Koalition vereinbart längeres Kurzarbeitergeld und Wahlrechtsreform Geht die Regierung in die nächste Runde?

Markus Söder, Annegret Kramp-Karrenbauer, Norbert Walter-Borjans und Saskia Esken. Quelle: dpa

Kurzarbeit hat in der Coronakrise viele Jobs gerettet - nun will die Koalition den Arbeitnehmern und Unternehmen weiter helfen. Überraschend kam jedoch die Einigung auf eine Wahlrechtsreform.

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Die Spitzen der schwarz-roten Koalition wollen in der beispiellosen Coronakrise mit einer Verlängerung des Kurzarbeitergelds weiter Jobs absichern. Auch staatliche Hilfen für kleine und mittlere Firmen soll es länger als bisher geplant geben. Nach zähem Ringen verständigten sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD nach achtstündigen Beratungen am Dienstag außerdem auf einen Kompromiss zu einem Einstieg in eine Reform des Wahlrechts. Dieser sieht vor, dass ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden soll. Eine richtige Reform soll dann erst 2025 greifen.

Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sagte am Dienstagabend im Kanzleramt in Berlin mit Blick auf die Coronakrise, es solle alles getan werden, um Unternehmen zu erhalten sowie Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern. CSU-Chef Markus Söder sagte angesichts zuletzt wieder gestiegener Neuinfektionen, Corona gehe in die nächste Runde - die Regierung auch. Die Koalition hatte bereits Milliardenpakete beschlossen, um den Absturz der Wirtschaft abzufedern.

CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte, wichtige und wirksame Maßnahmen würden verlängert. Es gehe vor allem darum, die Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Die Koalition zeige mit dem Paket, dass sie ein gutes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2021 handlungsfähig sei.

Die Beschlüsse im Einzelnen:

Kurzarbeit:

Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Coronakrise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Diese soll von regulär 12 auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert werden.

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung kann auf 100 Prozent erhöht werden - aber nur wenn eine Qualifizierung während der Kurzarbeit erfolgt.

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln sollen bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist. Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent.

Wahlrecht:

Ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 soll durch eine Dämpfungsmaßnahme verhindert werden. Die richtige Reform soll dann erst 2025 greifen. Dazu soll noch in dieser Wahlperiode eine Reformkommission eingesetzt werden. Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden. Mit 709 Abgeordneten hat der Bundestag schon jetzt ein Rekordausmaß erreicht. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete.

Die Koalitionsspitzen standen unter hohem Einigungsdruck angesichts des nächsten Wahltermins im kommenden Jahr. Die Koalitionspartner waren mit völlig unterschiedlichen Konzepten in die Beratungen gegangen. Söder sagte, die Verhandlungen zu dem Punkt hätten am Abend am längsten gedauert - anfangs mit „weniger Wumms und mehr Rumms“. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte im Juni bei dem Beschluss über ein milliardenschweres Konjunkturpaket gesagt: „Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen.“

Die Koalition muss nun aber erst einmal auf die Opposition zugehen und versuchen, auch diese einzubinden. Üblicherweise werden Fragen des Wahlrechts mit breiter Mehrheit im Bundestag beschlossen.

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