Regulierung von Meta, Google und Apple: Das große amerikanische Monopoly hat begonnen
US-Präsident Donald Trump hat wichtige Personalien in den Wettbewerbsbehörden bereits entschieden.
Foto: Alex Brandon/AP/dpaVon einem „Moment des Umschwungs und der Verwirrung“ für das heutige Europa spricht Wettbewerbsökonomin Cristina Caffara. Was genau sie meint? Tatsächlich sind es gleich drei Ereignisse, die fast zeitgleich eine besondere Herausforderung für die EU markieren: Erstens, der Draghi-Bericht, der schonungslos die europäische Produktivitätsschwäche beschreibt. Zweitens der Amtsantritt von Donald Trump im Weißen Haus. Und drittens: ein weiterer China-Schock.
Was das für die wirtschaftlichen Zukunft Europas bedeutet, diskutierte die Vorsitzende der Brux-Konferenz am vergangenen Donnerstag in Brüssel. Mit darunter: Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt.
Allen Teilnehmern dürften dabei noch diese Bilder frisch im Gedächtnis gewesen sein: Wie Meta-Chef Mark Zuckerberg, Google-Chef Sundar Pinchai und Apple-Chef Tim Cook auf der Amtseinführung die Nähe des US-Präsidenten suchen – in der Hoffnung auf einen Deal: Parteispenden in Millionen Höhe und mediale Aufmerksamkeit gegen laxere Regulierung?
Beobachter kritisieren diese Konzentration politischer, wirtschaftlicher und medialer Macht in den Händen weniger. Sie befürchten, dass die Tech-Chefs in Trump einen Verbündeten finden, der ihnen helfen könnte, ihre wirtschaftliche Vormachtstellung zu festigen und europäische Wettbewerbssanktionen auszuschalten.
Sorge vor Machtkonzentration in den USA
Zusätzliche Brisanz verlieh US-Vizepräsident J. D. Vance diesen Sorgen. In einem Interview mit dem Youtuber und früheren Navy Seal Shawn Ryan hatte Vance vor der Wahl gewarnt, die USA würden aus der Nato austreten, sollten die EU die Medienplattform X mit ihrer Regulierung nicht in Ruhe lassen.
Diese Äußerungen beunruhigen Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission und Abteilungsleiter für Unternehmen und Märkte am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Zeigt die Verschmelzung von politischer, wirtschaftlicher und medialer Macht, dass die Institutionen, die in den USA für Wettbewerb und Machtkontrolle zuständig gewesen wären, gescheitert sind? „Teilweise ja“, meint Duso. „Die US-Wettbewerbsbehörden, die Federal Trade Commission und das Justizministerium, waren in den letzten Jahren sehr sanft zu Big Tech.“
Die Verquickung von wirtschaftlicher, medialer und politischer Macht zu verhindern, sei aber nicht nur eine Frage des Wettbewerbsrechts, erklärt der Ökonom: „Es ist auch eine kulturelle Frage, ob diese Machtkonzentration akzeptiert oder sogar gefeiert wird.“
In einem Gasbeitrag warnt der Chef der Monopolkommission: „Unternehmen, die einst als Innovationswunder gefeiert wurden, entwickeln sich zunehmend zu einer Bedrohung für Wettbewerb, Demokratie und Freiheit.“
Damit spielt der Ökonom auch auf die Philosophie des in Deutschland geborenen US-Investors Peter Thiel an. „Wettbewerb ist für Verlierer“, schrieb Thiel in seinem Buch „From Zero to One“, das 2014 erschien. Die Idee: Freier Wettbewerb senke Profite, die Unternehmen dann nicht in Innovation stecken könnten. Seiner Meinung nach sollten Gründer nach einer Monopolstellung streben. 2009 schrieb Thiel außerdem in einem Essay: „Das wichtigste ist, dass ich Freiheit und Demokratie nicht mehr für vereinbar halte.“
Die gängige ökonomische Theorie befürwortet hingegen Wettbewerb zwischen Unternehmen, weil diese nur so um die besten Ideen konkurrieren und Innovation hervorbringen. Wettbewerb führe auch dazu, dass Konsumenten mehr Auswahl haben und geringere Preise zahlen müssen. Der Jurist Franz Böhm hatte Wettbewerb seinerzeit als das „genialste Entmachtungsinstrument der Geschichte“ bezeichnet.
Es kann also kaum wundern, wenn ein mit dem Autoritären mindestens flirtender Präsident, der am liebsten den politischen Wettbewerb zu seinen Gunsten abschaffen würden, an dieser Art von Unternehmern und ihrer Philosophie Gefallen findet.
Aber was genau erwarten die deutschen Wettbewerbshüter nun von der US-Regierung?
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, mahnt, die Entwicklungen dort erst einmal abzuwarten. Die drei zentralen personellen Neubesetzungen hätten sich „in der Vergangenheit durchaus kritisch gegenüber einer Übermacht der Digitalkonzerne geäußert.“ Bei den Personalien handelt es sich um Gail Slater, oberste Wettbewerbshüterin im Justizministerium, Andrew Ferguson, neuer Leiter der Federal Trade Commission, und Brendan Carr, künftiger Chef der US-Medienaufsicht.
Kritik an Wettbewerbsbehörden
Außerdem erinnert Mundt an vergangene Erfolge gegen Wettbewerbsverzerrungen unter der früheren Trump-Administration. Dabei kam unter anderem heraus, dass Google 26 Milliarden Dollar dafür gezahlt hatte, um als Standardeinstellung auf Smartphones installiert zu sein.
Die Einbindung von Musk in die Trump-Regierung hält der Jurist Mundt für eine politische Entscheidung und nicht das Ergebnis der Arbeit der Wettbewerbsbehörden.
Trotzdem übt der Chef des Bundeskartellamts Kritik: „Wenn man den Wettbewerbsbehörden und der Wettbewerbspolitik in den USA aber auch in Europa und in Deutschland etwas vorwerfen kann, dann, dass man zu spät damit begonnen hat, den rasend schnellen Machtzuwachs der Tech-Giganten auszubremsen.“
Rückblickend nennt er die Fusion von Meta, damals Facebook, und Instagram 2012 sowie von Google und Doubleklick 2010 einen „Sündenfall“. Doubeklick ist ein Unternehmen für digitales Marketing. Gleichzeitig fügt er hinzu: „Nennen Sie mir einen Experten, der damals die Entwicklung richtig vorhergesehen hat.“
Die Warnung von US-Präsident J. D. Vance sieht Mundt gelassen: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Wettbewerbsbehörden in Europa weiterhin konsequent sein werden.“ Unternehmen, die in Europa Geschäfte machen wollen, müssten sich auch an das hier geltende Recht und Gesetz halten – das sei nicht verhandelbar.
Ökonom: Sorge um Wettbewerbsrecht in der EU
Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap von der Universität Düsseldorf weist auf die dezentrale Verteilung der Kartellbehörden hin. „Anders als etwa in Deutschland spielen die Bundesstaaten in den USA eine echte Rolle bei der Kartellrechtsdurchsetzung.“ Selbst wenn die amerikanischen Wettbewerbsbehörden weniger aktiv werden sollten, bedeute das nicht unbedingt weniger Kartellrechtsdurchsetzung.
Gerade gestern habe ein US-Bundesgericht entschieden, dass ein Kartellrechtsfall von 15 republikanischen US-Bundesstaaten gegen Google zulässig sei.
Sorgen macht sich Haucap hingegen um das Wettbewerbsrecht in der Europäischen Union. „Wettbewerbspolitik wird in der Kommission zunehmend als Instrument für protektionistische Maßnahmen gesehen, um den europäischen Markt abzuschotten“, erklärt der Ökonom. Das habe der sogenannte Mission Letter von Ursula von der Leyen an die neue Wettbewerbs-Kommissarin Teresa Ribera deutlich gemacht.
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„Ein Wechsel der EU-Kommissarin in Brüssel hat einen viel größeren Effekt als ein Regierungswechsel in den USA“, führt Haucap aus. Hier liege die Durchsetzung des Kartellrechts bei in einer einzelnen Behörde. In den USA hingegen sei die Kombination aus privater, bundesstaatlicher und zentralstaatlicher Kartellrechtsdurchsetzung nicht so leicht außer Kraft zu setzen.
Auch Tech-Milliardär Musk setzt auf Kartellrecht
Die EU-Kommissarin Margrethe Vestager hatte während ihrer Amtszeit eine strikte Wettbewerbspolitik verfolgt, wie mit dem Digital Market Act, der sich auf die Begrenzung der Marktmacht von digitalen Gatekeepern konzentriert und beispielsweise die Selbstbevorzugung verbietet. Auch der Digital Services Act, der die Transparenz, Sicherheit und Verantwortlichkeit im digitalen Raum verbessern soll, geht in diese Richtung.
Daneben hat die EU weitere Verordnungen und Richtlinien erlassen oder vorgeschlagen, wie den AI Act, den Data Act, den Data Governance Act sowie den European Media Freedom Act. Diese seien nicht unumstritten, meint Monopolkommissions-Chef Duso, und hätten ihre Probleme. Aber sie versuchten Teile der Probleme von Machtmissbrauch anzugehen.
Zuletzt griff auch Tech-Milliardär Elon Musk auf das Kartellrecht zurück und kritisierte, dass die Kooperation zwischen ChatGPT-Entwickler OpenAI und Microsoft rechtswidrige Praktiken enthalte. Die US-Kartellbehörde schaut sich diesen Fall nun genauer an.
Die Monopolkommission erhebt regelmäßig Zahlen darüber, wie sich die Marktkonzentration in Deutschland entwickelt. Dazu ermitteln die Ökonomen den Anteil der 100 größten Unternehmen in Deutschland an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung. 2022 lag diese bei 15 Prozent, was eine leichte Verschärfung gegenüber den Vorjahren bedeutet. Betroffen sind vor allem der Industrie und der Handel.
Die OECD berichtet, dass die durchschnittliche Unternehmenskonzentration in 15 europäischen Ländern in den Jahren 2000 bis 2019 um fünf Prozentpunkte gestiegen ist. In den USA sei diese Entwicklung noch stärker ausgeprägt.
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