Top-Kanzleien Es geht um Billionen: Die besten Anwälte für Vergaberecht

Vergaberecht: Die besten Anwälte im Ranking Quelle: dpa Picture-Alliance

EU-weit gibt es jährlich öffentliche Aufträge über zwei Billionen Euro, die gesetzlichen Auflagen durchschauen dabei nur noch Spezialisten für Vergaberecht. Unser Ranking nennt die renommiertesten Anwälte und Kanzleien.

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Manchmal ist es gut, wenn man sich nicht durchsetzt. Heiko Höfler kann das bestätigen. Im April 1993 hatte der Jurist einen Termin mit einem Professor an der Bundeswehruniversität in München, um über seine Promotion zu sprechen. Ein Routinetermin, dachte er zumindest. Höfler wollte seine Arbeit im Bereich Konzernrecht schreiben. Aber sein Doktorvater Hanns Ullrich war von einer anderen Idee beseelt: Er solle sich doch dem Vergaberecht widmen. Das Fach sei ganz neu, es gehe um viel Geld, niemand habe davon Ahnung. „Ich wusste nicht mal, was Vergaberecht war“, sagt Höfler heute. Trotzdem ließ er sich umstimmen. Bereut hat er es nie.

Der 50-Jährige arbeitet heute als Anwalt bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner in Hamburg, außerdem ist er selbst an der Uni Weimar Professor. Das Gespräch mit seinem Doktorvater ist mehr als ein Vierteljahrhundert her, trotzdem erinnert sich Höfler noch gut daran. Denn es prägte seinen weiteren beruflichen Lebensweg: Heute ist Höfler einer der renommiertesten deutschen Experten für Vergaberecht.

Vergaberecht? Nichtjuristen dürfte der Begriff wenig sagen – dabei hat er für die Wirtschaft essenzielle Bedeutung. Jedes Jahr werden innerhalb der Europäischen Union öffentliche Aufträge im Wert von zwei Billionen Euro vergeben, allein in Deutschland für 440 Milliarden Euro.

Ausgezeichnet: Die besten Anwälte für Vergaberecht

Egal, ob für Laptops und Bürostühle, den Bau von Schulen, Marineschiffen oder Flughäfen: Staatliche Organisationen müssen ihr Geld sorgsam ausgeben. Staatlich in diesem Sinne sind nicht nur Bund, Länder und Gemeinden. Sondern auch kommunale Stadtwerke, Energieversorger und Krankenhäuser; ARD und ZDF; die Bundesanstalt für Arbeit oder auch die Deutsche Bahn.

Schutz vor Steuerverschwendung und Korruption

Das Vergaberecht ist prinzipiell durchaus sinnvoll: Es sollen keine Steuergelder verschleudert, Aufträge an Unternehmen müssen transparent, gerecht und ohne Korruption vergeben werden. Das Verfahren dabei aber wird immer schwieriger, mit teilweise absurden Folgen: „Die EU und die Bundesrepublik haben inzwischen so komplizierte Vorschriften erlassen, dass der Staat selbst Beratung braucht, um sie zu befolgen“, sagt Vergaberechtsexpertin Ute Jasper von der Kanzlei Heuking Kühn in Düsseldorf.

Für Unternehmen müssen sie sicherstellen, dass sie den Auftrag zu vertretbaren Konditionen bekommen. Der Staat ist daran interessiert, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag bekommt, nicht einfach nur das niedrigste; politische Ziele müssen berücksichtigt, Wettbewerber dürfen nicht benachteiligt werden – und der Auftragnehmer muss den Auftrag erfüllen können.

Die Jury

Früher war das alles einfacher. Wenn staatliche Einrichtungen Aufträge an Unternehmen vergaben, sollten sie sich an gewisse Regeln halten, die aber nur behördenintern galten: Man musste sparsam mit Steuergeld umgehen und zum Einkauf von Waren und Dienstleistungen Wettbewerb organisieren, um das günstigste Angebot zu finden. 1993 führte die EU mit einer Richtlinie jedoch das Vergaberecht ein, das fortan auch in Deutschland galt.

Anfechtungen oft erfolgreich

Seitdem können enttäuschte Bieter, die bei einer Ausschreibung leer ausgehen, die Vergabe rechtlich prüfen lassen – und die Ausführung der Aufträge monatelang aufhalten. Schlimmstenfalls muss die Ausschreibung wiederholt werden, die Aussichten, dann zum Zuge zu kommen sind nicht schlecht: „In jedem dritten Fall hat der Übergangene Erfolg beim Torpedieren einer Auftragsvergabe“, schätzt Höfler. Im besten Fall bekommt er letztendlich selbst den Zuschlag.

Deshalb brauchen die staatlichen Stellen für Ausschreibungen Anwälte, die sich mit den Feinheiten auskennen – und die sind rar. Fachanwalt für Vergaberecht können sich in Deutschland nur 226 Anwälte nennen, die Zusatzqualifikation gibt es erst seit drei Jahren. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es allein 10.600 Fachanwälte für Arbeitsrecht und 9500 für Familienrecht.

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