Kritik an Coronahilfen Selbst Unternehmen, die gerettet werden könnten, gehen leer aus

Nur das Wort «dicht» steht an der Eingangstür einer wegen des aktuellen Lockdowns geschlossenen Galerie in Frankfurt. Quelle: dpa

Insolvente Unternehmen bekommen im Lockdown bislang keine staatliche Unterstützung – selbst wenn es gute Sanierungschancen gibt. Einige Bundesländer wollen das nun ändern.

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ineChristian Gerloff bringt so schnell nichts aus der Fassung. Der Münchner Sanierungsexperte steuerte hunderte Unternehmen durch Insolvenzverfahren und verfügt vor allem im krisengeschüttelten Modehandel über reichlich Erfahrung. Doch um Gerloff dieser Tage in Wallung zu versetzen, genügt im Grunde ein einziger Begriff: „Überbrückungshilfe III“. Mit dem staatlichen Förderinstrument sollen Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler unterstützt werden, die unter den Folgen von Coronakrise und Dauerlockdown leiden. Eigentlich. Denn es gibt einen Haken: „Die Regelungen zur Überbrückungshilfe III sehen vor, dass ein Antrag eines Unternehmens unzulässig ist, wenn dieses einen Insolvenzantrag gestellt hat“, sagt Gerloff. „Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder das Insolvenzverfahren angemeldet haben, ist ausgeschlossen“, heißt es dezidiert auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums. 

Doch nun regt sich Widerstand gegen die Regelung. Nach Informationen der WirtschaftsWoche fordern die Wirtschaftsminister mehrerer Bundesländer Nachbesserungen bei den Antragsregelungen für insolvente Unternehmen. Unter anderem setzen sich das bayerische Wirtschaftsministerium und der Hamburger Wirtschaftssenat für Änderungen ein. So sollen insbesondere Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und sogenannte Planverfahren von den Beschränkungen ausgenommen werden. Diese Verfahrensvarianten würden schließlich auf den Erhalt und die Sanierung eines Unternehmens zielen, nicht auf die dauerhafte Einstellung des Geschäftsbetriebs. Daher sollten lediglich Unternehmen, die das Regelinsolvenzverfahren angemeldet haben, von der Überbrückungshilfe III ausgeschlossen werden, heißt es bei Ländervertretern, die mit der Materie vertraut sind. 

Eine Anpassung der Regelungen wäre nach Ansicht von Experten längst überfällig. Hilfszahlungen seien bei insolventen Unternehmen mit Betriebsfortführung schließlich genauso notwendig wie bei allen anderen Betrieben. „Der Staat hat hier ein völlig überkommenes Denken zur Insolvenz“, kritisierte Insolvenzexperte Gerloff bereits im Februar im Gespräch mit der WirtschaftsWoche. Er hält die Regelung für verfassungswidrig. Derzeit ist der 52-jährige Generalbevollmächtigter bei der Modekette Adler, daneben Sachwalter beim Modeunternehmen Hallhuber.

Härtefallfonds statt Überbrückungshilfe

Sein Hamburger Kollege Stefan Denkhaus von der Kanzlei BRL, der als Insolvenzverwalter ebenfalls bei mehreren Einzelhändlern im Einsatz ist, sieht das ähnlich. „Meines Erachtens ist die Politik aufgerufen, den Anwendungsbereich für die Überbrückungshilfe III zu erweitern“, sagt Denkhaus. Dass es dabei nicht nur um einen akademischen Diskurs geht, zeigen Insolvenzverfahren wie das der Steakhauskette Maredo und des Servicedienstleisters Mister Minit. Bei letzterem Unternehmen zog sich Anfang März ein Kaufinteressent zurück. „Da der anhaltende Lockdown auf die aktuelle Liquiditätslage der Minit Service GmbH mit täglich hohen Verlusten voll durchschlägt und das Interesse alternativer Investoren auf dem Nullpunkt ist, sieht sich die Eigenverwaltung gezwungen, den Geschäftsbetrieb unmittelbar einzustellen“, teilte das Unternehmen mit. Und fügte hinzu: „Eine Überbrückung des Lockdowns mit staatlichen Hilfsgeldern bleibt der Minit Service GmbH als Gesellschaft in Insolvenz verwährt.“

Ähnlich lief es zuvor schon bei Maredo. Dabei standen die Überlebenschancen gar nicht mal schlecht, als die Steakhauskette im Frühjahr 2020 Insolvenz anmeldete. Insolvenzverwalter Nikolaos Antoniadis kappte die Kosten, schloss unrentable Standorte und vermeldete schon bald '"großes Interesse“ von Investoren: Die Rettung schien nahe. Doch dann kam der zweite Lockdown. „Aufgrund geschlossener Restaurants haben wir seit Anfang November null Umsatz, aber die bestehenden Fixkosten laufen weiter und der Druck steigt“, hieß es in einem Schreiben an die Mitarbeiter. Da staatliche Wirtschaftshilfen nicht bewilligt worden seien, „läuft uns nun die Zeit davon“. Antoniadis musste im Januar allen 450 Mitarbeitern kündigen. Auch der Friseurkonzern Klier hat nach eigenen Angaben Überbrückungshilfen beantragt, diese wurden aber aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens nicht bewilligt.

„Die derzeitige Regelung ist kontraproduktiv“, kritisiert auch der Kölner Steuerberater Klaus Esch von der Wirtschaftskanzlei AHW. „Selbst Unternehmen, die eigentlich gute Aussichten haben, ihren Geschäftsbetrieb fortzuführen und das Insolvenzverfahren hinter sich zu lassen, erhalten keine Überbrückungshilfe.“ Es sei daher wichtig, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium dem Thema widme. Genau von dort kommen aber ablehnende Signale. Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits Insolvenz angemeldet hatten, könnten in der Tat keine Hilfsanträge stellen, heißt es aus dem Berliner Ministerium. Eine Antragsberechtigung während eines laufenden Insolvenzverfahrens sei „mit hohen Prüfanforderungen verbunden, da eine Fortführungsperspektive bestimmt werden müsste“. Dies könne nur in Einzelfällen sinnvoll umgesetzt werden. Im Klartext: Die Vorstöße einiger Länder dürften wohl ins Leere laufen.

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Das Ressort von Peter Altmaier (CDU) verweist stattdessen auf den jüngst beschlossenen Härtefallfonds, der künftig in genau solchen Einzelfällen zum Tragen kommen könnte. Je nach Ausgestaltung durch die Länder würde dieser neue Fonds dann Möglichkeiten bieten, im Einzelfall insolventen Unternehmen mit guter Perspektive Unterstützung zu gewähren. Der Bund spielt den Ball also einfach zurück.

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