Tourismus: Die Reise zum Film
Die Reise zum Filmset: Timberline Lodge aus "The Shining", das Park Hyatt in Tokyo aus "Lost in Translation" und das Riffelalp Resort in Zermatt aus der Serie "The Night Manager".
Foto: dpa Picture-Alliance , Park Hyatt Tokyo, PRVor ein paar Jahren arbeitete Andrea David in einem Reisebüro. Die meisten Kunden achteten bei der Buchung ihres Urlaubs auf das Klima, auf den Preis oder darauf, wie viele Sterne das Hotel hatte. Doch eines Tages hatte ein Kunde einen Sonderwunsch – und als er sich zu Andrea David setzte, konnte sie nicht ahnen, dass er ihren weiteren Werdegang prägen würde.
Der Mann wollte seine Reise entlang der Drehorte des „Pferdeflüsterers“ buchen. Der Film mit Robert Redford in der Hauptrolle spielt hauptsächlich im Süden des US-Bundesstaats Montana, im verschlafenen Städtchen Big Timber, auf einer Rinderfarm am Fluss Boulder River, umgeben von grünen Wiesen.
David fand dieses Kriterium faszinierend. Deshalb beschäftigte sie sich mit dieser besonderen Art der Urlaubsgestaltung in ihrer Diplomarbeit am Ende des Tourismusstudiums – und eiferte ihr nach dem Abschluss nach. Ihr erster Trip führte sie 2005 nach North Carolina, Schauplatz der Serie „Dawson’s Creek“ und des Films „Forrest Gump“. Damals war die Reise an ehemalige Sets noch ein Hobby. Inzwischen ist es ihr Beruf.
Andrea David ist die bekannteste deutsche Setjetterin. So nennen sich Menschen, die das Ziel ihrer Reise nach Filmschauplätzen auswählen. Tatsächlich wird sie von Tourismusämtern und Produktionsfirmen darin unterstützt, die Welt zu erkunden.
In den vergangenen Monaten besuchte sie Orte in Irland, den USA und Kanada. Sie schreibt, spricht, lehrt und berät zum Thema. Und auf ihrem Blog Filmtourismus.de berichtet sie von ihren Trips. Mehr als 100 000 Menschen besuchen ihre Seite monatlich; rund 54 000 Nutzer folgen ihr bei Instagram. Besonders häufig per Mausklick goutiert und kommentiert werden Bilder, die den Drehort zeigen und in die David eine Aufnahme aus dem entsprechenden Film hält.
Woher aber rührt die Begeisterung, zu Filmschauplätzen zu pilgern? Was hoffen die Kinofans zu finden? Ist das Phänomen eine Nische für Schauspieler-Groupies, eine neue Form von Eskapismus? „Drehorte sind Sehnsuchtsorte“, sagt Andrea David, „sie bekommen durch einen Film oder eine Serie eine neue Bedeutung und Aura.“ Es gehe darum, die fiktive und reelle Welt miteinander zu verschmelzen. Und wohl auch darum, physisch Teil der Welt zu werden, in der man sich als Zuschauer psychisch zu Hause gefühlt hat. Studien des US-Senders Fox zeigen, dass Zuschauer, deren Lieblingsserie abgesetzt wurde, mit klassischen Entzugserscheinungen reagieren. Was also liegt näher als der Wunsch, den Protagonisten und ihren Lieblings- und Lebensstätten so nahe wie möglich zu kommen?
Irrtum Nr. 1: Online-Reisen können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden
Wer im Internet einkauft, kann Verträge ohne weiteres innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 355 „Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen“ verankert. Doch es gibt Ausnahmen: Reisebuchungen im Internet sind vom Widerruf ausgeschlossen (BGB, § 312g Absatz 2 Nr. 10). Sie können nur storniert werden. „Für eine Stornierung verlangen die Reiseanbieter in der Regel enorme Gebühren. Nur vereinzelt können Reisen innerhalb von drei Tagen kostenfrei widerrufen werden“, erklärt TopTarif-Geschäftsführer Dr. Arnd Schröder.
Quelle: TopTarif.de
Foto: FotoliaIrrtum Nr. 2: Namensänderungen in den Reisedaten sind kostenfrei
Wer seine persönlichen Daten bei einer Flugbuchung eingibt, sollte sehr sorgfältig sein. Denn für eine nachträgliche Änderung, zum Beispiel wegen eines Tippfehlers, bitten Fluggesellschaften Verbraucher teilweise kräftig zur Kasse. Bei manchen Airlines können die Reisedaten innerhalb von 24 Stunden kostenfrei geändert werden. Danach werden Anpassungen nur noch kostenpflichtig entgegengenommen. Dabei kann eine Korrektur zwischen 50 und 120 Euro kosten, je nach gebuchtem Tarif. Für frisch vermählte Paare gilt eine Ausnahme: Wer den Namen des Partners angenommen hat, legt einfach die Heiratsurkunde und den Personalausweis vor. Dann werden die Daten ohne Zusatzkosten geändert. Gleiches gilt im Falle einer Scheidung. Hierfür ist die Scheidungsurkunde notwendig.
Foto: dpaIrrtum Nr. 3: Eine Reiserücktrittsversicherung ist überflüssig
Ob Last-Minute oder Frühbucher – muss der Urlaub wegen Krankheit oder eines Unfalls ausfallen, werden Stornierungsgebühren fällig. Diese sind meist gestaffelt: Je kurzfristiger die Reise storniert wird, desto höher sind die Kosten. Je nach Reiseveranstalter belaufen sich die Gebühren auf 50 Prozent oder mehr des Reisepreises. Das gilt auch für individuell zusammengestellte Reisen: Wird die Reise abgesagt, fallen für jeden einzelnen Posten – Hotel, Mietwagen und Flug – entsprechend gestaffelte Stornogebühren an. Bei einem Billigflug können diese unter Umständen bis zu 100 Prozent des Flugpreises betragen. „Ein verpasster Flieger wegen Stau oder eine Erkältung reichen jedoch als Grund nicht aus, damit die Versicherung die Stornokosten übernimmt. Die Versicherer akzeptieren in der Regel nur eine wichtige Ursache wie eine plötzliche schwerwiegende Erkrankung oder einen Unfall. Zudem muss dies meist mit einem ärztlichen Attest belegt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Urlauber vorab genau informieren, wann die Versicherung zahlt und welche Leistungen in den Vertragsbedingungen inbegriffen sind“, so Schröder weiter.
Foto: dpaIrrtum Nr. 4: Bei Unwetter darf eine Reise immer kostenfrei storniert werden
Naturkatastrophen wie Hurrikans, Erdbeben oder Überschwemmungen rechtfertigen eine kostenfreie Reisestornierung nur unter bestimmten Umständen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Reiseziel aufgrund von Verwüstungen nicht erreicht werden kann oder eine Gefahrensituation vor Ort herrscht. So entschied das Oberlandesgericht München, dass die Stornierung einer Reise nach Sri Lanka wegen einer Warnung des Auswärtigen Amts vor „dauerhaft starken Regenfällen“ gerechtfertigt ist (Az. 21 U 519/12). Auch die Richter des Oberlandesgerichts Bremen gaben Urlaubern Recht. Sie wollten von ihrer gebuchten Kreuzfahrt durch die Region um das Atomkraftwerk Fukushima wegen möglicher Gesundheitsgefahren zurücktreten (Az. 2 U 41/12). Sind Ereignisse jedoch zu erwarten, weil es zum Beispiel regelmäßig zu Überschwemmungen in einem bestimmten Gebiet kommt, greift die kostenfreie Stornierung nicht. Höhere Gewalt, also unvorhersehbare Ereignisse wie Vulkanausbrüche, Stürme oder Kriege berechtigen Urlauber allerdings, ihre Reise auch während des Aufenthalts abzubrechen. Eine Reiseabbruch- oder Rücktrittversicherung springt in der Regel nicht ein. In diesem Fall tragen Verbraucher die Reisekosten bis zur Heimreise sowie Hin- und Rückflug. Nur die übrigen Urlaubstage werden vom Reiseveranstalter erstattet.
Irrtum Nr. 5: Gesetzlich Krankenversicherte sind auch im Ausland versichert
Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, besitzt automatisch auch eine Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card/EHIC). Damit haben gesetzlich Krankenversicherte europaweit Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Das gilt für alle Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Darunter sind zum Beispiel Island, Israel und die Türkei. Wer aber außerhalb Europas Urlaub macht, braucht eine Auslandskrankenversicherung. Kommt es in den USA oder in Asien zu einer Erkrankung, müssen Urlauber selbst für die Behandlungskosten aufkommen.
Foto: Marcel Stahn, Fotolia, dpa, MontageDass das Setting von Filmen und Serien Sogwirkung entfaltet, ist nicht neu, auch nicht, dass Produktionen von „Magnum“ (Hawaii) bis „Donna Leon“ (Venedig) buchstäblich vom Ort des Geschehens leben. Heute allerdings ist das sogenannte „bingewatching“, also der exzessive Konsum von Serien, so populär geworden, dass manche Menschen nicht einfach nur einschalten, um abzuschalten. Stattdessen nähern sie sich ihrer Lieblingsserie mental und körperlich regelrecht an. Der globale Erfolg von mehrstaffeligen Produktionen, die auf Plattformen wie Amazon Prime oder Netflix laufen, befeuert das Phänomen. Das britische Marktforschungsunternehmen TCI Research/Travelsat geht davon aus, dass 40 Millionen Menschen weltweit ihre Reiseziele vor allem aufgrund ihrer Film- und Fernsehfavoriten aussuchen.
„Filmtourismus ist mehr als ein Hype“, sagt Anton Escher, er ist „ein Massenphänomen“. Der 62-Jährige ist Professor für Geografie an der Universität Mainz und spezialisiert auf die Wechselwirkungen von Fiktion, Imagination und Realität. Vor ein paar Jahren wurde er von Kollegen noch ausgelacht, wenn er mit seinen Studenten nach Arizona oder Irland aufbrach, um vor Ort mit verkleideten Cyberkriegern oder Harry-Potter-Fans zu sprechen. Doch das Kichern ist den Kollegen längst vergangen.
Tatsächlich profitiert die Reisebranche vom Boom des Filmtourismus. Schauplätze-Hotels zum Beispiel sind besonders beliebt, da hier die Grenzen zwischen Wirklichkeit und Fiktion am leichtesten zu verwischen sind: Anders als in Filmstudios braucht es wenig Fantasie, sich vorzustellen, wie der Hauptdarsteller durch dieselbe Lobby schreitet wie vor ein paar Jahren auf der Leinwand. Und wenn nicht, reicht das schöne Gefühl, ein nachholender Komparse am Set zu sein.
Nach dem Erfolg von „Vier Hochzeiten und ein Todesfall“ war das britische Crown Hotel im idyllischen Amersham drei Jahre lang ausgebucht. Ähnlich erging es dem Park Hyatt Hotel in Tokio, nachdem „Lost in Translation“ 2003 den Oscar gewann. Auf den Florida Keys gelangte das Moorings Village and Spa durch die Netflix-Serie „Bloodline“ zu Ruhm. In Zermatt treffen dank der BBC-Spionageserie „The Night Manager“ Gut und Böse im Chalet Hotel Schönegg aufeinander. Und das Hotel Timberline Lodge im US-Bundestaat Oregon wird bereits seit 1980 von Gruselpilgern und Stanley-Kubrick-Fans besucht – wegen der Verfilmung des Horrorstreifens „The Shining“. Zimmer 217 dürfe er unter keinen Umständen betreten, wird dem kleinen Danny im Film eingetrichtert; als er es nicht lassen kann, attackiert ihn der Geist einer Selbstmörderin. Wer heute in Room 217 schlafen möchte, muss jahrelang warten.
Aber auch kleine Heimathäuser erfahren aufgrund der Serieneuphorie plötzlich, was Massentourismus heißt. Das Romantik-Hotel Bergström in Lüneburg etwa, ein bisschen plüschig, ein bisschen piefig und zentraler Dreh- und Angelpunkt der ARD-Telenovela „Rote Rosen“, weiß kaum wohin mit den vielen Anfragen, seit das Herzschmerzspektakel 2006 hier seinen Anfang nahm.
Kai Hillmann ist Geschäftsführer von Entertain Tours, dem ersten deutschen Reiseveranstalter für Filmtourismus. Er entwickelt Reisen und Touren zu Film- und Themenparks, für Gruppen oder Einzelpersonen. Für alle Fans des Kultfilms „Und täglich grüßt das Murmeltier“ geht es ins amerikanische 6000-Einwohner-Städtchen Punxsutawney im US-Bundesstaat Pennsylvania. „Rocky“-Fans können Drehorte in Philadelphia besuchen, etwa die Steintreppe mit 72 Stufen.
Besonders beliebt ist derzeit eine Reise nach Dubrovnik. Die Kleinstadt an der Adria ist bereits für sich ein Touristenmagnet. Doch in den vergangenen Jahren erfreute sie sich ungeahnter Popularität – wegen der HBO-Serie „Game of Thrones“. Das kroatische 44 000Einwohner-Örtchen dient in der Serie als Kulisse von Königsmund, ein zentraler Schauplatz der Serie. „Als wir Dubrovnik das erste Mal sahen, war das ein Schock“, sagte einst David Benioff, einer der Autoren und Produzenten, „weil die ganze Stadt genau so aussah, wir wir uns das ausgemalt hatten.“ Für Dubrovnik selbst ist die neue Beliebtheit Fluch und Segen zugleich. Bürgermeister Mato Franković kündigte kürzlich an, die Zahl der pro Tag erlaubten Besucher an der berühmten Stadtmauer künftig auf 4000 zu beschränken.
Während die einen sich abschotten, reizen die anderen ihre Beliebtheit aus. Andrea David nahm ihre virtuelle Fangemeinde zuletzt auf einen Ausflug mit zum Kellerman’s Resort, Drehort der Kultschmonzette „Dirty Dancing“. Das Hotel im US-Bundesstaat Virginia heißt zwar in Wahrheit Mountain Lake Lodge, aber um nüchterne Wahrheiten geht es nicht in dieser Geschichte.
Die Hotelbetreiber jedenfalls haben die kommerziellen Chancen des Kultfilms rechtzeitig erkannt und ein Begleitprogramm arrangiert. Ein mit viel Historie und Liebe aufgeladenes Dirty-Dancing-Wochenende ist ganzjährig zu buchen. Außerdem gibt es Drehort-Führungen, Tanzkurse und Schnitzeljagden. Selten sei sie einem Film so nah gekommen, ließ David die digitale Welt nach ihrer Rückkehr wissen. Da macht es auch nichts, dass der benachbarte See, Szenerie der berühmtesten Hebefigur der Filmgeschichte, seit 2008 ausgetrocknet ist.
„Filmtourismus schafft eine Verbindung zu Menschen, die man als Filmcharaktere in gewisser Weise zu kennen glaubt“, sagt Stefan Rösch, Betreiber der Website Filmquest, die Filmstätten dokumentiert. Er lebt in Neuseeland und weiß, wovon er spricht. Kaum ein Land hat durch Filme so viel Aufmerksamkeit erfahren wie der Drehort von „Herr der Ringe“.
Manche Besucher kommen ins liebliche Hobbingen, ohne den Film jemals gesehen zu haben. Andere, weil sie die drei Teile immer und immer wieder konsumieren. Doch fast alle Neuseeland-Touristen sind der Ansicht, dass ein Besuch der Set-Welt zum standardmäßigen Reiseprogramm gehören sollte.
Nur manchmal geraten die Welten durcheinander. Das „Grand Budapest Hotel“ etwa ist nicht nur ein sehenswerter Wes-Anderson-Film, sondern auch ein Anziehungsort für viele Fans. Wie groß aber war die Enttäuschung der Reisenden, als sie feststellen mussten, dass es das Hotel in Wirklichkeit gar nicht gibt? Und dass der Film stattdessen in einem leer stehenden Kaufhaus in Görlitz gedreht wurde? Auf der Bewertungsplattform Tripadvisor finden sich trotzdem mehr als 300 Beiträge, die das imaginäre Hotel preisen. So also sieht sie auch aus, die Realität des Filmtourismus.