Mögliches Gesetz einer Ampel-Koalition Solar-Pflicht für Büros und Hallen: „hoher Symbolwert, überschaubarer Marktimpuls“

Quelle: imago images

Die mögliche Ampel-Koalition plant eine Solaranlagen-Pflicht für neu gebaute Gewerbeimmobilien wie Büros, Produktionsstätten, Lagerhallen. Was das bringen würde, wer davon profitieren könnte und welche Probleme es gibt.

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Es steht gleich am Anfang im zwölfseitigen, am Freitag veröffentlichten Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP. Die von der Sonne gewonnene Energie ist den möglichen Koalitionären offenbar wichtig. Unter dem Punkt „Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft“ heißt es: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Bedeutet: Jede neu gebaute Produktions- und Lagerhalle, jedes neu errichtete Bürogebäude in Deutschland müsste eine Solaranlage auf dem Dach installiert bekommen. Es wäre einerseits ein staatliches Konjunkturprogramm für eine Branche, die eine schwere Zeit hinter sich hat; andererseits aber bedarf es nach Meinung von Experten noch ganz anderer Mittel und Methoden, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Wie viele zusätzliche Solaranlagen für dieses Vorhaben benötigt würden, lässt sich dabei nicht so einfach vorhersagen. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2020 in Deutschland 24.300 gewerbliche Gebäude fertiggestellt (in der Amtssprache: „Nichtwohngebäude“). Wie viele Quadratkilometer Dachfläche das sind, weiß niemand. Diese Frage ist hierbei jedoch sehr relevant, denn eine lange Lagerhalle hat ein um ein vielfach größeres Dach als ein Büroturm, böte also viel mehr Solarzellen Platz. Eine genauere Quantifizierung der Markteffekte hänge zudem von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes ab, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW): „Man wird die Bauträger oder Gewerbeimmobilienbesitzer voraussichtlich nicht verpflichten, ihre gesamten Dächer mit Solarmodulen zu bestücken.“ Wie hoch eine solch mögliche Quote liegen sollte, steht nicht im Sondierungspapier.

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Gut dokumentiert ist zumindest der Status quo: Laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanz wurden in Deutschland im vergangenen Jahr rund 184.000 Photovoltaik-Anlagen in Betrieb genommen. Insgesamt hatten die rund zwei Millionen Photovoltaik-Anlagen, die es zusammengenommen in Deutschland gibt, im vergangenen Jahr einen Anteil an der Nettostromerzeugung zur öffentlichen Stromversorgung von etwa zehn Prozent. Es hätte noch mehr sein können, wenn der Ausbau so weitergegangen wäre wie in den Jahren 2010 und 2011. Doch nach mehreren Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes brach die Nachfrage ab 2012 um dramatische 80 Prozent ein, die von der Regierung gesetzten Ziele wurden weit verfehlt. 2015 schrieb der BSW, die Anzahl der Beschäftigten in der Solarbranche habe sich „mehr als halbiert“, hunderte Unternehmen hätten aufgegeben.

Marktprämie ist um 25 Prozent gesunken

Als Ursachen für den Einbruch benannte der BSW vor allem ein „zu geringes Nachsteuern“ der Solarstromvergütung. Das, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Körnig, sei auch im Falle einer Solaranlagen-Pflicht entscheidend. Gemeint ist: Wenn eine Firma eine Lagerhalle oder Stallung baut und eine Solaranlage auf dem Dach installiert, kann sie die so gewonnene Energie kaum vollständig selbst nutzen (anders als etwa eine Firma, die in ihrer Halle eine Produktionsstätte betreibt). Also speist die Firma die eigens gewonnene Energie ins öffentliche Netz ein und erhält dafür eine im EEG-Gesetz festgelegte Marktprämie: Die Differenz zwischen dem Marktstrompreis, den der Betrieb am Markt erzielen würde, und dem, was er eigentlich braucht, damit er die Investitionskosten für die Solaranlage in einem angemessenen Zeitraum amortisieren kann. Üblicherweise, sagt Körnig, liege die vertretbare Schmerzgrenze hier bei zehn Jahren.

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Diese Marktprämie aber, klagt er, ist in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken, allein in den vergangenen beiden Jahren um etwa 25 Prozent. Hingegen seien die Preise schlüsselfertiger Solarsysteme im gleichen Zeitraum um etwa 20 Prozent gestiegen. Die solare Investitionsbereitschaft von Unternehmern sei deshalb zuletzt rückläufig gewesen: Laut BSW haben Unternehmen in den Monaten Mai bis Juli 2021 rund 40 Prozent weniger neue Photovoltaik-Kapazität auf ihren Dächern installiert als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. „Nicht die Dachfläche ist allein entscheidend und auch nicht das, was technisch möglich ist“, sagt Körnig. Vielmehr werde es auf die wirtschaftliche Zumutbarkeit ankommen. „Also: Wird Photovoltaik weiterhin angemessen gefördert?“ Deshalb ist er als Deutschlands oberster Interessenvertreter der Solarwirtschaft auch nicht euphorisch, was die Pläne angeht: „Dieses Instrument kann eine flankierende Maßnahme sein.“ Sie ersetze aber keinesfalls eine Verbesserung der Investitionsbedingungen. Die angedachte Solar-Pflicht „mag einen hohen Symbolwert haben, der damit verbundene Marktimpuls ist aber überschaubar.“

„Wir brauchen mindestens eine Verdreifachung des jährlichen Installationsvolumens“

Wenn Deutschland die neuen Klimaschutzziele ernst nimmt, argumentiert er, müsste die jährlich neu installierte Solarstromleistung auf durchschnittlich 16 Gigawatt in den kommenden Jahren angehoben werden. „Wir brauchen also mindestens eine Verdreifachung des aktuellen jährlichen Installationsvolumens.“ Doch das wäre nach BSW-Berechnungen mit der geplanten Pflicht nicht machbar: „Wir schätzen, dass eine solche Pflicht bei Gewerbeneubauten im Idealfall ein halbes Gigawatt an zusätzlicher PV-Leistung jährlich bringen wird.“

Einer der großen Projektierer in der Branche ist Baywa-Re aus München, ein Tochterunternehmen der Bayerische Warenvermittlung landwirtschaftlicher Genossenschaften AG (Kurz: Baywa). Das Unternehmen erwirtschaftet als Entwickler und Händler mit Solar- und Windenergieanlagen knapp 2,5 Milliarden Euro. Die Firma baut die wenigsten Photovoltaik-Anlagen selbst, sondern beliefert Installateure, Haushersteller und Stadtwerke. Daniel Hölder, bei Baywa-Re Leiter Politik und Märkte, sagt: „Eine Solarpflicht, so wie sie angedeutet wird, kann nur ein Baustein sein. Solaranlagen müssen ein selbstverständlicher Teil von Neubauten werden. Vor allem aber gilt es den Gebäudebestand, der das viel größere Potenzial darstellt, zu erschließen.“

Aber um dieses Potenzial zu heben, brauche es vor allem eins: „ein gutes, einfaches Geschäftsmodell für den Eigenverbrauch.“ Das sei teilweise derart kompliziert, „man braucht Rechtsanwalt und Steuerberater, um das aufzusetzen“, sagt Hölder. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde seit der Einführung im Jahr 2000 schon ein halbes Dutzend mal novelliert, zuletzt im Dezember 2020. Für Solarenergie regelt die Novelle unter anderem ein bedingtes Eigenverbrauchsverbot von großen Solaranlagen (unter bestimmten Voraussetzungen), wie sie Betriebe installieren.

Der BSW moniert hierzu: Ein solches Eigenverbrauchsverbot im Zusammenhang mit Ausschreibungen „verhindert eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen durch günstigen Solarstrom.“ Aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur zeigten einen Markteinbruch in der von der neuen Ausschreibungspflicht betroffenen Leistungsklasse von rund 70 Prozent seit Inkrafttreten des betreffenden Paragraphen im EEG. Die betroffenen Anlagen sind laut Gesetz in einer Leistungsklasse zwischen 300 und 750 Kilowatt. Ein Kilowatt, erklärt Baywa-Re-Mann Hölder, entspreche auf dem Dach etwa fünf bis sechs Quadratmeter Fläche. Hier sind also Gewerbekunden gemeint.

Auf dem Markt tummeln sich zwar zahlreiche Unternehmen und Projektierer, aber längst nicht alle können oder wollen auch Gewerbekunden bedienen. So ist etwa die jüngst mit 150 Millionen Euro von Softbank ausgestatte Berliner Jungfirma Enpal auf Privathaushalte begrenzt. Dort sind die Anlagen naturgemäß deutlich kleiner als bei Betrieben. „Eine Ausweitung auf Gewerbekunden ist derzeit nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen“, sagt Enpal-Finanzchef Jochen Cassel gegenüber der WirtschaftsWoche. Zur geplanten Solaranlagen-Verpflichtung bei Gewerbekunden warnt er vor einem praktischen Problem: „Zahlreiche Solarprojekte verzögern sich erheblich oder scheitern sogar am Mangel an Fachkräften, vor allem an Elektrikern. Viele Betriebe scheuen den Aufwand auszubilden, was das Problem noch verschärft.“ Der Fachkräftemangel, sagt Cassel, sei „der Flaschenhals der Energiewende“.



Auch der Solaranlagen-Mittelständler IBC Solar aus dem bayerischen Bad Staffelstein (Umsatz: 362 Millionen Euro) sieht die geplante Pflicht differenziert: „Wir begrüßen die Gewerbesolarpflicht“, heißt es offiziell „Jetzt muss diese finanziell nur so ausgefüllt werden, dass sie attraktive Investitionsbedingungen bietet.“ Im vergangenen Jahr setzte IBC Solar im Gewerbesegment in Deutschland Anlagen mit einer PV-Leistung von rund 120 Megawatt um. In diesem Jahr rechnet das Unternehmen mit einer Steigerung um zehn Prozent.

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Wie komplex die Sache ist, beweist ein Blick auf Jörg Ebel, langjährige Führungskraft bei IBC Solar. Er wurde im November 2020 zum neuen Präsidenten des Bundesverbands Solarwirtschaft gewählt – und er ist Besitzer eines grünen Parteibuchs. Die Firma spendete 2019 auch an die Partei von Baerbock und Habeck, wie aus dem Rechenschaftsbericht hervorgeht. Dennoch kritisierte Ebel schon im Sommer die erste Idee einer Solarpflicht: „Ein Nullsummenspiel, bei dem nur eine gewinnt: die Bürokratie.“ Es dürfte also noch viel Arbeit auf die zukünftige Regierung zukommen, um Photovoltaik-Experten wie -Abnehmer zufriedenzustellen.

Mehr zum Thema: Für die Energiewende braucht das Land große Mengen Sonnenstrom. Doch der Ausbau stockt, politisch verordnete Solardächer allein werden das nicht ändern. Die Zellen selbst müssen besser werden. Neue Technologie könnte das tatsächlich schaffen – die ausgerechnet dort reift, wo der letzte deutsche Solarboom zerbarst. Wie die Photovoltaik nach 20 Jahren den Markt revolutioniert.

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