Steuerliches Sofortprogramm: So groß könnte der Streit um den Investitions-Booster werden
24 Seiten lang ist das Gesetz, das Deutschlands Wirtschaft wieder in Schwung bringen soll: das „steuerliche Investitionssofortprogramm“, das am Mittwoch nach nur 29 Tagen seit dem Regierungswechsel im Kabinett verabschiedet wurde – und ein erster Erfolg für Lars Klingbeil ist.
„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs“, erklärte der Finanzminister und SPD-Chef. Doch seine Freude könnte sich schneller eintrüben als gedacht – geboostert wird nämlich zunächst vor allem eins: ein Streit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Denn Länder und Kommunen wehren sich dagegen, dass sie rund zwei Drittel der Steuerausfälle stemmen sollen, die durch das Programm in die Kassen gerissen werden. Geplant sind etwa steuerliche Sofortabschreibungen, eine neue E-Auto-Förderung für Dienstwagen und eine Senkung der Körperschaftssteuer um ein Prozent ab 2028.
Die Gastro-Steuersenkung kommt noch obendrauf
Schon 2025 summieren sich die Steuerausfälle auf etwa 2,5 Milliarden Euro. Davon muss der Bund aber nur 794 Millionen Euro tragen, Länder und Kommunen übernehmen rund 1,7 Milliarden Euro. In den folgenden Jahren wird das Minus noch größer: 2027 wird mit Mindereinnahmen von insgesamt rund 12 Milliarden Euro gerechnet. Der Bund trägt davon aber rund 3,8 Milliarden Euro, Länder und Kommunen rund acht Milliarden Euro.
Weitere Steuerausfälle sind dabei noch nicht einmal einberechnet, die in den Ländern durch die umstrittene Senkung der Gastro-Steuer und die Pendlerpauschale anfallen.
Viele Finanzministerinnen und -minister unterstützen das schwarz-rote Investitionsprogramm zwar grundsätzlich, um Deutschlands Wirtschaft im drohenden dritten Rezessionsjahr wieder fit zu machen. Doch sie sehen es nicht ein, den Großteil des Preises dafür zu übernehmen, und fordern vom Bund deshalb eine Kompensation. Erfolgt sie nicht, könnten sie ihre Zustimmung zum Gesetz im Bundesrat verweigern.
Ausgleich wird Top-Thema beim Kanzler-Dinner
Wie der Ausgleich aussehen kann, dürfte am Mittwochabend deshalb eines der Top-Themen beim gemeinsamen Abendessen von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Klingbeil mit den Länderchefinnen und -chefs sein. Wie groß die Herausforderung für die Länder ist, machten ihre Finanzminister schon vorab deutlich.
„Die Haushalte von Ländern und Kommunen vertragen keine zusätzlichen Belastungen mehr“, warnt Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue (SPD). Die Finanzierung des Investitionspakets sei „in Schieflage“, Länder und Kommunen könnten nicht zwei Drittel der Entlastungen tragen, der Bund müsse die Belastungen ausgleichen: „Sonst gibt der Bund Gas – und Länder und Kommunen müssen bremsen“, warnt Geue – und zwar bei Schulen, Kitas oder dem Nahverkehr. „Der Bund muss ein Kommunalpaket schnüren und die Länder in geeigneter Weise, beispielsweise über den Länderanteil an der Umsatzsteuer, entlasten“, fordert Geue.
Auch kleinere Länder wie Bremen machen sich große Sorgen: „Ohne Kompensation reißen die Steuerausfälle eine große Lücke in die Haushalte, die kaum noch zu stopfen ist“, sagt Finanzsenator Björn Fecker (Grüne). Das sei angesichts des ohnehin schon laufenden Sparprogramms nicht aufzufangen, ohne die Handlungsfähigkeit in einem kleinen Land mit großen sozialen Herausforderungen zu gefährden. „Auch der Erhalt des starken Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Bremen erfordert finanziellen Handlungsspielraum des Landes“, mahnt Fecker.
Erhebliche Bedenken zu den finanziellen Folgen des Programms gibt es auch in Sachsen. „Für die Mindereinnahmen aus dem wirtschaftlichen Sofortprogramm des Bundes ist im sächsischen Haushalt keine Vorsorge getroffen worden“, sagt Finanzminister Christian Piwarz (CDU). Die ohnehin hohe strukturelle Deckungslücke im sächsischen Haushalt nehme somit weiter zu. „Trotz möglicher positiver Wachstumseffekte gewinnt der Freistaat absehbar keine finanziellen Gestaltungsspielräume zurück“, mahnt Piwarz. Eine finanzielle Kompensation für die Einnahmeausfälle sei daher dringend erforderlich. „Wer bestellt, muss auch bezahlen“, betont Piwarz: „Daher ist es nur folgerichtig, mit dem Bund auch über mögliche Kompensationen zu sprechen.“
Auch seine Amtskollegin in Schleswig-Holstein pocht auf Ausgleich auf dieses Prinzip: „Wer bestellt, muss kompensieren!“, sagt Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). Die Finanzlage von Land und Kommunen sei „extrem angespannt“: „Der Bund muss die nötigen Rahmenbedingungen jetzt in Abstimmung mit den Ländern schaffen.“
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung ist dieses Prinzip zwar verankert: „Wer eine Leistung veranlasst oder ausweitet, muss für ihre Finanzierung aufkommen“, heißt es darin. Wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führten, müsse „sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.“
Überraschende Ideen vom SPD-Generalsekretär
Allerdings gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten, wie diese Kompensation jetzt gestaltet werden soll. Denn SPD-Generalsekretär Matthias Miersch verwies am Sonntag im ARD-„Bericht aus Berlin“ auf die höhere Verschuldungsmöglichkeit, die die Länder durch die Lockerung der Schuldenbremse nun hätten. Und er deutete an, dass für einen Ausgleich der Mindereinnahmen auch ein Teil der 100 Milliarden Euro genutzt werden könne, der für die Länder im 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen vorgesehen ist.
Die 100 Milliarden haben die Länder aber freilich für zusätzliche Investitionen vorgesehen – und nicht für das Stopfen von Haushaltslöchern, die durch das Investitionsprogramm entstehen.
„Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung bei den Einnahmeausfällen auf Sondervermögen oder die möglichen neuen Verschuldungsmöglichkeiten verweist“, kritisiert Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne). „Dafür haben wir diesen Grundgesetzänderungen nicht zugestimmt. Wir haben zugestimmt unter der Maßgabe, dass es zusätzliche Mittel für zusätzliche Investitionen sind“, betont Bayaz. Wenn Haushaltslöcher durch Steuermindereinnahmen mit neuen Schulden gestopft würden, sei wenig gewonnen. „Dann wird das Finanzpaket des Bundes absehbar seine Wirkung verfehlen“, warnt Bayaz: „Dann haben wir lediglich eine höhere Staatsverschuldung, ohne dass eine einzige Brücke oder eine einzige Schule saniert worden wäre.“
Die Kritik der Finanzminister zeigt, wie herausfordernd die Abstimmung im Bundesrat werden könnte. Schon in der vergangenen Legislaturperiode ist das sogenannte Wachstumschancengesetz erheblich eingedampft worden: von rund 7,2 Milliarden Euro geplanter Entlastungen für die Wirtschaft auf nur 3,2 Milliarden Euro.
Thüringens Finanzministerin will Paket verändern
Auch jetzt droht das geplante Investitionspaket von Schwarz-Rot wieder aufgeschnürt zu werden – denn Thüringens Finanzministerin Katja Wolf sieht die geplante schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer von 2028 bis 2032 kritisch: „Diese Steuersenkungen führen nicht automatisch zu Wachstum und Beschäftigung, werden aber den Landeshaushalt signifikant belasten“, mahnt sie: „Wenn der Bund Steuergeschenke für Unternehmen verteilen will, dann muss er die Länder für die Steuerausfälle kompensieren“, erklärt Wolf: „Möglich wäre dies über die Verteilung der Umsatzsteuer oder eine Abschaffung der ungerechten Privilegierung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer – hier profitieren vor allem Millionäre.“
Das BSW bildet in Thüringen eine Koalition mit SPD und CDU, Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) dürfte bei Wolfs Vorschlägen allerdings kaum mitgehen. So oder so dürfte es Herbst werden, bis das schwarz-rote Sofortprogramm verabschiedet wird – die Wirtschaft kann eine noch längere Hängepartie allerdings nicht gebrauchen.
Zumal die Maßnahmen schon jetzt verschoben wurden: Ursprünglich sollten die Abschreibungsmöglichkeiten rückwirkend zum Januar 2025 greifen, neuer Stichtag ist jetzt der erste Juli. Wer sich als Unternehmen darauf verlassen hat, seine Investitionen aus dem ersten Halbjahr entsprechend abschreiben zu können, geht nun leer aus.
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