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UnternehmenssteuerApples Strategie zur Vermeidung von Steuern

Der Hersteller von iPhone, iPad und Co. arbeitet weiter daran, einen US-Gewinnrekord aufzustellen – und zahlt dabei so wenig Steuern, wie kaum ein anderer Konzern. Zuletzt zahlte Apple auf Auslandsgewinne nur noch 1,9 Prozent Steuern. Wie macht Apple das? 05.11.2012 - 14:22 Uhr

Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung führte dazu, dass Apple Prototypen und Skizzen aus der Entstehungsgeschichte des iPad und iPhones bekannt gegeben hatte. In der Entstehungsgeschichte dieser Geräte hatte Apple deutlich innovativere und bessere Zeiten erlebt.

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Der südkoreanische Konkurrent habe die bewusste Entscheidung getroffen, die Apple-Geräte im Detail zu kopieren, sagte Anwalt Harold McElhinny in der Eröffnungs-Erklärung. Als Beleg demonstrierte er den Geschworenen Fotos von Samsung-Geräten vor und nach der Vorstellung des iPhone.

Foto: WirtschaftsWoche

Die Südkoreaner konterten, Apple habe iPhone und iPad auf fremden Ideen aufgebaut und das Design sei gar nicht so innovativ gewesen. Als Beispiele nennen die Südkoreaner unter anderem das zeitgleich vorgestellte „Prada“-Handy von LG und haben sich zuletzt besonders auf eine angebliche Sony-Spur eingeschossen. Im Februar 2006 soll Apple Manager Tony Fadell Steve Jobs und Apple-Chefdesigner Jonathan Ive auf Sonys Designsprache aufmerksam gemacht haben, in der Folge sei der japanische Designer Shin Nishibori mit der Gestaltung von Entwürfen beauftragt worden.

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Im Prozess wurden auch viele Prototypen von Apple gezeigt - ein interessantes Detail ist der iPod-Schriftzug darauf.

Foto: WirtschaftsWoche

Als erster Zeuge erzählte Apple-Designer Christopher Stringer, der Kern des Design-Teams sei nur etwa 15 Personen stark und entwickele neue Ideen gemeinsam an einem großen „Küchentisch“.

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Das iPhone zu konstruieren und zu bauen sei eine erhebliche technische Herausforderung gewesen, sagte er. Dabei seien viele Ideen verworfen worden, bis schließlich eine „perfekte“ Form gefunden worden sei.

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Ein besonders stark abweichender Entwurf ist dieser achteckige Prototyp.

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Viele Entwürfe wurden im Laufe des Entwicklungsprozesses auch verworfen: So auch dieses Modell mit der markanten Aussparung.

Foto: WirtschaftsWoche

Laut Apple-Zeuge Stringer sei auch Apple-Gründer Steve Jobs nervös gewesen, ob es angesichts des damals ungewöhnlichen Designs von den Nutzern angenommen werde.

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Die Verhandlung förderte erstmals den Anteil von Samsung-Bauteilen an Apple-Geräten zutage: Laut Samsung-Anwalt Verhoeven machen Komponenten der Südkoreaner 26 Prozent vom Preis der Bauteile eines iPhone aus.

Foto: WirtschaftsWoche

Auch Skizzen des iPad wurden in San José gezeigt.

Foto: WirtschaftsWoche

Hier sieht man frühe Computerentwürfe von Apples Tablet-PC.

Foto: WirtschaftsWoche

In diesem CAD-Programm ist die Ausgestaltung schon detaillierter. Apple hat sich auch das sehr allgemein gehaltene Design schützen lassen. Das führt zu diversen Streitigkeiten, bis hin zur Frage des Krümmungsgrades der Ecken. In Deutschland musste Samsung die Gestaltung seines Tablets Galaxy 10.1. etwas abändern, damit es unter dem Namen 10.1.n weiter verkauft werden darf.

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Auch in Kalifornien schimpfte Samsung-Anwalt Charles Verhoeven, Apple könne sich „keine Rechtecke patentieren“. Interessanterweise trägt auch das erst deutlich nach dem iPhone auf den Markt gekommene iPad noch den Schriftzug von Apples Musikspieler.

Foto: WirtschaftsWoche

Der US-Technologiekonzern Apple jagt von Rekord zu Rekord. Auch nach dem Tod von Unternehmensgründer Steve Jobs laufen die Geschäfte mit iPhone, iPad, digitalisierter Musik und kleinen Smartphone-Programmen, den so genannten Apps, prächtig. Auch wenn die überhohen Erwartungen der Analysten zu den jüngsten Quartalszahlen (8,2 Milliarden Dollar Gewinn allein im dritten Quartal) enttäuscht wurden, könnte der Überflieger-Konzern in diesem Jahr einen Gewinn von rund 45 Milliarden US-Dollar erwirtschaften. Für ein US-Unternehmen wäre das neuer Rekord.

Ebenfalls rekordverdächtig ist die Höhe der Unternehmensabgaben, die der Konzern zahlt. Aber für ein derart erfolgreiches Unternehmen mit Heimat in einem westlichen Industrieland zahlt Apple ungewöhnlich wenig Steuern. Wie nun bekannt wurde, zahlte Apple auf seine Einnahmen außerhalb der USA im Geschäftsjahr 2012 - das am 30. September endet - einen Einkommenssteuersatz von nur 1,9 Prozent. Bei einem Jahresgewinn von 36,8 Milliarden Dollar (28,7 Milliarden Euro) im Ausland musste das wertvollste Unternehmen der Welt lediglich 713 Millionen Dollar (556 Millionen Euro) Steuern zahlen, wie aus Steuerunterlagen hervorgeht, die Apple Ende Oktober einreichte. 2011 hatte Apple bei einem Jahresgewinn von 24 Milliarden Dollar noch 2,5 Prozent Steuern gezahlt.

Apple zahlt zwar teilweise in den jeweiligen Ländern eine Einkommenssteuer, doch durch legale Buchhaltungs-Tricks - die auch andere internationale Konzerne verwenden - verschiebt das Unternehmen Profite in Länder mit niedrigen Steuersätzen.


Auf die 34,2 Milliarden US-Dollar Gewinn, die Apple im Geschäftsjahr 2011 auswies, zahlte die IT-Ikone nur Steuern in Höhe von 3,3 Milliarden Dollar – ein Steuersatz von nur 9,8 Prozent. Wie die New York Times (NYT) von ehemaligen Vorstandsmitgliedern erfahren hat, verdankt Apple den niedrigen Steuersatz einer ausgeklügelten Steuerstrategie. Ohne die legalen Steuertricks hätte das Unternehmen mit Sitz im kalifornischen Cupertino 2,4 Milliarden Dollar zusätzlich an die Steuerbehörden überweisen müssen, schätzte ein ehemaliger Mitarbeiter des US-Finanzministeriums laut NYT noch im April 2012. Zum Vergleich: Wal-Mart zahlte auf seinen Bilanzgewinn von 24,4 Milliarden US-Dollar 5,9 Milliarden Dollar Steuer. Das entspricht einem Steuersatz von 24 Prozent.

Wie schafft es Apple, sich derart gekonnt vor Steuerzahlungen zu drücken? Der Hightech-Konzern nutzt gleich mehrere Lücken im Steuerrecht sowie die Besonderheiten der Unternehmensstruktur. Die ungewöhnlich erfolgreiche Steuerstrategie von Apple ist inzwischen als „Double Irish with a dutch Sandwich“ unter US-Unternehmen bekannt und findet dort viele Nachahmer. Apple profitiert wie auch Google, Amazon oder Microsoft davon, dass ein guter Teil der Gewinne nicht aus dem Verkauf von Hardware, sondern aus dem Geschäft mit Lizenzgebühren und geistigem Eigentum stammen, etwa digitalen Produkten wie Software oder Apps, an denen das Unternehmen Patente hält. Denn für eine Unternehmen, dass mit derlei Produkten Geld verdient, ist es viel einfacher, Gewinne in Niedrigsteuer-Länder zu verlagern. Schließlich lassen sich solche Produkte von überall aus verkaufen.

Wenn die Steuererklärung einmal abgegeben ist, kann ich nichts mehr ändern.

Das stimmt nicht. Solange noch kein Steuerbescheid ergangen ist, können alle Unterlagen und Belege beim Finanzamt nachgereicht werden. Auch, wer den Steuerbescheid bereits erhalten hat, kann grundsätzlich innerhalb eines Monats noch etwas nachreichen, erst nach dieser Frist wird der Bescheid bestandskräftig. „Danach wird es sehr kompliziert“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler. „Es gibt aber Fälle, in denen auch später noch etwas an der Steuererklärung geändert werden kann.“

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Wenn ich die Steuererklärung freiwillig abgegeben habe, kann ich mich vor einer Nachzahlung drücken.

Das stimmt. „Steuerzahler können durch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur gewinnen“, sagt Anita Käding. Denn wer wider Erwarten keine Steuern zurückbekommt, sondern um Nachzahlung gebeten wird, kann den Antrag auf Einkommensteuerveranlagung wieder zurücknehmen. „Das funktioniert solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, also innerhalb eines Monats, nachdem der Bescheid zugegangen ist“, so die Steuerexpertin. Einen Zwang zur Nachzahlung gebe es in der Regel nur dann, wenn der Arbeitgeber vorschriftswidrig zu wenig Lohnsteuer abgeführt hat. Wenn der Steuerzahler jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann er einer etwaigen Nachzahlung nicht entkommen.

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Wenn ich morgens zehn Kilometer ins Büro fahre und abends zehn Kilometer nach Hause, bekomme ich eine Entfernungspauschale für 20 Kilometer.

Das stimmt nicht. Im Rahmen der Entfernungspauschale kann für den Arbeitsweg nur die einfache Entfernung berücksichtigt werden. Ein Entfernungskilometer entspricht also zwei Fahrtkilometern. Wenn die Arbeitsstelle zehn Kilometer von der Wohnung entfernt liegt, kann der Steuerzahler also pro Arbeitstag 10 x 0,30 Euro = 3 Euro als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

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Wenn meine studierende Tochter Kosten für Fachbücher selbst nicht bei der Steuererklärung geltend machen kann, kann ich das tun.

Das stimmt nicht. Grundsätzlich gilt: Das Finanzamt kann höchstens so viele Steuern erstatten, wie vorher gezahlt wurden. Wer also nur ein geringes Einkommen mit entsprechend niedrigen Abgaben hat, dem nutzen auch die höchsten Werbungskosten nichts. Eltern, deren Kinder hohe Ausgaben für das Studium haben, glauben deshalb häufig, sie könnten diese Ausgaben selbst geltend machen. Das funktioniert jedoch nicht.

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Solange mein Kind noch nicht arbeitet, bekomme ich Kindergeld.

Das stimmt nicht. Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Bedingung dafür ist, dass sich das erwachsene Kind noch in der Ausbildung befindet. Anders herum gilt dies aber nicht. Besonderheiten gelten für erwachsene behinderte Kinder. Bei Kindern, die schon 25 Jahre alt sind, sich aber noch in der Ausbildung befinden, können gegebenenfalls Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden.

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Wenn Handwerker in meinem Haus Arbeiten verrichtet haben, kann ich das immer als Handwerkerleistung geltend machen.

Das stimmt nur bedingt. Denn die erste Voraussetzung ist, dass die Arbeit wirklich vor Ort verrichtet wird. Nimmt ein Techniker die Waschmaschine zur Reparatur mit in seine Werkstatt, ist das keine typische Handwerkerleistung mehr. Außerdem darf die Rechnung nicht bar bezahlt werden, ansonsten erkennt das Finanzamt sie nicht an. Pro Jahr können 20 Prozent solcher Kosten, höchstens jedoch 1.200 Euro im Jahr als Steuerbonus anerkannt werden.

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Wenn ich Studiengebühren bereits vergeblich in einer freiwilligen Steuererklärung geltend gemacht habe, kann ich das bei der nächsten Steuererklärung nicht noch einmal probieren.

Das stimmt. Kosten, die beispielsweise im Jahr 2011 entstanden sind, können auch nur in der Steuererklärung für dieses Jahr geltend gemacht werden. „Die Annahme, Studienkosten könnten am Ende des Studiums gebündelt abgesetzt werden, ist ein Irrtum“, sagt Steuerexpertin Anita Käding. Da zu diesem Thema noch Gerichtsverfahren laufen, empfiehlt es sich, abzuwarten und die Steuererklärung – sofern man sie freiwillig macht – erst später abzugeben. „Ausfüllen sollte man die Formulare aber schon jetzt, denn im nächsten Jahr weiß man vielleicht nicht mehr so genau, welche Ausgaben man hatte“, empfiehlt Käding.

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Wenn die Bank sich mit dem Versand der Steuerbescheinigung Zeit lässt, bin ich als Steuerzahler machtlos.

Das stimmt. Wenn die Abgabefrist für die Steuererklärung (31. Mai) näher rückt, aber noch Bescheinigungen von der Bank fehlen, sollte man das Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten. Dafür reicht ein formloses Schreiben, in dem der Grund für die Bitte kurz erklärt wird. „Sollte das Finanzamt eine Strafgebühr für die Verzögerung verlangen, lässt sich diese nicht auf die Bank abwälzen“, sagt Anita Käding. Denn der Steuerzahler hätte dies leicht verhindern können. Eine Beschwerde bei der Bank helfe wenig, denn Ursache sei häufig noch die Umstellung auf die Abgeltungssteuer.

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Wenn ich eine Software für die Steuererklärung nutze, trage ich bei etwaigen Fehlern nicht die Verantwortung.

Das stimmt nicht. Auch, wer sich bei der Steuererklärung von einer Software helfen lässt, gibt damit nicht die Verantwortung ab. Die Fehler der Software werden in aller Regel zu den eigenen Fehlern des Steuerzahlers. Dies hat zur Folge, dass die Änderungsmöglichkeiten nach Bestandskräftigkeit des Steuerbescheides stark eingeschränkt sind.

Foto: dpa

Wenn ich einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das fortan immer tun.

Das stimmt nicht. Nur weil der Steuerzahler beispielsweise für das Jahr 2010 eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, muss er das noch lange nicht automatisch für das Jahr 2011 tun. „Allerdings kann es sein, dass das Finanzamt ihn dazu auffordert“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Dann muss man dieser Aufforderung auch nachkommen.

Foto: APN

Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer dürfen aktuell jene Arbeitnehmer absetzen, bei denen dieser Raum den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. In diesem Fall können die Kosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden. Ein Abzug des Arbeitszimmers kommt auch bei den Arbeitnehmern in Betracht, denen der Chef keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Das ist beispielsweise bei Lehrern häufig der Fall. In diesem Fall können pro Jahr aber maximal 1.250 Euro abgerechnet werden.

Für Aufsehen hat im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln gesorgt (Az: 10 K 4126/09). Demnach können die Kosten für ein Arbeitszimmer selbst dann abgerechnet werden, wenn dieses zum Teil privat als Wohnzimmer genutzt wird. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage steht aber noch aus.

Foto: © Caroline Arber/moodboard/Corbi

Berufsausbildung

Wer nach dem Schulabschluss zum ersten Mal eine Berufsausbildung ohne Ausbildungsdienstverhältnis macht – beispielsweise ein Erststudium oder eine Ausbildung zum Piloten oder Physiotherapeuten –  kann die Kosten dafür derzeit nur als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 4.000 Euro anerkennen lassen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 erhöht sich der Sonderausgabenabzug auf 6.000 Euro pro Jahr. Ob die Ausgaben auch als Werbungskosten gelten können, ist derzeit noch umstritten, beim Bundesfinanzhof  laufen dazu verschiedene Musterverfahren. Aufwendungen für eine zweite Ausbildung, ein Studium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung werden jedoch schon heute in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten anerkannt.

Foto: dpa

Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften

Beiträge zu Berufsständen, Berufsverbänden, Beamten- und sonstigen Verbänden oder Gewerkschaften sind Werbungskosten. „Voraussetzung ist aber, dass der Zweck des Verbandes ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet“, sagt Anita Käding, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler.

Foto: dpa

Berufshaftpflichtversicherung

Mitglieder bestimmter Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte, Ingenieure und Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die Beiträge dazu gelten als Werbungskosten. Doch wenn der Arbeitgeber diese Beiträge zahlt, stellt dies grundsätzlich einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Foto: dpa

Berufsbekleidung

Ausgaben für typische Berufsbekleidung sind Werbungskosten. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsschutzkleidung wie Helm, Kittel oder Arbeitshandschuhe, aber auch Uniformen und Arztkittel. „Der Anzug des Bankers gehört nicht dazu, denn den kann er auch privat tragen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Foto: dpa

Bewerbungskosten

Die Suche nach einem Arbeitsplatz ist häufig nicht billig. Es entstehen Kosten für Stelleninserate, Bewerbungsbilder, Bewerbungsmappen, sonstiges Schreibmaterial, Briefporto und Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch. All dies lässt sich als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.

Foto: Handelsblatt

Bewirtungskosten
Lädt ein Arbeitnehmer auf eigene Rechnung Geschäftskunden des Arbeitgebers ein, kann er die entstandenen Kosten als Werbungskosten abziehen. Unter Umständen werden auch Bewirtungen von Kollegen anlässlich eines Dienstjubiläums anerkannt.

Foto: Reuters

Brille

Wer aufgrund seiner Arbeit am Computer eine Bildschirm-Brille braucht, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten abziehen. „Dies sollte von einem Arzt entsprechend dokumentiert werden“, rät Steuerexpertin Käding. Abziehbar sind ebenfalls Schutzbrillen. Aufwendungen für eine „normale“ Brille können hingegen nur bei den Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Foto: dpa

Computer

Der privat angeschaffte Computer kann nur dann vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn die private Nutzung des Gerätes unter zehn Prozent liegt. Dieser geringe Privatnutzungsanteil muss nachgewiesen werden. Wer den Computer stärker privat nutzt, kann weniger absetzen. Aus Vereinfachungsgründen darf der berufliche Nutzungsanteil auch auf 50 Prozent geschätzt werden.

Foto: dpa

Dienstreisen

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel Pauschalen für Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtungskosten, aber auch Reisenebenkosten wie Parkgebühren und Kosten für die Gepäckaufbewahrung. Hat der Arbeitgeber einen Teil der Aufwendungen bereits im Rahmen des steuerfreien Satzes erstattet, kann nur noch der verbleibende Kostenanteil als Werbungskosten abgerechnet werden.

Foto: ap

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung bedeutet, dass ein Steuerzahler am Wohnort und am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand unterhält. Die zweite Wohnung muss dabei beruflich veranlasst sein. „Bei ledigen Steuerzahlern wird die doppelte Haushaltsführung besonders kritisch geprüft“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Daher sollten stets entsprechende Belege, wie Tankquittungen und Bahnfahrkarten für die Heimreise aufbewahrt werden. Neben den Fahrtkosten können auch die Aufwendungen für eine angemessene Zweitwohnung (in der Regel bis 60 Quadratmeter Wohnfläche) geltend gemacht werden.

Foto: dpa

Entfernungspauschale

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können mit 30 Cent je vollen Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Ein Entfernungskilometer entspricht dabei zwei Fahrkilometern, sodass tatsächlich nur eine Strecke angerechnet wird. Die Entfernungspauschale wird jedoch unabhängig vom Verkehrsmittel gewährt, auch wer den Weg mit dem Fahrrad oder der Bahn zurücklegt, hat deshalb ein Anrecht auf die Pauschale. Alternativ können auch die tatsächlich entstandenen Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden. Insbesondere bei kurzen Strecken zur Arbeit, ist dies oft günstiger.

Foto: dapd

Fachbücher

Fachbücher und -zeitschriften, die ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt werden, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Für allgemeinbildende Literatur sowie Tages- oder Wochenzeitung gilt das nicht – auch, wenn aus beruflichen Gründen gekauft werden.

Foto: Handelsblatt

Fortbildungskosten und Sprachkurse

Wer sich in seinem ausgeübten Beruf weiterbildet, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzen. Das gilt für Lehrgangskosten, Aufwendungen für Kurse, Fahrtkosten zur Fortbildung, Prüfungsgebühren und Fachbücher. Kosten für Sprachkurse, die lediglich Grundkenntnisse vermitteln, werden nur dann anerkannt, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit besteht. „Die Finanzämter prüfen dabei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls“, sagt Anita Käding. Gleiches gilt für die Anerkennung von Sprachreisen ins Ausland.

Foto: dpa

Führerschein

Manche Berufe können ohne Führerschein nicht ausgeübt werden. Wer einen Führerschein in der Führerscheinklasse B erwirbt, kann die Kosten nicht als Werbungskosten absetzen. Anders sieht es bei einem Lkw-Führerschein aus. Da diese Führerscheinklasse für den privaten Alltagsgebrauch nicht üblich ist, werden die Ausgaben regelmäßig als Werbungskosten anerkannt.

Foto: dpa

Geschenke

Wer Geschenke an betriebsfremde Personen aus der eigenen Tasche zahlt, kann dies als Werbungskosten absetzten, sofern das Geschenk nicht teurer als 35 Euro ist und eine berufliche Veranlassung dafür besteht. Geschenke an Kollegen sind nicht abziehbar.

Foto: dpa

Job-Ticket

Wenn die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht wurden, können die Kosten für ein Job-Ticket grundsätzlich nicht zusätzlich berücksichtigt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn die Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale. Zum Nachweis sollte die Monatskarte aufbewahrt werden.

Foto: dapd

Kinderbetreuung

Doppelverdienende Eltern und berufstätige Alleinerziehende können im Veranlagungszeitraum 2011 die Kosten für die Betreuung für Kinder unter 14 Jahren zu zwei Dritteln als Werbungskosten absetzen. Maximal sind pro Kind und Jahr jedoch 4.000 Euro möglich. „Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können Kosten für die Kinderbetreuung unter Umständen auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden“, sagt Steuerexpertin Käding vom Bund der Steuerzahler.

Foto: dpa

Krankheitskosten

Wer an einer typischen Berufskrankheit leidet, kann die Aufwendungen für die Behandlung als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise Kurkosten aufgrund einer Berufskrankheit und Krankheitskosten aufgrund von Betriebsunfällen. Nicht berufsbedingte Krankheitskosten oder Aufwendungen wegen einer Verletzung, die beim freiwilligen Betriebssport entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Foto: dpa

Prozesskosten

Die Kosten für ein Gerichtsverfahren, bei dem es um die Erzielung oder Erhaltung von Einnahmen geht, sind Werbungskosten. Dies ist regelmäßig bei Arbeitsgerichtsverfahren der Fall, bei Disziplinarverfahren oder Verfahren im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Abzugsfähig sind dann die Kosten des Prozesses, also die Gerichtsgebühren, Anwaltskosten oder die an eine Rechtsschutzversicherung gezahlten Beträge.

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Reinigungskosten

Wer Berufskleidung benötigt, deren Anschaffungskosten er als Werbungskosten geltend machen kann, kann auch die Kosten für die Reinigung  steuerlich absetzen.

Foto: Pressefoto

Steuerberatungskosten

Seit dem Jahr 2006 akzeptiert das Finanzamt Kosten für den Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein nur noch, soweit die Beratungskosten ausschließlich beruflich oder betrieblich veranlasst waren. Anerkannt werden Kosten für die Ermittlung der Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis, Kosten für das Anfertigen einer Einnahmeüberschussrechnung, Buchführungskosten, das Anfertigen und Zusammenstellen von Bilanzen, Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen sind steuerlich abzugsfähige Steuerberatungskosten. Privat veranlasste Steuerberaterhonorare oder Beiträge zu Lohnsteuerhilfevereinen werden nicht anerkannt.

Foto: APN

Telefon

Die Kosten für ein privates Telefon (Festnetz, Telefax, Handy) können in Höhe der beruflichen Nutzung als Werbungskosten angesetzt werden. Dazu muss ein entsprechender Nachweis über drei Monate erbracht werden. Ohne Einzelnachweis können pauschal 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat, steuerlich geltend gemacht werden, wenn erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass das private Telefon auch beruflich genutzt wird.

Foto: dpa

Umzugskosten

Auch die Kosten eines beruflich bedingten Umzugs sind Werbungskosten. Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich motiviert ist. Dies wird anerkannt, wenn sich zum Beispiel die Fahrzeit zur Arbeit durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt. Zu den Umzugskosten zählen die Kosten für den Transport der Möbel, Besichtigungsfahrten, Kosten für eine übliche Maklergebühr, aber auch Einrichtungskosten. „Wer keine Einzelnachweise erbringen möchte oder den Umzug selbst organisiert, kann auch eine Pauschale geltend machen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Foto: Handelsblatt

Zeitschriften und Zeitungen

Allgemeine Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Anerkannt werden hingegen die Kosten für Fachzeitschriften.

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Obwohl die Technolgie-Branche heute zu einer der größten und wertvollsten Industrien zählen, zahlen viele dieser Unternehmen in den USA auffallend niedrige Steuern. Laut NYT berappen die 71 Tech-Konzerne, die im US-Aktienindex S&P 500 gelistet sind, ein Drittel weniger Steuern als die übrigen S&P-500-Unternehmen. Und selbst innerhalb dieser Gruppe sind die Steuerzahlungen von Apple niedrig. Die gingen das Thema Steuern offenbar mit ähnlicher Innovationskraft an, wie die Entwicklung der Kultprodukte. Der Clou: In den USA zahlen Unternehmen Steuern abhängig davon, wo der Gewinn entsteht – und nicht abhängig von Produktionsort. Apple hat zwar seine Zentrale und den größten Teil seiner Mitarbeiter in den USA, verbucht aber rund 70 Prozent seiner Gewinn in Übersee – mit örtlich deutlich niedrigeren Steuersätzen. Zwar steht im Jahresabschluss, wie viel Steuern Apple weltweit zahlt, allerdings bleibt im Dunkeln, welche Summen an die einzelnen Staaten flossen. Zudem sind die Steuerzahlungen in der Bilanz mit hoher Wahrscheinlichkeit übertrieben, weil die Bilanzierungsstandards erlauben, Steuerzahlungen auszuweisen, die erst Jahre später oder überhaupt nicht fließen.

Apples Steuervermeidungsstrategie fußt auf zwei Säulen.

Die erste davon findet sich im Wüstenstaat Nevada. Im Jahr 2006, als Apples Aktienkurs kletterte und die Milliardenreserven anschwollen, gründete Apple eine Tochtergesellschaft namens Braeburn Capital in Reno. Die Firma, benannt nach einer süß-sauren Apfelsorte, verwaltet und investiert das Unternehmensvermögen. Der Vorteil: Hier in Nevada gibt es weder eine Einkommensteuer für Unternehmen – was der deutschen Körperschaftssteuer entspräche -, noch eine Steuer auf Kapitalgewinne. In Kalifornien werden hingegen 8,84 Prozent der Unternehmensgewinne als Steuer fällig. Braeburn Capital ist unscheinbar in einem tristen Bürogebäude untergebracht, erhält aber von den Gewinnen aus dem Verkauf der Apple-Produkte regelmäßig einen Anteil, um ihn in Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere zu investieren.

Wenn diese Investments Gewinn abwerfen, sind diese teilweise vor kalifornischem Steuerrecht geschützt. Seit der Gründung von Braeburn Capital sollen laut NYT mehr als 2,5 Milliarden Dollar Zinsen und Dividenden auf das Apple-Vermögen angefallen sein. Außerdem hilft Braeburn laut NYT Apple dabei, die Steuerlast in anderen US-Staaten wie Florida, New Jersey und New Mexico zu senken, weil deren Rechtsprechung die Steuerschuld für Finanzverwaltungen mit Sitz in einem anderen Staat niedriger ansetzen. Deshalb haben duzende anderer Unternehmen wie Cisco, Harley-Davidson oder Microsoft Tochtergesellschaften in Nevada.

Die zweite Säule der Steuerstrategie ist die internationale Unternehmensstruktur. Denn wann immer ein Kunde per Klick etwas von Apple kauft, fließt das Geld im Bruchteil einer Sekunde rund um den Globus. So fließen etwa die iTunes-Einnahmen aus Europa, Afrika und dem Nahen Osten an die iTunes S.à.r.l. in Luxemburg. 2011 macht die Apple-Tochter mehr als eine Milliarde Dollar Umsatz – was etwa einem Fünftel der weltweiten iTunes-Einnahmen entspricht. Luxemburg lockt auch andere Technologie-Unternehmen mit niedrigeren Steuersätzen, die ihre Transaktionen über das kleine Land mit nur einer halben Million Einwohner abwickeln. Damit tun sich insbesondere Anbieter digitaler Produkte wie Musicdownloads oder Software besonders leicht. Und hier zeigt sich, dass sich die Steuergesetze der meisten Länder noch auf eine vom E-Commerce dominierte Wirtschaft eingestellt hat. Während Luxemburg über mehr Steuereinnahmen jubelt, haben die übrigen Staaten wie Frankreich, Belgien oder Deutschland das Nachsehen.

Gewinne ins Steuerparadies durchschleusen

Auch die zwei irischen Tochtergesellschaften von Apple in Irland, die seit den späten 80er Jahren existieren, folgen einem ähnlichen Mechanismus. Während die eine Apple-Tochter von Steuernachlässen der Iren für die Schaffung von Arbeitsplätzen profitiert, dient die andere Gesellschaft vor allem als Hort von Lizenzrechten und Patenten des Konzerns. Dazu werden diese Posten einfach unternehmensintern der irischen Tochter zugesprochen. Dadurch fallen auf einige Gewinne nur irische Steuern in Höhe von 12,5 Prozent an, während in den USA 35 Prozent fällig würden. Laut NYT fiel 2004 mehr als ein Drittel der Konzerngewinne von Apple in dem kleinen Inselstaat an. Das Prinzip „Double Irish“ sorgt aber vor allem für das Durchschleusen von Gewinnen in das Steuerparadies Virgin Islands. Dazu hat Apple einen Anteil der irischen Tochtergesellschaften an die Baldwin Holdings auf den Virgin Island übertragen. Baldwin, benannt nach einer besonders reisetauglichen Apfelsorte, hat weder gemeldete Büro noch eine Telefonnummer. Einziger Direktor des Unternehmens ist der Apple-Finanzchef Peter Oppenheimer aus Cupertino.

Von dort aus fließen die Gewinne aber nicht nur auf die karibischen Inseln, sondern auch in die Niederlande. Hier kommt das „Dutch Sandwich“ ins Spiel. Durch die Verträge Irlands mit anderen europäischen Ländern kann Apple einen Teil seiner Gewinne virtuell und steuerfrei durch die Niederlande schleusen – was sie laut NYT für außen stehende Beobachter und Steuerbehörden im Grunde unsichtbar macht. Die irischen Gesellschaften haben nur sehr eingeschränkte Berichtspflichten zu ihren Geschäftszahlen. Steuerexperten schätzen jedoch, dass es nur aufgrund dieser Konstruktion letztlich gelang, in den vergangenen fünf Jahren nur einen einstelligen Steuersatz zu zahlen. So meidet Apple höhere Steuerzahlungen sowohl in den USA, als auch in den wichtigen Absatzmärkten Deutschland, Frankreich oder Großbritannien.

Für Apple hat die Sache nur einen Haken: Sind die Gewinne erst einmal ins Ausland geflossen, können sie nicht zurück in die USA überführt werden, ohne eine neue Steuerpflicht auszulösen. Aber eine Lobbygruppe von Apple, Google, Microsoft und Pfizer und rund 40 weiteren Unternehmen versucht bereits, eine Regelung für eine steuersparende Rückführung des Auslandsvermögens nach Amerika zu erwirken. Apples Auslandsvermögen belief sich nach Angaben vom April 2012 auf 74 Milliarden Dollar.

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