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FachkräfteeinwanderungDie Behörde tut sechs Monate lang nichts? Dann gilt der Abschluss als anerkannt

Ausländische Fachkräfte müssen oft lange auf die Anerkennung ihrer Abschlüsse warten. Das erschwert nicht nur die Jobsuche für Ukrainer. Nun schlagen die Länder radikale Reformen vor.Sophie Crocoll 30.06.2024 - 09:37 Uhr

Großer Bedarf: Ausländische Pflegefachkräfte in Anerkennung in Petershagen, Nordrhein-Westfalen.

Foto: dpa

Die Bundesländer wollen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinfachen und beschleunigen. Einen entsprechenden Beschluss fassten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bei einer gemeinsamen Konferenz in der vergangenen Woche. Die oft langwierigen und teuren Anerkennungsprozesse gelten als ein Grund, warum nicht ausreichend Fachkräfte aus dem Ausland zum Arbeiten nach Deutschland zuwandern oder sie hierzulande unterhalb ihrer Qualifikationen beschäftigt sind. Auch für Geflüchtete aus der Ukraine stellen sie ein Hindernis bei der Jobsuche dar. Dabei ist die Not vieler Betriebe groß: 570.000 offene Stellen konnten Unternehmen im vergangenen Jahr nicht mit passend qualifizierten Beschäftigten besetzen. Die meisten Fachkräfte fehlten in der Kinderbetreuung und der Sozialarbeit. Große Engpässe gab es auch in der Bauelektrik, Informatik und natürlich der Pflege, erhob das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW).

Und der demografische Wandel wird die Personallage in vielen Branchen in den kommenden Jahren drastisch verschärfen. So werden hierzulande beispielsweise bis zum Jahr 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen. Davon geht das Statistische Bundesamt aus.

Um diese Lücken zumindest zu verringern, müssten mehr ältere Menschen später in Rente gehen, mehr Frauen mehr Stunden arbeiten, mehr Arbeitslose wieder eine Stelle finden. Zusätzlich braucht es Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland, die in Deutschland einen Job annehmen. Doch während der Bedarf bei einer Zuwanderung von etwa 400.000 Personen netto im Jahr läge, sind 2022 nur 73.000 Menschen aus Ländern außerhalb der EU in die Bundesrepublik gekommen, um zu arbeiten.

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Die zuständige Stelle müsste Unterschiede nachweisen

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder schlagen daher nun unter anderem vor, zu prüfen, „ob Verfahren grundsätzlich zukünftig so angelegt sein können, dass die zuständige Stelle nachweisen muss, dass sich ein Abschluss aus dem Ausland wesentlich von einem deutschen Abschluss unterscheidet“. Bislang müssen Menschen, die ihre Qualifikation anerkennen lassen wollen, nachweisen, dass diese gleichwertig zum deutschen Abschluss ist – was aufgrund unterschiedlicher Ausbildungssysteme oft schwierig ist.

Zudem solle geprüft werden, ob die beantragte Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation automatisch erfolgen kann, wenn die zuständige Behörde sechs Monate lang nicht tätig wird – die Unterlagen also schlicht so lange liegen lässt. Berufe, „in denen durch die Ausübung Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit von Menschen entstehen können“, also beispielsweise Gesundheits- und Pflegeberufe wären davon ausgenommen.

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Diese Umkehrung in der Logik der beruflichen Anerkennung „wäre ein echter Gamechanger“, urteilt der auf Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Rechtsanwalt Sebastian Klaus. Dass eine Anerkennung „infolge von Zeitablauf wegen Untätigkeit oder verfahrensverzögernder Fehlorganisation der zuständigen Stellen“ erfolgen soll, sei wohl eine Reaktion auf den immer größeren Druck aufgrund der langwierigen Verfahren, schrieb Klaus in einem Beitrag auf Linkedin.

Die geplanten Maßnahmen „würden zu einer Beschleunigung der Verfahren führen“, erwartet auch Martin Lange, Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe „Integration von Migranten/-innen und Einstellungen zum Sozialstaat“ am Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim. „Was den Ukrainerinnen und Ukrainern in Deutschland hilft, sind nicht Rückführungsdebatten, sondern schnellere Anerkennungsverfahren ihrer Qualifikationen und eine höhere Verfügbarkeit von Kinderbetreuung“, sagt Lange.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte kürzlich gefordert, es müsse jetzt der Grundsatz „Arbeitsaufnahme in Deutschland oder Rückkehr in sichere Gebiete der West-Ukraine“ gelten. Das Bürgergeld sei bei Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine als schnelle Hilfe gedacht gewesen, aber längst zur Arbeitsbremse für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer geworden

Hunderte zuständige Stellen – oder 1500?

Wer im Ausland einen Abschluss erworben hat, besitzt seit 2012 den Rechtsanspruch, diesen in Deutschland überprüfen zu lassen. Zwingend ist das für Menschen aus anderen Ländern, die hierzulande beispielsweise als Ärztin, Erzieher oder Ingenieurin arbeiten wollen (also für sogenannte reglementierte Berufe).

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Ein Anerkennungsverfahren zu durchlaufen, kann jedoch aufwendig sein. Die Bundesländer regeln Berufe wie Lehrerin, Sozialpädagoge oder Architektin; dem Bund wiederum unterliegen etwa 350 Ausbildungsberufe sowie beispielsweise Rechtsanwältinnen und Krankenpfleger.

Entsprechend gibt es mehrere hundert Stellen, die diese Verfahren verantworten. 2017 sprach die Bundesregierung sogar von 1500 zuständigen Stellen – führt dies heute allerdings darauf zurück, dass Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer bei Stadt- und Landkreisen die Überprüfung beantragen müssen.

Sie hielten es „für erstrebenswert“, die Anzahl der Anerkennungsstellen weiter zu reduzieren und gegebenenfalls Zuständigkeiten der Anerkennungsstellen länderübergreifend zu bündeln, schreiben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nun in ihrem Beschluss. „Englischsprachige Unterlagen sollen, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, akzeptiert so wie der Verzicht auf Beglaubigungen geprüft werden.“

Zur Wahrheit gehört allerdings auch: Die Regierungen der Bundesländer könnten sich schlicht untereinander einigen – und beispielsweise festlegen, dass ein Bundesland für einen bestimmten landesrechtlich geregelten Beruf für alle anderen die Anerkennungsverfahren mit übernimmt.

„Bürokratische Prozesse lähmen die Wirtschaft“

Gerade die Komplexität der Verfahren schrecke ausländische Fachkräfte oft ab, sagt ZEW-Forscher Lange. Ute Klammer, Arbeitsmarktforscherin an der Universität Duisburg Essen, zählt „schleppende Anerkennungsverfahren“ zudem zu den Hürden für Menschen aus der Ukraine auf dem deutschen Arbeitsmarkt. „Gerade bei reglementierten Berufen tun wir uns sehr schwer mit der Anerkennung“, sagt sie. Aber bürokratische Prozesse, die sich über Monate und Jahre ziehen, lähmten die deutsche Wirtschaft. Da seien „unbedingt Verbesserungen notwendig“.

Der Migrationsforscher Dietrich Thränhardt hat in einer Studie gezeigt, dass in Tschechien die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine arbeiten, in Polen und den Niederlanden sogar zwei Drittel und 70 Prozent. In Dänemark, das seit einigen Jahren eine restriktive Flüchtlingspolitik forciert, sind es mittlerweile etwa 80 Prozent der Ukrainerinnen und Ukrainer. In Deutschland liegt die Erwerbstätigenquote dagegen nur bei knapp 27 Prozent – und schließt diejenigen mit ein, die schon vor Februar 2022 hier arbeiteten.

Auch Thränhardt führt die geringe Quote vor allem auf die strengen und langwierigen Anerkennungsverfahren für ukrainische Berufe zurück. Er nennt als Beispiel Busfahrerinnen und Busfahrer. Deutschland brauche sie dringend – auch das IW ermittelte 2023 den stärksten prozentualen Fachkräftemangel-Anstieg bei Bus- und Straßenbahnfahrern. Das Bundesverkehrsministerium aber verlange einen „Fahrerqualifizierungsnachweis“. Es werde an der vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Nachweise gearbeitet, heißt es aus dem Ministerium. „Seit 22 Monaten“, wettert Thränhardt.

Andere Länder machten es besser: In Italien und der Slowakei beispielsweise sei der Gesundheitsbereich geöffnet worden. Ukrainische Ärztinnen und Krankenpfleger „können ohne Weiteres eingestellt werden“.

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