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  4. Unicredit: Kann die Finanzaufsicht die Commerzbank-Übernahme noch stoppen?

Commerzbank und Unicredit„Was wir hier erleben, ist die Umsetzung der Bankenunion“

Die Unicredit möchte ihre Commerzbank-Anteile aufstocken. Vorher muss sie sich aber der Bankenaufsicht stellen. Was das bedeutet, erklärt ein Rechtsanwalt.Anabel Schröter 26.09.2024 - 11:44 Uhr

Nach dem Einstieg könnte Unicredit auch eine Übernahme der Commerzbank anstreben.

Foto: imago images

Unicredit plant die Übernahme der Commerzbank. Derzeit hält die italienische Bank neun Prozent der Anteile. Kürzlich wurde bekannt, dass sie sich über Finanzinstrumente – so genannte Derivate – weitere 11,5 Prozent gesichert hat. Damit würde sie ihren Anteil auf 21 Prozent aufstocken. Wer mehr als zehn Prozent an einer deutschen Bank erwerben will, muss bei der Finanzaufsicht ein sogenanntes Inhaberkontrollverfahren beantragen. Im Fall der Commerzbank ist dies die Europäische Zentralbank (EZB). Zuletzt warnte die Bundesregierung die Unicredit vor einer feindlichen Übernahme.

Die Fondsgesellschaft Union Investment weicht von der Meinung aus der Politik ab. Sie fordert von der Commerzbank einen offenen Dialog mit der Unicredit. Ist eine Übernahme überhaupt noch zu stoppen? Antworten auf die wichtigsten Fragen gibt Rechtsanwalt Joachim Kaetzler.

WirtschaftsWoche: Herr Kaetzler, Unicredit hat bei der EZB ein Inhaberkontrollverfahren initiiert. Kann die Finanzaufsicht mit dem Inhaberkontrollverfahren die Übernahme der Commerzbank durch Unicredit verhindern?
Joachim Kaetzler: Im Inhaberkontrollverfahren muss ein Erwerber für eine mögliche Beteiligung nachweisen, dass er zuverlässig und als Inhaber einer Bank geeignet ist. Unicredit ist als europäisches Einlagenkreditinstitut ein Erwerber, der die Anforderungen sowohl in fachlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die Zuverlässigkeit erfüllt. Eine Übernahme kann daher nicht verhindert werden. Allerdings könnten BaFin und EZB das Verfahren unangenehmer gestalten.

Inwiefern könnte die EZB da noch Steine in den Weg legen?
Das Inhaberkontrollverfahren ist ein sehr formelles Verfahren, in dessen Rahmen eine Vielzahl von Dokumenten vorzulegen ist. Die europäischen und deutschen Vorschriften schreiben sehr genau vor, welche Dokumente das sein müssen. Und wenn Unicredit diese zur Zufriedenheit der Behörden vorlegen kann, gibt es keine Möglichkeit mehr, den Kauf aus aufsichtsrechtlichen Gründen zu verhindern.

Foto: Presse
Zur Person
Dr. Joachim Kaetzler ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS. Er ist spezialisiert auf Bankaufsichtsrecht und Compliance.

Der Bund verzichtet vorerst auf den Verkauf weiterer Commerzbank-Aktien, um den Übernahmeversuch zu stoppen. Hat der Bund überhaupt noch die Möglichkeit, die Übernahme zu verhindern?
Hätte die Bundesregierung eine Übernahme verhindern wollen, hätte sie den Verkauf anders gestalten müssen. Jetzt kann sie nur noch über ihren Einfluss in den entscheidenden Gremien der BaFin beziehungsweise EZB das Verfahren erschweren. Das könnte die Übernahme etwas verzögern. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass die Bundesregierung damit Erfolg haben wird. Letztlich müsste aber geklärt werden, ob die Kartellbehörden einer Übernahme zustimmen.

Warum?
Gesetze, wie sie in Deutschland zum Schutz kritischer Industrien gegen Übernahmen aus Drittländern existieren, gibt es im Finanzsektor nicht. Außerdem muss in diesen Fällen ein übergeordnetes sicherheitspolitisches Interesse bestehen, was hier auch nicht der Fall wäre. Es handelt sich um eine ganz normale versuchte Bankenübernahme. Was wir hier erleben, ist die Umsetzung der Bankenunion. Denn man wollte ein europäisches Bankensystem und keine nationalen Systeme. Das müssen Marktteilnehmer wie auch Politiker akzeptieren.

Welcher Staat würde dann bei einem Zusammenbruch des fusionierten Instituts haften?
Solange die Commerzbank AG eine eigenständige Bank bleibt, spricht vieles dafür, dass ein etwaiges Insolvenz- oder Abwicklungsverfahren in Deutschland stattfinden würde. Sollte sie eines Tages eine reine Niederlassung der Unicredit in Deutschland werden, würde ein etwaiges Abwicklungsverfahren von Italien aus gesteuert.

Bisher hat die Unicredit eine Genehmigung für 29 Prozent der Anteile beantragt. Was würde es bedeuten, wenn sie doch mehr als 30 Prozent der Anteile halten will?
Mit dem Erwerb von 30 Prozent wird ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre fällig. Unterhalb dieser Schwelle kommt lediglich ein freiwilliges Übernahmeangebot beziehungsweise ein freiwilliges Erwerbsangebot in Betracht.

Lesen Sie auch: Die Commerzbank-Aktie im Check

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