Finanzpolizei: Deutschland braucht seine eigene Guardia di Finanza
Deutschland braucht eine Finanzpolizei so wie die italienische Guardia di Finanza.
Foto: imago imagesSanktionen und Embargos sind scharfe Instrumente der Außen- und Sicherheitspolitik. Nach dem jüngsten Angriff Russlands auf die Ukraine setzte die EU-Kommission eine Reihe von Personen, Einrichtungen und Organisationen auf die Sanktionsliste. Während andere Länder ihre zuständigen Behörden sofort ausschwärmen ließen, um die sanktionierten Reichtümer einzufangen, und beispielsweise die Guardia di Finanza (italienische Finanzpolizei) auch in pittoresken Mittelmeerhäfen nach Megajachten russischer Oligarchen fahndete, richtete man in Deutschland erst nach Tagen eine Taskforce ein, obwohl die Umsetzung der Sanktionen eher Eile verlangt. Die Vermögen, die bereits von Gesetzes wegen eingefroren sind, bedürfen schließlich der zügigen Sicherung, bevor sie auf andere übertragen oder außer Landes gebracht werden.
Deutschland ist jedoch weder mental, rechtlich, technisch noch organisatorisch auf solche Herausforderungen vorbereitet. Hierzulande entbrannte in den verschiedenen Ministerien und Behörden stattdessen die Debatte, ob eingefrorene, jedoch nur privat genutzte Ressourcen, überhaupt sichergestellt werden dürfen. Und wenn ja, durch wen? Ungeklärt ist nämlich auch, wer in Deutschland zuständig ist. Wer hat die personellen und sachlichen Ressourcen? Wer kann solche Rechtsakte tatsächlich durchsetzen? Und: Wer hat den nötigen Willen dazu? Bisher sind die Aufgaben im Außenwirtschaftsgesetz der Bundesbank, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und im Zusammenhang mit der Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs dem Zoll übertragen. Für das aktive Aufspüren und Sichern mobiler und immobiler Gegenstände außerhalb dieser Regelungen existieren keine klar zugewiesenen Verantwortlichkeiten.
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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert seit Längerem eine Finanzpolizei, vergleichbar der Guardia di Finanza. Sie würde eine solche Lücke schließen, wäre schlank aufgestellt, schnell handlungsfähig, schlagkräftig und könnte sofort aus den bestehenden polizeilichen Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdiensten des Zolls gebildet werden. Geeignetes, ausgebildetes Personal ist bereits vorhanden. Es könnte mit einer strategischen Neuausrichtung sowie der Straffung der heutigen verworrenen Strukturen und Führungsebenen im Dickicht der Generalzolldirektion mit ihren über 50 Ortsbehörden wesentlich effektiver unter dem Dach des Zollkriminalamtes eingesetzt werden.
Die Vollzugseinheiten des Zolls erschöpfen sich nämlich derzeit noch in teuren und behäbigen Doppel- und Dreifachstrukturen, produzieren dabei enorme Reibungsverluste und verfügen nicht über die nötigen schlanken und schnellen polizeilichen Melde- und Befehlswege. Genau die benötigt man aber, wenn man Geldwäsche, Schmuggel sowie Finanz- und Steuerkriminalität und auch die Arbeitsmarktkriminalität wirksam bekämpfen will. Die Erfolge des Zolls sind bisher dem unermüdlichen Engagement der Kolleginnen und Kollegen geschuldet und nicht den professionellen Strukturen mit einer geeigneten Sach- und Personalausstattung. Es fehlt auch an den nötigen Datenzugängen und digitalen Lösungen für eine schnelle Kommunikation sowie forensische Auswertung, Analyse und polizeiliche Lagefortschreibungen.
Geldwäscher schaden dem Markt
Das Bundesfinanzministerium ist eben auch ein Polizeiministerium, wenn es um den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität geht, mit der viele Milliarden Euro illegal verdient und umgesetzt werden. Drogen-, Zigaretten- und Waffenschmuggel, gefälschte Arzneimittel und andere Marken- und Produktpiraterie sind genauso lukrative Einnahmequellen wie Zwangsausbeutung und Menschenhandel. Diese Täter gilt es nicht nur einzusperren, ihre Vermögen müssen schnellstmöglich abgeschöpft werden. Das alles wären Aufgaben für eine rechtlich hybride Finanz- und Polizeibehörde, die im Zoll aufgestellt werden könnte.
Eine Finanzpolizei bedarf eines klaren gesetzlichen Auftrages zum Aufspüren von sanktionierten und kriminellen Vermögenswerten, nach denen aktiv im Straf-, aber eben auch im Verwaltungsverfahren zu fahnden ist. Gerade die GdP-Forderung nach präventiven Finanzermittlungen wäre ein dringend zu beschreitendes Neuland, wenn wir den sozialen Rechtsstaat nicht den Schurken überlassen wollen. Wenn zum Beispiel Geldwäscher ihre gigantischen Summen kriminell ergaunerten Vermögens in den legalen Markt zurückschleusen, sorgen sie dort oft für Verwerfungen, unter denen die Redlichen leiden. Am Ende dieser Kette steht dann möglicherweise ein Mieter, der vor die Tür gesetzt wird, um der luxuriösen Aufwertung der Mafiaimmobilien zu weichen.
Follow the money muss daher die Devise lauten. Kriminelles oder sanktionierte Vermögen muss schleunigst sichergestellt werden, um dessen Nutzung, den Abfluss außer Landes oder die Übertragung an andere so zeitnah wie möglich zu vereiteln. Der zögerliche, ja geradezu peinliche Umgang mit Vermögenswerten russischer Oligarchen zeigt, wie groß der Handlungsbedarf ist.
Die GdP hat jetzt ein Organisationskonzept und einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diese Aufgaben und Befugnisse übersichtlich bündelt. Alle Koalitionsparteien haben den Willen zur Einführung einer Finanzpolizei bereits formuliert. Jetzt muss der Gesetzgeber handeln.
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