Grundrente Woran Heils Rentenpläne wirklich scheitern

Grundrente: Woran Hubertus Heils Rentenpläne wirklich scheitern Quelle: dpa

Das Rentenkonzept von Arbeitsminister Hubertus Heil hat Schwächen. Viele wurden in der Woche nach der Veröffentlichung diskutiert – allerdings hat das Konzept ganz andere Schwächen, als die meisten Kritiker behaupten.

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Die Große Koalition hat in der vergangenen Wahlperiode eine so teure Rentenpolitik gemacht, dass es kühn ist, dass die Regierung – nicht nur die SPD! – jetzt noch einmal weitere Ausgaben für Rentner plant.

Wenn Arbeitsminister Hubertus Heil den Hauch einer Chance haben will, seine vergangene Woche vorgeschlagene Grundrente tatsächlich einzuführen, sollte er daher Vorschläge machen, wo Ausgaben an anderer Stelle verringert werden könnten. Sonst bleibt der Plan Material für den nächsten Bundestagswahlkampf. Teilen der SPD wäre das vermutlich ohnehin am liebsten. Dann wäre allerdings zum dritten Mal eine Regierung beim Versuch gescheitert, eine bessere Alterssicherung für Niedriglöhner einzuführen.

Noch gibt es für die neue Grundrente nur ein paar Eckdaten, kein detailliertes Konzept: Angeblich profitieren drei bis vier Millionen Geringverdiener – überwiegend Frauen. Das neue Gesetz würde für Menschen gelten, die mindestens 35 Jahre lang entweder als Berufstätige in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen Ansprüche erwerben. Auch Teilzeitkräfte würden profitieren.

Genauere Zahlen zum Konzept und seinen Folgen hat bisher nicht einmal die Rentenversicherung. Womöglich liegt es daran, dass die öffentlich vorgetragene Kritik bisher widersprüchlich und teilweise nicht richtig ist. So ist die vermeintlich neue sozialdemokratische Idee eigentlich eine Wiederbelebung eines alten christdemokratischen Konzepts der Kohl-Ära, das der CDU-Sozialflügel großenteils immer noch für richtig hält. Die „Rente nach Mindesteinkommen“, eine automatische Aufstockung von Kleinstrenten langjährig Versicherter, funktionierte ganz ähnlich wie das Konzept von Hubertus Heil. Kein Wunder also, dass es dafür Unterstützung von CDU-Sozialpolitikern wie dem nordrhein-westfälischen Arbeitsminister Karl-Josef Laumann gab.

Damit ist allerdings noch nicht gesagt, dass die Idee auch für das 21. Jahrhundert taugt. Man kann das mit guten Argumenten bezweifeln. Ob Menschen – meist Frauen – mit gutverdienendem Partner, Teilzeitstelle und geringen Rentenansprüchen von der Solidargemeinschaft Hilfe erwarten können, sollte diskutiert werden. Allerdings war es die Union, die für den älteren Teil dieser Gruppe teure Zulagen durchgesetzt hat – und zwar ohne Bedürftigkeitsprüfung, unabhängig vom Einkommen.

Wer allerdings an der Grundrente zweifelt und sie wegen der Kosten nur nach strenger Kontrolle zulassen will, der sollte nicht gleichzeitig über zu viel Sozialstaats-Bürokratie klagen. Eine generelle Aufwertung kleiner Renten von langjährigen Beitragszahlern, wie sie Heil und die SPD vorschlagen, ist vergleichsweise leicht zu machen. Eine Bedürftigkeitsprüfung für alle Anwärter hingegen brächte mit sich, woran auch das Hartz-System krankt: aufwändige Dokumentations- und Kontrollpflichten, vielerlei Rechtsstreitereien vor den ohnehin überlasteten Sozialgerichten.

Ähnlich verhält es sich mit der Kritik, eine klare Festlegung auf 35 Beitragsjahre als Basis für die Grundrente schaffe neue Ungerechtigkeiten. Das sei unfair gegenüber Menschen, die weniger Beitragsjahre, aber höhere Beträge vorweisen können. Natürlich könnte das Sozialministerium zur Vermeidung solcher Fälle Übergangsphasen und andere Kompromisse finden. Aber am Ende entsteht durch solche Debatten ein Sozialstaat, den niemand mehr versteht.

Die oft sympathischen Bemühungen, für jeden Einzelfall Gerechtigkeit herzustellen, führen zu überkomplexen Gesetzen. Das Interesse vieler Bürger an einem bedingungslosen Grundeinkommen zeigt die Sehnsucht nach einem Sozialstaat mit transparenten Regeln, die jeder versteht. Auch für andere Sozialleistungen, etwa das Elterngeld, gab es Stichtagsregelungen. Deshalb sollte es – falls es je zu einer Grundrente kommen sollte – einfache Voraussetzungen dafür geben.

Am Ende geht es bei der Grundrente um eine Frage, die von keiner der Regierungsparteien offen ausgesprochen wird: Wie kann es nach Jahren von Hochkonjunktur, Beitragszahlungen auf Rekordniveau und etlichen milliardenschweren Rentenreformen eigentlich sein, dass zumindest einem Teil der Alten trotz langjähriger Zahlungen Altersarmut droht? Müsste es nicht eine der wichtigsten Aufgaben von Rentenpolitik sein, das zu verhindern?

Zu einer ehrlichen Antwort würden zwei unangenehme Wahrheiten gehören. Erstens: Eigentlich sollte private und betriebliche Altersversorgung ausgleichen, dass die deutsche Rentenversicherung im internationalen Vergleich keineswegs hohe Einkommen finanziert. Doch solche Angebote nutzen oft genau die Menschen nicht, die sie besonders dringend brauchen. Die Idee der freiwilligen Altersvorsorge hat nur teilweise funktioniert.

Hinzu kommt, dass sich in der Rentenpolitik der vergangenen Legislaturperiode Interessengruppen durchgesetzt haben, die besonders gut organisiert waren. Gewerkschaften und SPD drängten erfolgreich auf die „Rente ab 63“, von der vor allem männliche ältere Facharbeiter profitieren, die Frauenunion machte aus der Mütterrente einen Wahlkampfschlager. Die Grundrente wurde vertagt. Jetzt wird die Idee womöglich wieder keine Mehrheit finden – obwohl sie sich in der Sache besser begründen lässt als die Großreformen der vergangenen Jahre.

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