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NebenverdiensteStudie: Bundestagsabgeordnete mit 53 Millionen Euro Nebeneinkünften

Die meisten Abgeordneten mit Nebeneinkünften gehörten zu den Fraktionen von Union und FDP. Die Stiftung untersucht seit 2009 die Nebeneinkünfte von Abgeordneten. 10.07.2021 - 11:38 Uhr

Nebeneinkünfte müssen künftig schon ab 3000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden.

Foto: dapd

Bundestagsabgeordnete haben einer Studie zufolge in der laufenden Legislaturperiode geschätzte 53 Millionen Euro an Nebeneinkünften erzielt. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf eine Untersuchung der Otto-Brenner-Stiftung der IG Metall berichtet, meldete mehr als ein Drittel (261) der Abgeordneten Hinzuverdienste.

Davon kamen die meisten aus den Fraktionen von Union (41,8 Prozent) und FDP (20,3 Prozent). Ausgewertet hat die Stiftung dafür die öffentlich zugänglichen Angaben zu den Nebenverdiensten von Abgeordneten auf der Internetseite des Bundestages.

Nebentätigkeiten neben dem Bundestagsmandat sind grundsätzlich erlaubt. Die Einkünfte daraus müssen aber ab einer bestimmten Höhe dem Bundestagspräsidium gemeldet werden und werden auf den Abgeordnetenseiten des Bundestags im Netz unter „veröffentlichungspflichtige Angaben“ bekanntgegeben. Allerdings war es bisher nur in groben Stufen von 1000 Euro aufwärts nötig.

62 Prozent der FDP-Abgeordneten gingen der Auswertung zufolge in der laufenden Legislaturperiode einer Nebentätigkeit nach; bei der Union waren es 43 Prozent, es folgen AfD (32 Prozent), Linke (26 Prozent), SPD (22 Prozent) und die Grünen (21 Prozent). Die Stiftung untersucht dem Bericht zufolge seit 2009 die Nebeneinkünfte von Abgeordneten.

Bei der ersten Bilanz am Ende der Legislaturperiode von 2009 bis 2013 hätten diese bei geschätzten 30 Millionen Euro gelegen. Nach der sogenannten Maskenaffäre im Bundestag hatte das Parlament im Juni schärfere Regeln für Abgeordnete beschlossen.

Politiker müssen Nebeneinkünfte ab 3000 Euro melden

Die Strafen bei Bestechung wurden verschärft, die Annahme von Geldern verboten und auch die Pflichten zur Offenlegung von Nebeneinkünften ausweitet. Nebeneinkünfte müssen künftig schon ab 3000 Euro im Jahr dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Bisher lag die Jahresgrenze bei 10.000 Euro. Zudem werden die Nebeneinkünfte künftig nicht mehr in groben Stufen, sondern auf den Cent genau veröffentlicht.

Die 709 Bundestagsabgeordneten bekommen aktuell eine Abgeordnetenentschädigung (Diät) von 10.012,89 Euro im Monat. Die Diäten müssen versteuert werden. Dazu gibt es eine monatliche steuerfreie Aufwandspauschale für die Unterhaltung des Wahlkreisbüros zu Hause und den Zweitwohnsitz in Berlin in Höhe von 4560,59 Euro im Monat.

dpa
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