht zufolge zwischen 23. Juni und 12. August nur 143 Eurodac-I-Treffer erfasst. Der Asyl-Kompromiss der Koalition datiert vom 2. Juli. Betreffende Migranten sollen innerhalb von 48 Stunden zurückgeschickt werden.

Die FDP hält die Abkommen für „nicht wirkungsgleich mit der Zurückweisung an deutschen Grenzen“ - und nimmt damit eine Formulierung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf. FDP-Innenexpertin Linda Teuteberg sagte der „Bild“-Zeitung: „Damit sie wirksam werden, muss nachverhandelt werden. Wenn das nicht gelingt, führt an der Zurückweisung von Migranten, die in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort registriert sind, kein Weg vorbei.“

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