Ab 2025: Welche Steuerentlastungen geplant sind und wer davon profitiert
Christian Lindner (FDP), Robert Habeck (Grüne) und Olaf Scholz (SPD)
Foto: Kay Nietfeld/dpaAm Montag hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Vertrauensfrage gestellt und mit der erwarteten Niederlage den Weg freigemacht für Neuwahlen Ende Februar. Vorher rauft sich die zerbrochene Ampel-Koalition aber noch einmal zusammen.
Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Bundestag jetzt Steuerentlastungen für ärmere Bevölkerungsschichten und die Mittelschicht sowie eine Kindergelderhöhung für Familien beschlossen. Am Freitag stimmte auch der Bundesrat zu. Was ist konkret geplant? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Welche Anpassungen sind geplant?
Die früheren Ampel-Partner teilten mit, dass die inflationsbedingte kalte Progression bei den Steuertarifen gedämpft und der Grundfreibetrag angehoben werden sollen. Dies zusammen bedeutet laut früherem Gesetzentwurf für 2025 und 2026 eine Entlastung von gut elf Milliarden Euro.
Wie hoch wird der Grundfreibetrag?
Zum Januar soll der Grundfreibetrag angehoben werden, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Damit sollen die sogenannte „kalte Progression“ eingedämmt werden. Dies bezeichnet die zusätzliche Belastung, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden, aber trotzdem zu einer höheren Steuerlast führen.
Konkret wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro angehoben, 2026 dann um zusätzliche 252 Euro auf 12.348 Euro. Oberhalb davon werden die Eckwerte 2025 um 2,6 Prozent nach oben gesetzt, 2026 um 2,0 Prozent. Grundlage sind Berechnungen zum Effekt der Inflation und zum Existenzminimum in Deutschland.
Die anderen Eckwerte des Steuertarifs sollen ebenfalls so verschoben werden, dass höhere Steuersätze erst später greifen. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, soll gleich bleiben. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst.
Was bedeutet das neue Gesetz für Familien?
Auch Familien sollen am Ende des Monats mehr Geld zur Verfügung haben. Das monatliche Kindergeld wird nächstes Jahr um fünf Euro auf 255 Euro erhöht, 2026 noch einmal um vier Euro. Anpassungen gibt es auch bei den steuerlichen Kinderfreibeträgen – eine Anhebung um 60 Euro 2025 und um 156 Euro 2026. Der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen soll um fünf Euro auf 25 Euro monatlich steigen.
Was bringen die Entlastungen am Ende wirklich?
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte trotz der angekündigten steuerlichen Entlastungen 2025 für Privathaushalte weniger Geld vom Bruttoeinkommen übrigbleiben. Grund dafür sind eine Reihe von Mehrbelastungen, die ebenfalls im kommenden Jahr wirksam werden. So steigen im nächsten Jahr die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung, die Beitragsbemessungsgrenzen bei den Sozialversicherungen sowie die CO2-Abgabe für Gebäude und Verkehr, was für die meisten Haushalte eine zusätzliche Belastung beim Tanken und Heizen bedeutet, da Kraftstoffe und Heizenergieträger direkt betroffen sind.
Damit würden dem Bericht zufolge je nach Einkommenshöhe lediglich gemeinsam veranlagte Paare mit Kindern von einer leichten Entlastung profitieren. Ein Doppelverdienerhaushalt mit zwei Kindern und einem Jahresbruttoeinkommen von 60.000 Euro würde demnach um 50 Euro entlastet werden. Topverdiener mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 130.000 Euro hätten hingegen trotz Entlastungen 227 Euro weniger im Portemonnaie.
Für einen Single mit einem Durchschnittseinkommen von 50.000 Euro brutto im Jahr würde laut IW hingegen eine Mehrbelastung von 33 Euro verbleiben. Ohne die Steuerentlastungen würde diese demnach allerdings 233 Euro betragen.
Auch bei Alleinerziehenden reichen Kindergelderhöhung und veränderter Einkommensteuertarif den Berechnungen zufolge in vielen Fällen nicht aus, um aus dem Minus ein Plus zu machen. Bei einem Durchschnittseinkommen von 36.000 Euro brutto im Jahr würde eine Mehrbelastung von 13 Euro verbleiben.
Trotzdem: Ohne den Ausgleich der kalten Progression durch die Bundesregierung würde die Belastung vor allem bei Menschen, die weniger verdienen, deutlich höher ausfallen. So hätte ein Durchschnittsverdiener mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen ohne den Ausgleich 233 Euro weniger Nettoeinkommen im Jahr, mit dem Ausgleich sind es 38 Euro. Bei einem Gutverdiener mit 70.000 Euro Jahreseinkommen wären es 541 Euro weniger – mit dem Ausgleich sind es immerhin 315 Euro.
Wie werden diese Punkte nach dem Ampel-Aus durchgesetzt?
Um die Reformen im Parlament zu beschließen, ist die rot-grüne Minderheitsregierung auf Stimmen der Union oder der FDP angewiesen. FDP-Chef Christian Lindner teilte mit, es seien keine weiteren Ampel-Kompromisse mit der jetzigen Einigung verbunden. Er sprach von „Entlastung pur“ für die Bürger. Ohne Anpassung der Einkommensteuer an die Inflation können Arbeitnehmer bei Lohnerhöhungen in eine andere Steuerklasse rutschen und am Ende weniger im Geldbeutel haben.
Die FDP macht sich für eine automatische Anpassung stark, konnte sich damit in der Ampel aber nicht durchsetzen. Die Union will sich noch nicht festlegen. „Endgültig positionieren werden wir uns auch in dieser Frage erst nach Abstimmung über die Vertrauensfrage des Kanzlers am Montag“, sagte CDU-Fraktionsvize Mathias Middelberg der Nachrichtenagentur Reuters. Die Union habe immer Maßnahmen gegen schleichende Steuererhöhungen gefordert. „Deshalb werden wir eine mögliche Einigung der gescheiterten Ampel, wenn sie sich genau darauf bezieht, aufgeschlossen prüfen.“
Mit Material von Reuters.
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