Krankheitstage: Können Deutsche sich zu leicht krankmelden – und sind unsere Nachbarn strenger?
Oliver Bäte fordert die Rückkehr zum Karenztag. „Damit würden die Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen.“
Foto: Philip Dulian/dpaSeit der Coronapandemie genügt es, den Arzt anzurufen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten und sich bis zu fünf Tage krankzumelden. Ursprünglich wurde diese Regelung eingeführt, um zu verhindern, dass Menschen im Wartezimmer sich gegenseitig mit dem Virus anstecken. Inzwischen ist sie jedoch dauerhaft festgeschrieben.
Das führt nicht zuletzt zu Skepsis, ob Angestellte wirklich krank sind oder sich mit der Krankschreibung hin und wieder freie Tage gönnen. Aus Richtung Wirtschaft und Union werden Forderungen laut, die „telefonische Krankschreibung“ wieder zu streichen. Allianz-Vorsitzender Oliver Bäte fordert gar die Rückkehr zum Karenztag, um den hohen Krankenstand einzudämmen. „Damit würden die Arbeitnehmer die Kosten für den ersten Krankheitstag selbst tragen“, fordert der Versicherungschef im Interview mit dem „Handelsblatt“.
Seit Ende der 1960er Jahre muss jeder Arbeitgeber den Lohn bis zu sechs Wochen in voller Höhe fortzahlen. Arbeitsrechtler Maximilian Schmidt von der Kanzlei Seitz in Köln sieht die telefonische Krankschreibung daher kritisch: „Außerhalb einer Pandemie reduziert diese Regelung die Hürde, sich krankschreiben zu lassen deutlich. Dass die praktische Hürde für eine Krankschreibung abgesenkt worden ist, ist rechtfertigungsbedürftig“, so Schmidt, „denn der Arbeitgeber trägt das wirtschaftliche Risiko von Krankheiten“.
Schaut man sich den Krankenstand von 2023 an, wird klar, woher diese Skepsis kommt: Nach einer Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit fehlten Beschäftigte in dem Jahr im Schnitt 20 Tage im Job. Damit erreichte der Krankenstand abermals eine Rekordhöhe von 5,5 Prozent wie bereits 2022. An jedem Tag des vergangenen Jahres waren also im Schnitt 55 von 1000 Beschäftigten krankgeschrieben.
In Deutschland muss ab dem vierten Tag eine Krankschreibung vorgelegt werden. Der Arbeitgeber zahlt dann sechs Wochen lang 100 Prozent des Gehalts aus. Danach zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des Lohns. „Im Vergleich zu vielen anderen EU-Ländern haben wir in Deutschland den Luxus einer vollen Lohnfortzahlung“, sagt Schmidt, „in anderen Ländern braucht man vielleicht keine ärztliche Krankschreibung oder ein Anruf beim Arzt genügt – man bekommt dann aber auch im Krankheitsfall deutlich weniger Lohn als in Deutschland.“
Doch wie regeln andere europäische Staaten die Krankschreibung?
Schweden
In Schweden muss erst ab dem achten Fehltag ein ärztliches Attest beim Arbeitgeber vorgelegt werden, wie in Deutschland ist auch hier eine telefonische Krankschreibung möglich. Um weiterhin bezahlt zu werden, müssen die schwedischen Angestellten mindestens einen Monat lang angestellt sein oder 14 Tage ununterbrochen gearbeitet haben.
Nach einem Karenztag, also einem Tag, an dem kein Lohn gezahlt wird, bekommen die Arbeitnehmerinnen und -nehmer 80 Prozent ihres Gehalts.
Dänemark
In Dänemark gibt es keine Verpflichtung zu ärztlichen Krankschreibungen. Verlangt der Arbeitgeber doch eine, muss er die Kosten dafür tragen.
Das Krankengeld wird auf der Basis der Wochenstunden und dem durchschnittlichen Stundenentgelt berechnet, das während der letzten drei Monate vor der Erkrankung gezahlt wurde – allerdings beträgt die Höhe des Krankengelds maximal rund 610 Euro pro Woche.
Frankreich
In Frankreich ist ein ärztliches Attest schon ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. Die Krankschreibung kann aber wie in Deutschland telefonisch erfolgen. Das Attest muss innerhalb von 48 Stunden sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse übermittelt werden.
Nach drei Karenztagen erhalten die Angestellten 50 Prozent ihres Gehalts – begrenzt auf 3077 Euro im Monat. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer in den drei Monaten vor der Krankschreibung mindestens 150 Stunden gearbeitet hat.
Österreich
In Österreich ist die Situation ähnlich wie in Deutschland: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, den Arbeitgeber im Krankheitsfall sofort zu verständigen. Die Arbeitgeber dürfen ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen, häufig werden aber bis zu drei Krankheitstage auch ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung toleriert.
Arbeitnehmer in Österreich haben jedes Jahr Anspruch auf sechs Wochen voll bezahlte Krankentage. Nach den sechs Wochen wird die Höhe des Krankengeldes auf der Grundlage des letzten Entgelts berechnet. Das Krankengeld beträgt dann 50 Prozent des Arbeitslohns.
Italien
In Italien muss bereits ab dem ersten Tag der Abwesenheit ein Krankenschein beim Arbeitgeber und der nationalen Sozialversicherungsbehörde eingereicht werden. Die ersten drei Tage gelten als Karenztage und sind in der Regel unbezahlt. Danach erhalten die Arbeitnehmer bis zum 20. Tag 50 Prozent ihres Gehalts und ab dem 21. Krankheitstag 66,67 Prozent ihres Durchschnittsgehalts.
Spanien
Auch in Spanien muss in vielen Betrieben bereits am ersten Tag eine Krankmeldung vorgelegt werden. Eine telefonische Krankschreibung ist zwar erlaubt, aber der Arbeitgeber kann eine persönliche Untersuchung verlangen. Der Lohn wird allerdings erst ab dem vierten Tag fortgezahlt – und dann auch nur 60 Prozent und 75 Prozent ab dem 21. Tag. Außer bei Menstruationsbeschwerden – hier gibt es die 60 Prozent bereits ab dem ersten Tag.
Tschechien
In Tschechien ist ein ärztliches Attest für die Arbeit in der Regel ab dem vierten Krankheitstag erforderlich. Kranken Arbeitnehmern stehen aber ab dem ersten Krankheitstag finanzielle Unterstützungen durch den Arbeitgeber zu – die liegen bei 60 Prozent des Gehalts in den ersten 30 Tagen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Hat der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet, etwa durch eine Schlägerei oder in Folge von Trunkenheit, bekommt er nur den halben Betrag.
Portugal
In Portugal benötigt man in der Regel ein ärztliches Attest ab dem dritten Krankheitstag. In der Regel sind die ersten drei Tage unbezahlt, es sei denn, der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Ab dem vierten Krankheitstag hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 55 Prozent des Lohns bis zum 30. Krankheitstag, ab dem 31. Tag steigt das Krankengeld auf 60 Prozent. Gezahlt wird das von der Sozialversicherung.
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Hinweis: Dieser Artikel erschien erstmals am 21. Juni 2024 bei der WirtschaftsWoche. Wir haben ihn aktualisiert und zeigen ihn erneut.
