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  4. Münchner Software-Startup Topalsson zieht gegen BMW in Kalifornien vor Gericht

Angebliche UrheberrechtsverletzungMünchner Start-up wirft BMW Verrat von Geschäftsgeheimnissen vor

Der Softwarehersteller Topalsson wirft BMW Urheberrechtsverletzung und Verrat von Geschäftsgeheimnissen vor. BMW widerspricht den Behauptungen. Doch Topalsson gibt nicht auf: Das Unternehmen klagt nun sogar in den USA.Angela Maier 24.03.2023 - 06:59 Uhr

BMW

Foto: imago images

Das Büro des Softwareunternehmers Kubilay Topal im neuen Münchner Stadtviertel Schwabinger Tor ist Luftlinie keine drei Kilometer vom BMW-„Vierzylinder“, dem Hochhaus des Autoherstellers, entfernt. Dennoch könnten BMW und Topals Start-up Topalsson kaum weiter auseinanderliegen. Seit sich der Konzern und sein früherer Zulieferer vor drei Jahren im Krach trennten, streitet man sich.

Kürzlich hat Topalsson gegen den mächtigen Dax-Konzern Klage vor einem Gericht in Kalifornien eingereicht. Die Vorwürfe: Urheberrechtsverletzung und Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Topalsson will BMW, Rolls-Royce und fünf kalifornische Rolls-Royce-Händler damit belangen. Topalsson hatte der BMW-Tochter Rolls-Royce vor drei Jahren eine Software geliefert, um Konfiguratoren zu entwickeln, mit denen Kunden ihr persönliches Fahrzeug am Bildschirm zusammenklicken können. Das Start-up behauptet, BMW und Rolls-Royce hätten die Software nach Vertragsende unberechtigt weitergenutzt sowie unberechtigt an Dritte weitergegeben.

Ein BMW-Sprecher teilte mit, der Konzern halte die Vorwürfe für unbegründet. „Demgemäß werden wir uns sowie unsere Händler auch gegen die dort geltend gemachten Ansprüche entschieden verteidigen.“

Damit geht der ungleiche Kampf in eine neue, möglicherweise entscheidende Runde. Und anders als bisher könnte es teuer werden für BMW und Rolls-Royce – und weiter an der Reputation kratzen. Eine Klage in den USA weist gegenüber deutschen Gerichtsverfahren aus Klägersicht allerlei Vorteile auf: Über die Klage an sich inklusive eines möglichen Schadensersatzes wird in einem einzigen Verfahren entschieden. Dabei könnten auch Gewinne, die Rolls-Royce dank der Topalsson-Software erzielt haben könnte, abgeschöpft werden.

Zudem können Klagen in den USA allein durch den Verfahrensgang gewaltigen Lästigkeitswert entfalten. „Die rechtlichen Hürden sind nicht allzu hoch, um die Herausgabe von riesigen Mengen an Dokumenten zu verlangen“, klärt ein Fachjurist einer US-Kanzlei.

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Das könnte dem Autoriesen auch deshalb wehtun, weil bei der Münchner Staatsanwaltschaft seit einigen Monaten Ermittlungsverfahren laufen. Diese betreffen laut der Behörde mehrere BMW- und Rolls-Royce-Mitarbeiter. Es geht den Angaben zufolge um den Verdacht der gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung sowie eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding auf Anfrage mitteilt, wird auch gegen ein Mitglied des BMW-Vorstands ermittelt: wegen möglicher Verstöße gegen Paragraph 130 Ordnungswidrigkeitengesetz. Dabei geht es also darum, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Ein Anwalt des BMW-Vorstands teilte mit, es gebe – „soweit hier bekannt“ – ausschließlich eine gegen seinen Mandanten gerichtete Anzeige wegen einer angeblichen Ordnungswidrigkeit. Der darin erhobene Vorwurf sei „völlig haltlos“. BMW habe gegenüber der Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr mitgeteilt, die Vorwürfe untersucht zu haben. Dabei hätten sich keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben. „Etwaige sich daran anschließende weitere Ermittlungsmaßnahmen unseren Herrn Mandanten betreffend sind nicht bekannt.“

„Unsere Ermittlungen dauern an“

Die Ermittlungen angestoßen haben zwei entsprechende Strafanzeigen von vergangenem August. Den Anzeigen zufolge „soll ein von der Firma Topalsson entwickelter Digital Twin Konfigurator von der BMW Group/Rolls-Royce weitergenutzt worden sein, obwohl der Vertrag mit BMW/Rolls-Royce offensichtlich aufgrund von Vertragsverletzungen der Anzeigeerstatterin wegen der Corona-Pandemie gekündigt worden war“, so Oberstaatsanwältin Leiding. „Unsere Ermittlungen dauern an.“ BMW äußerte sich hierzu nicht. Ob die betroffenen Mitarbeiter weiter für BMW arbeiten, beantwortet der Konzern nicht.

Kubilay Topal ist Gründer des Software-Start-ups Topalsson.

Foto: PR

Kubilay Topal, als Sohn türkischer Eltern im hessischen Hanau geboren und im unterfränkischen Alzenau aufgewachsen, spricht ruhig mit sanfter Stimme und wirkt nicht wie ein Streithansel. Er habe sich schon in seinem Studium der angewandten Medienwissenschaften an der Technischen Universität Ilmenau mit gerenderten Bildern, also der Erzeugung von mehrdimensionalen Bildern aus Rohdaten, beschäftigt, erzählt der 42-Jährige. Seine Diplomarbeit schrieb er nach einem BMW-Praktikum ebenfalls für den Münchner Autobauer zum Thema „Darstellung von Technik in der Automobilwerbung“.

Danach, 2008, gründete er seine Topalsson GmbH. Die verlegte sich bald darauf, Konfiguratoren mit besonders ausgefeilter Visualisierungstechnik zu entwickeln. Vor mehr als acht Jahren kamen die ersten Varianten seiner Software unter anderem für Audi-Modelle zum Einsatz. Im Oktober 2019 schloss Topalsson einen Vertrag mit der BMW-Tochter Rolls-Royce über fünf Jahre – ein großer Erfolg für die junge Firma. Das Gesamtvolumen lag laut Topalsson bei neun Millionen Euro, mit Optionen bei zwölf Millionen Euro. Topal sollte Software liefern, mit der beim Verkaufsgespräch mit Kunden individuelle Anpassungen an den Autos an einem Tablet oder Computer in Echtzeit sichtbar gemacht werden können. Der Konfigurator sollte mit dem Launch des Luxusliners „Ghost“ starten.

Doch noch vor dem „Ghost“-Launch, in den Wirren der ausbrechenden Corona-Krise, kündigte Rolls-Royce im April 2020 den Vertrag. Topalsson erhielt nach eigenen Angaben nur 765.000 Euro, obwohl man einen Großteil der Bausteine bereits geliefert habe. BMW schreibt hierzu nur von einem „gescheiterten IT-Projekt“ und lässt detaillierte Fragen unbeantwortet.

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Topal hielt die Kündigung für unrechtmäßig und schrieb im August 2020 einen Brief an ein BMW-Vorstandsmitglied: Rolls-Royce habe angekündigt, Topalsson-Software zu nutzen, aber dafür nicht bezahlt. Im September 2020 reichte Topalsson Klage vor dem Londoner Royal Court of Justice ein und forderte über sechs Millionen Euro für bereits geleistete Arbeit. Rolls-Royce antwortete mit Widerklage und verlangte von Topalsson eine Millionenentschädigung. Vergangenen November fand die Gerichtsverhandlung statt, das Urteil steht noch aus. „Vor diesem Hintergrund ist es generell nicht angebracht, dass wir dieses Verfahren oder diesbezügliche Fragen kommentieren“, teilte der BMW-Sprecher mit.

Zwischenzeitlich besuchte Topal nach eigenen Angaben immer wieder Rolls-Royce-Autohändler: in München, in dem für Rolls-Royce wichtigen Markt in Kalifornien und anderswo. Er behauptet, Teile seines Konfigurators nach wie vor in Verwendung gefunden zu haben, obwohl diese nicht mehr hätten genutzt werden dürfen. Die Klage in Kalifornien richtet sich deshalb nicht nur gegen BMW, Rolls-Royce und deren nordamerikanische Landesgesellschaft, sondern auch gegen fünf kalifornische Autohändler.

Topalsson habe bei den Händlern entdeckt, dass diese weiterhin einen Konfigurator nutzten, der eine „auffallende Ähnlichkeit“ mit mehreren einzigartigen Produktmerkmalen der Topalsson-Software aufweise, heißt es in der Klage. Es sei evident, dass die Topalsson-Software zur Zeit bei Rolls-Royce-Händlern in den USA genutzt würde.

Topalsson wirft Rolls-Royce laut Klageschrift vor, Teile der Software unberechtigt an den Wettbeweber Mackevision weitergereicht und somit Geschäftsgeheimnisse verraten zu haben. Dies soll geschehen sein, indem ein BMW-Mitarbeiter einen Dateipfad weitergab, unter dem auf BMW-Servern Daten und Software von Topalsson gespeichert waren. Der Mitarbeiter begründete dies laut Klage damit, die Software werde „zu Vergleichszwecken“ an Mackevision gegeben, damit der Wettbewerber seine neue Software „in ähnlicher Weise“ bauen könne.

Topalsson schreibt, Mackevision habe so Zugang zu vertraulichem geistigem Eigentum Topalssons erlangt, mitsamt eines urheberrechtsgeschützten Software-Codes. Damit habe Mackevision seine eigene Technologie verbessern können, die schlechter als Topalssons Visualisierungstechnik sei. BMW teilt hierzu mit, der Konzern halte die Vorwürfe für unbegründet.

Wieviel Schadensersatz Topalsson erlangen will, bleibt in der Klage offen. Der Wert, der durch die individuelle Konfiguration erzielt wird, könnte beträchtlich sein. Mackevisions Konfigurator wurde laut Klage ab dem vierten Quartal 2020 in den USA und überall auf der Welt ausgerollt. Seither erzielte Rolls-Royce Rekordabsätze. 2022 wurden weltweit erstmals über 6000 Fahrzeuge ausgeliefert.

Dem Luxushersteller zufolge nutzen immer mehr Kunden das „Bespoke“-Programm, mit dem sie komplett maßgeschneiderte Sonderanfertigungen bestellen können. „Die nahezu unendlichen Möglichkeiten der Bespoke-Personalisierung führten dazu, dass Kunden bereit waren, im Schnitt eine halbe Million Euro für ihren einzigartigen Rolls-Royce zu zahlen“, schwärmte Rolls-Royce-Chef Torsten Müller-Ötvös im Januar.

BMW kann die Spekulationen „nicht nachvollziehen“

Die USA, wo Topalsson nun klagt, sind einer der wichtigsten Märkte für Rolls-Royce. Die Klage, als „Jury Trial“ mit möglicher Entscheidung durch ein Geschworenengericht angelegt, kann ein Vielfaches des entstandenen Schadens einbringen. Die Deckungsbeiträge, die Rolls-Royce seit Ende 2020 allein in den USA erzielt hat, werden in der Branche mindestens auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag geschätzt. Ein Gutteil davon dürfte durch die Sonderanfertigungen erzielt worden sein, und damit mit dem möglicherweise mit Topalsson-Software verbesserten Konfigurator.

Spekulationen über die Höhe einer etwaigen Gewinnabschöpfung könne BMW „nicht nachvollziehen“, teilt der Konzern mit. „Der aus dem Verkauf von Fahrzeugen erzielte Deckungsbeitrag hat mit den von Topalsson genannten Rechten nichts zu tun.“

BMW missbilligt im Fall Topalsson augenscheinlich Berichterstattung – und ging schon öfter dagegen juristisch vor. Der Fall sei „auch medienrechtlich interessant“, sagte ein BMW-Sprecher auf Anfrage. Eine Recherche in Archiven und Nachrichtenportalen ergibt nachträgliche Änderungen und Löschungen bei früheren Berichten von „Business Insider“, „manager magazin“ und „Börsen-Zeitung“. Zu den Hintergründen äußerte sich BMW nicht.

Nicht nur manchen Medien, auch „David“ Topalsson ist der Kampf gegen „Goliath“ BMW bisher offenbar nicht gut bekommen. Als Kubilay Topal den Rolls-Royce-Auftrag bearbeitete, beschäftigte er etwa 40 Mitarbeiter. Vergangenes Jahr gab er seine eigenen Büros in Schwabing auf. Jetzt hat er für sich und seine drei verbliebenen Beschäftigten zwei Arbeitsplätze in den Schwabinger „Design Offices“ gemietet, einem Anbieter flexibler Büroflächen. Sie updaten primär die bisher ausgelieferte Software bei Kunden.

Zudem holte Topal vor etwas über einem Jahr einen Frankfurter Investor an Bord: Avni Yerli, Geschäftsführer der Crytek GmbH, eines der größten deutschen Entwickler von Computerspielen (Umsatz 2021: 30 Millionen Euro). Yerlis Gesellschaft Venturica erwarb 15 Prozent an Topalsson und stellte hierfür einen „signifikanten Betrag“ bereit.

Die Klage in London habe Topalsson selbst finanziert und habe auch für die Klage in Kalifornien „genügend Mittel“, um sie durchzufechten, sagt Topal. In einer späteren Phase scheint auch eine Zusammenarbeit mit Prozessfinanzieren denkbar. „Ich will Gerechtigkeit für die Arbeit meines Teams.“

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