Robert Habeck und die Energiewende Konflikt um Artenschutz soll Ausbau der Windkraft nicht mehr bremsen

Windrad in Bayern: In dem Bundesland könnten nach Einschätzung der Branche deutlich mehr Windräder gebaut werden, als es die Landesregierung bisher vorsieht. Statt der Zahl von rund 500 Windkraftanlagen in den nächsten Jahren geht der Bundesverband Windenergie von einem Potenzial von 1200 zusätzlichen Anlagen bis 2030 aus. Quelle: dpa

Mit einer Lösung des Konflikts um den Artenschutz will die Bundesregierung den Weg frei machen für mehr Windräder an Land. Im Kern geht es um bundesweit einheitliche Kriterien. Kritik kommt von Naturschützern.

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Mehr Windräder in Deutschland sollen nicht nur dafür sorgen, dass Klimaziele erreicht werden, sondern auch, dass Deutschland weniger abhängig von russischen Energieimporten wird. Dafür aber braucht es mehr Flächen. Bisher allerdings galt auch ein Konflikt mit dem Artenschutz als Hemmnis für einen schnelleren Ausbau der Windkraft an Land. Nach jahrelangem Streit einigten sich nun Umwelt- und Wirtschaftsministerium auf eine Lösung.

Sie legten Eckpunkte eines naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land vor. „Die Bremsklötze sind weg“, sagte Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Montag in Berlin. Der Naturschutz werde gewahrt. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) sagte, es sei gelungen, einen Knoten durchzuschlagen. Es sei möglich, neue Flächen für die Windkraft auszuweisen. Artenschutz und Windkraft seien in Zukunft „Alliierte“ und nicht Gegner. „Artenschutz und Windkraft vertragen sich, wenn man es gut macht.“

Konkret soll es künftig erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geben, inwieweit eine Windenergieanlage das „Kollisionsrisiko“ für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Dazu soll es eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten geben - dazu zählen etwa der Seeadler, der Steinadler und der Rotmilan. Geplant sind ein artspezifischer Tabubereich in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz sowie weitere Prüfbereiche. Außerhalb der Prüfbereiche ist demnach keine weitere Prüfung mehr erforderlich, da das Tötungsrisiko dort nicht signifikant erhöht sei.

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Genehmigungsverfahren sollen dadurch vereinfacht und beschleunigt werden. Das Repowering soll erleichtert werden - das ist der Ersatz alter durch neue Anlagen, die leistungsstärker, aber auch höher sind. Ein zentraler Punkt des Kompromisses sind Artenhilfsprogramme, an denen sich Betreiber von Windkraftanlagen beteiligen sollen.

Weiter heißt es, erneuerbare Energien sollen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit soll der Grund für eine artenschutzrechtliche Ausnahme für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in der Regel vorliegen.

Jahrelang hatten die beiden Ministerien darüber gestritten, wie der Ausbau der Windkraft besser in Einklang mit dem Natur- und Artenschutz gebracht werden kann. Für den Ausbau der Windkraft an Land werden mehr Flächen benötigt. Die Länder sollen verpflichtet werden, zwei Prozent ihrer Fläche für die Windenergie an Land zur Verfügung zu stellen, dies wird bisher überwiegend nicht erreicht.

Artenschutzrechtliche Gründe führen bisher häufig dazu, dass Windkraftanlagen nicht genehmigt werden. Mit Blick auf Genehmigungsverfahren wurde von den Ländern vor allem die artenschutzrechtliche Prüfung als Hemmnis genannt, wie aus einem im Oktober vorgelegten Bericht eines Kooperationsausschusses von Bund und Ländern hervorging.

Der schnellere Ausbau der Windkraft an Land spielt eine Schlüsselrolle für die Bundesregierung, um Klimaschutzziele zu erreichen und weniger abhängig von fossilen Energieimporten aus Russland zu werden. Lemke sagte, der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien habe durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine verschärfte Dringlichkeit bekommen.

Habeck sagte, die Einigung beim Artenschutz sei ein wichtiger Baustein beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Der Minister plant daneben verschiedene Maßnahmen, die am Mittwoch in einem „Osterpaket“ vom Kabinett auf den Weg gebracht werden sollen.

Lemke zeigte sich zuversichtlich, dass Umwelt- und Naturverbände den Kompromiss zum Artenschutz mittragen. In ersten Reaktionen von Verbänden wurden die Eckpunkte begrüßt, zugleich wurden aber Nachbesserungen angemahnt.

So forderte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, auch Zugvogelarten und Fledermäuse müssten bei Artenschutzauflagen berücksichtigt werden. Der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland, Jörg-Andreas Krüger, erklärte, Windenergie sei zentral für eine erfolgreiche Energiewende. Er kritisierte aber: „Leider wurde es den Bundesländern bislang ermöglicht, durch beliebig hohe pauschale Mindestabstände von der Wohnbebauung, eine fehlende räumliche Steuerung der Windenergie sowie fehlende Kapazitäten in den Genehmigungsbehörden den Ausbau der Windenergie abzuwürgen.“

Die neue Bundesregierung erwecke nun den Anschein, dass der Naturschutz ein zentraler Hemmschuh sei, anstatt diese Fehler zu korrigieren, so Krüger. „Das wäre aber der deutlich bessere Weg, die Energiewende voranzubringen und die Naturkrise und das Artensterben zu bekämpfen.“ Die Eckpunkte schwächten an vielen Stellen den Naturschutz.

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Dagegen äußerte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Zweifel, ob mit den Eckpunkten die bestehenden Hemmnisse wirklich in ausreichendem Maß abgebaut werden, um die Ausbau-Ziele für Windenergie an Land zu erreichen. BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärte, beim häufig vorkommenden Rotmilan solle ein Schutzbereich von 500 Metern und ein Prüfbereich von 2000 Metern gelten. Das stelle eine erhebliche Verschlechterung zu dem in der Umweltministerkonferenz von den Ländern beschlossenen Rahmen dar.

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