AirHelp, geblitzt.de und Co. Was Online-Anwälte taugen

Verbraucherrechtsportale Quelle: Getty Images

Flug verspätet, Miete überhöht, zu Unrecht geblitzt oder gekündigt – dagegen können Verbraucher sich mit Hilfe von Spezialportalen im Internet wehren. Doch halten die Digitaljuristen ihre Werbeversprechen?

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Streikende Piloten und Flugbegleiter bei der Fluggesellschaft Ryanair haben vielen Touristen den Sommerurlaub verhagelt. Jetzt geht das juristische Nachspiel los. So schätzt das Entschädigungsportal AirHelp, dass 270.000 Passagiere von verspäteten und ausgefallenen Ryanair-Flügen betroffen waren. Sie sollen Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von insgesamt 78 Millionen Euro haben.

Ryanair schießt kräftig zurück: „Die Behauptungen dieser teuren Ausgleichsjäger-Firma sind völlig unbegründet“, sagt ein Sprecher der Fluglinie auf Anfrage der WirtschaftsWoche. Airhelp sei nur darauf aus, kostenlose Werbung für seinen teuren und unnötigen Service zu erzeugen. Die deutliche Stellungnahme zeigt, mit welch harten Bandagen auf beiden Seiten gekämpft wird.

Bei den AirHelp-Forderungen handelt es sich um eine stattliche Summe. Doch pro Passagier kommen laut dieser Rechnung im Schnitt nur rund 289 Euro zusammen, auch weil Ryanair nicht die Langstrecken mit dem maximalen Entschädigungsanspruch von 600 Euro fliegt.

Bei diesen pro Kopf überschaubaren Ansprüchen überlegen Verbraucher lieber zwei Mal, ob sie sich den Stress wirklich antun sollen, die Entschädigung einzutreiben. Schließlich gelten vor allem Billigflieger wie Ryanair als ziemlich stur und lassen es gern mal auf eine Klage ankommen. Portale wie AirHelp und viele andere versprechen Abhilfe, indem sie für die Verbraucher durch die Institutionen marschieren. Das tun sie natürlich nicht zum Nulltarif.
Auch abseits der Flugbranche treiben Spezialportale Verbraucheransprüche ein oder wehren unberechtigte Forderungen von Behörden ab. So versprechen sie Hilfe bei juristischem Ärger mit dem Vermieter, gehen gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide vor oder klagen Abfindungen für gekündigte Arbeitnehmer ein.

Unter dem im Silicon Valley geprägten Stichwort LegalTech haben sich auch deutsche Jungunternehmen einen Namen gemacht, die auf digitale Technik setzen und daher anders als die klassische Anwaltszunft auch überschaubare juristische Ansprüche kosteneffizient eintreiben können. Für den Service zahlt der Kunde in Form eines Abschlags auf die Forderung. Klingt fair und fortschrittlich.

Doch wie zuverlässig funktionieren die Portale? „So hilfreich solche Dienstleistungen für Verbraucher auch sein können, muss man darauf achten, ob die in der Werbung versprochenen Leistungen tatsächlich zu den dort genannten Bedingungen angeboten werden“, mahnt der Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Die Einrichtung mit Sitz im Taunusstädtchen Bad Homburg verfolgt unlautere Geschäftspraktiken quer durch alle Branchen. Laut Breun-Goerke versuchen manche Legal-Tech-Dienste immer wieder, mit unvollständigen oder falschen Werbe-Informationen Kunden zu ködern.

So könnte das Unternehmen Legal Hero mit der Werbung für seine Internetseite abfindungsheld.de etwas übertrieben haben. Das Portal will Abfindungen für gekündigte Arbeitnehmer eintreiben und warb mit dem Slogan „Jetzt Abfindung ohne Kosten erhalten“. Allerdings erhält der Arbeitnehmer laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur 65 bis 75 Prozent des eingeklagten Anspruchs. Schließlich muss das Portal die Kosten für die beauftragten Vertragsanwälte decken und zahlt dem Arbeitnehmer den Restbetrag sofort aus. Der „Kostenlos“-Claim ist dadurch nach Auffassung der Wettbewerbszentrale irreführend.

Gründer Robin Friedlein sieht das anders. Bei dem einbehaltenen Abschlag handele es sich um keine echte Zahlung. Das Angebot richte sich vor allem an Arbeitnehmer, die ihren Abfindungsanspruch sonst gar nicht geltend gemacht hätten. Laut Friedlein sprechen Chefs vor allem gegen Arbeitnehmer mit schlechten Deutschkenntnissen schnell mal unberechtigte Kündigungen aus, weil sie nicht mit einer Klage rechnen.

Barrieren für Verbraucher senken

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, scheut zudem das Kostenrisiko eines verlorenen Prozesses. Rechtsportale, die wie Abfindungsheld ins Risiko gehen, senken diese Barriere. „Wir wollen aber keinen Kunden in die Irre führen und lassen mit uns reden“, sagt Friedlein mit Blick auf seinen beanstandeten Werbeclaim. „Wenn auch nur ein Kunde sich veräppelt fühlt, ändern wir das“, verspricht der Gründer.

Eine Klage kassiert hat der Onlinedienst geblitzt.de, der laut einer Werbung „kostenlos Bußgeld los“ versprach. Ein Urteil des Landgerichts Hamburg dagegen ist allerdings noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen äußert sich nicht zu dem laufenden Verfahren. Seit 2013 wehrt geblitzt.de Bußgeldforderungen gegen Autofahrer ab, wenn etwa der Blitzer nicht korrekt geeicht war oder wenn Behörden Daten falsch ausgewertet haben. Pro Tag arbeitet der Anbieter nach eigenen Angaben 300 Anfragen ab. In zwölf Prozent der Fälle könne eine Einstellung des Bußgeldverfahrens erreicht werden und in 35 Prozent eine Reduzierung der Geldbuße.

Verbraucher sollten sich trotz vollmundiger Werbeversprechen genau über die Konditionen der Online-Anwälte informieren. Bei den meisten steht klipp und klar auf der Webseite, was geboten und was verlangt wird. Nutzer wissen also vorher, worauf sie sich einlassen, auch wenn der eine oder andere Werbeclaim vielleicht etwas hart am Wind segelt.

In der Flugbranche hat die Werbung der boomenden Entschädigungsportale zunächst einmal dafür gesorgt, dass immer mehr Geschäftsreisende und Touristen sich über ihre konkreten Ansprüche bei Verspätungen und Ausfällen überhaupt klar geworden sind. Diese liegen nicht im Ermessen der Fluggesellschaften, sondern richten sich nach einem EU-Gesetz. Zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung stehen einem Fluggast je nach Länge der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung zu.

„Klageportale wie in der Flugbranche haben höchstrichterliche Urteile erkämpft, von denen alle Verbraucher profitieren, auch wenn sie die Online-Rechtsdienste gar nicht nutzen“, sagt Alexander Zolda, Gründer des seit April 2017 bestehenden Fluggastrechtsportals flightcomp. Es hat laut Zolda in den vergangenen zwölf Monaten rund 2500 Entschädigungsfälle geprüft und fordert aktuell 300.000 Euro von verschiedenen Airlines ein. Die größten Schuldner bei flightcomp sind Ryanair, TUIfly, Condor und Small Planet Airlines.

Ohne juristischen Beistand ist es für Normalverbraucher vor allem bei Billigflügen oft schwer, die Ansprüche geltend zu machen. „Die Lufthansa zahlt meist anstandslos, Ryanair dagegen reagiert nur auf Gerichtspost“, sagt Zolda. Die aggressive Billigairline aus Irland ist längst kein greller Nischenanbieter mehr, sondern neuer Marktführer in Europa und befördert auf dem Kontinent mittlerweile mehr Passagiere als die Lufthansa.
Die Fluggesellschaften sehen das anders. easyjet etwa bearbeitet gültige Ansprüche nach eigenen Angaben in weniger als 21 Tagen und will die Bearbeitungszeit im Laufe des Jahres noch reduzieren. "Wir möchten es unseren Passagieren so einfach wie möglich machen, direkt bei uns zu reklamieren, statt einen wesentlichen Teil ihrer Entschädigung unnötig an andere Organisationen wie Fluggastrechtsportale zu verlieren", sagt eine easyJet-Sprecherin.

Wenn flightcomp die Verspätung oder den ausgefallenen Flug vorgeprüft hat, kann der Nutzer seinen Erstattungsanspruch an das Unternehmen abtreten und erhält das Geld sofort ausgezahlt.

Der Branchenprimus AirHelp dagegen wartet mit der Auszahlung, bis das Geld von der Fluggesellschaft auch angekommen ist. AirHelp prüft automatisch, ob ein Kunde Ansprüche auf Verspätung hat. Die Datenbanken des Unternehmens sind dafür mit den entscheidenden Wetter- und Flugdaten gefüttert. Gibt der Computer grünes Licht, nehmen AirHelp-Anwälte sich des Falles an und erstreiten die Forderung des Passagiers notfalls vor Gericht. Geld dafür zahlt der Kunde nur bei Erfolg – und zwar 25 Prozent der eingetriebenen Entschädigung inklusive Umsatzsteuer.

Manche Anbieter zahlen sofort

Wer auch kleinere Ansprüche wie bei Flugentschädigungen effizient geltend machen will, schafft das nur mit digitaler Technik, für die einige Millionen Euro investiert werden müssen. Die traditionelle Anwaltszunft kann da nicht mithalten, denn klassische Kanzleien dürfen nur Rechtsanwälte als Gesellschafter ins Boot holen – und unter denen sind meist keine finanzkräftigen Wagniskapitalgeber wie in der Start-up-Szene zu finden.

Dank einer Sofortauszahlung wie bei flightcomp sind die Nutzer die Sorge um ihre Flugentschädigung sogar noch schneller los und können sich um andere Sachen kümmern – etwa den Urlaub genießen. Dafür kassiert das Portal allerdings Abschläge von 30 bis 40 Prozent. Ob es das wert ist, muss jeder Kunde selbst wissen. Wichtig ist, dass die Bedingungen von vornherein klar sind, und diese nennt das Unternehmen auch auf seiner Webseite deutlich. Entscheidend ist hier nicht der Wohlklang des Werbeversprechens, sondern der Wortlaut im Kleingedruckten.

So wurde eine Facebook-Werbung von flightcomp als irreführend beanstandet, was im Juni vom Landgericht Duisburg bestätigt wurde. Die Werbung hatte eine Auszahlung von bis zu 400 Euro versprochen, obwohl auf der Webseite deutlich von maximal 352 Euro die Rede war und ist.

Aus Sicht von flightcomp-Gründer Zolda handelt es sich um eine Formalie, die Differenz von 48 Euro sei gering. Nur ganz wenige Kunden hätten die beanstandete Werbung zu Gesicht bekommen, zudem gebe es Fälle, bei denen tatsächlich 400 Euro ausgezahlt wurden, weil der Anspruch gegen die Fluggesellschaft vollständig gesichert war. Zolda vermutet eine Kampagne hinter der Klage, mit dem Duisburger Urteil ist der Fall allerdings abgehakt.
Unfehlbar sind auch die Flugrechts-Spezialisten nicht. So berichtet die Verbraucherzeitschrift "Finanztest" von einem frisch getrauten Ehepaar, das wegen einer Flugumleitung verspätet in die Flitterwochen kam. Bei einem Internetportal blitzten die beiden ab, denn die Verspätung lag laut dessen Datenbank an einem Unwetter, wofür die Fluggesellschaft nichts kann und nicht haften muss. Mehr Erfolg hatten die beiden dann bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. Die wies nach, dass Bauarbeiten Schuld an der Verspätung waren und dass die Fluggesellschaft diese hätte einplanen müssen. So kam das Paar dann doch noch zu seinem Geld.

Wild-West am Wohnungsmarkt

Auch auf dem Wohnungsmarkt versprechen Rechtsportale, überforderten Verbrauchern den Rücken zu stärken. Und beim Thema Miete geht es anders als bei Flügen oder Bußgeldern nicht nur um ein paar Hundert Euro, schließlich geben Durchschnittshaushalte 30 bis 40 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Wegen der Wohnungsnot in den Städten sitzen Vermieter am längeren Hebel, obwohl das deutsche Recht als mieterfreundlich gilt.

„Wenn Kunden sich nicht wehren, erodiert der Rechtsstaat“, sagt Daniel Halmer, Chef und Mitgründer der Mietrechtsplattform wenigermiete.de. Auf dem Wohnungsmarkt herrschen laut Halmer zum Teil Wild-West-Methoden, viele Vermieter halten sich nicht an die Gesetze, was auch die Sparfüchse unter den Verbrauchern resignieren lässt, die sonst selbst aus ihrem Handyvertrag auch noch den letzten Cent herausholen.

Beispiel Mietpreisbremse: Seit 2015 darf der Mieter in den meisten Bundesländern maximal 10 Prozent mehr verlangen als im Mietspiegel steht. Ob er sich daran hält, können Mieter auf dem Portalen wie wenigermiete.de überprüfen, indem sie Lage und Ausstattung ihrer Wohnung sowie die Konditionen des Mietvertrags eingeben.

Die hier entscheidende ortsübliche Vergleichsmiete hängt von vielen Details der Wohnung ab und ist für Verbraucher gar nicht so leicht herauszufinden. In Berlin und München bieten die zuständigen Kommunen Online-Tools auf behördlichen Internetseiten an, doch in anderen Gemeinden fehlen solche Angaben oder sind in schwer lesbaren Formularen versteckt. Stellt Halmers Portal eine überhöhte Miete fest, bekommt der Vermieter automatisch Post – aber erst, wenn der Kunde den Auftrag dazu erteilt hat. Wenigermiete.de treibt dabei die Ausgleichsforderung des Mieters wie ein Inkassounternehmen ein.

Die Gründer von wenigermiete.de wollen demnächst auch in der Telekommunikationsbranche für Ordnung sorgen und Kunden beispringen, deren Internetanbieter sich nicht an die versprochene Bandbreite hält. Der Rechtsrahmen steht bereits, aber noch wenige Verbraucher machen von ihren Ansprüchen Gebrauch. Seit Mai 2017 sagt eine EU-Verordnung klipp und klar, was passiert, wenn die Internetverbindung langsamer ist als der Provider behauptet. Bereits jetzt können Nutzer prüfen und nachweisen, ob ihre Verbindung zu schwach ist und der Anbieter Schadensersatz leisten muss.

Über mangelnde Nachfrage wird sich das Unternehmen im Breitband-Entwicklungsland Deutschland wohl keine Sorgen machen müssen.

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