Der Reise-Überblick Diese Lockerungen planen die Bundesländer

In einigen Modellregionen ist Urlaub schon wieder möglich. Quelle: dpa

Was wird aus dem Urlaub in diesem Jahr? Darüber machen sich viele Menschen Gedanken. Es gibt leichten Grund zur Hoffnung, zumindest für Urlaub im Inland. Was bisher möglich ist – der Überblick.

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Angesichts sinkender Corona-Neuinfektionsraten haben mehrere Bundesländer eine vorsichtige Öffnung für Touristen angekündigt. In Schleswig-Holstein ist das in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 bereits der Fall, am 17. Mai landesweit geplant. Niedersachsen öffnet an diesem Montag regional für Urlauber aus dem eigenen Land. In Bayern sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Kreisen unter einer Inzidenz von 100 ab 21. Mai öffnen dürfen. Einige Länder haben dabei offensichtlich auch das Pfingstgeschäft von Hotels und Gaststätten über das lange Wochenende am 22. bis 24. Mai im Auge.

Die Tourismusverbände in Deutschland befürworten die einzelnen Länderinitiativen zur Öffnung, fordern allerdings auch einheitliche Konzepte. „Wir begrüßen, dass die Politik endlich erkannt hat, dass verantwortungsvoller Tourismus mit Sicherheitskonzepten selbst bei einem Inzidenzwert bis 100 möglich ist“, sagten Michael Buller und Petra Thomas, die Sprecher des Aktionsbündnisses Tourismusvielfalt, dem 28 Tourismusverbände angehören.

Ein „Flickenteppich“ aus sechzehn unterschiedlichen Verordnungen sei keine Lösung, kritisiert Buller. „Wenn in Hessen andere Regeln gelten als in Bayern, ist das für Gäste, Gastgeber und Reiseunternehmen nicht nachvollziehbar. Urlauber wollen jetzt wissen, ob sie ihren Urlaub sicher buchen können.“ Das Aktionsbündnis fordert daher eine einheitliche bundesweite Regelung. Mittels sinnvoller Teststrategien, Impfungen und Corona-Schutzmaßnahmen lasse sich bereits eine hohe Sicherheit im Urlaub gewährleisten.

Gesundheitsexperten der Opposition warnen vor zu schnellen Lockerungen. „Es ist viel zu früh, nun über breitflächige Öffnungen zu reden, etwa für den Tourismus“, sagte Janosch Dahmen, Bundestagsabgeordneter der Grünen. Wenn die Mobilität zunehme, würden auch die Infektionszahlen wieder steigen. Das ist der aktuelle Stand in den Bundesländern:

Baden-Württemberg
Die aktuelle Verordnung gilt voraussichtlich noch bis zum 22. Mai 2021. Der Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum ist daher nur allein, mit Angehörigen des eigenen und maximal eines weiteren Haushalts gestattet. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen daher bisher keine touristischen Besucher aufnehmen. Auch Restaurants sind weiterhin geschlossen. Möglich ist hier nur die Mitnahme von Speisen. Aufgrund der sinkenden Fallzahlen macht die Landesregierung aber Hoffnung auf eine teilweise Öffnung von Biergärten und Hotels in den Pfingstferien – allerdings nur in weniger belasteten Regionen.

Bayern
Die aktuelle Verordnung wurde am 6. Mai zuletzt geändert und gilt voraussichtlich noch bis zum 2. Juni 2021. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind bisher untersagt, sie dürfen nur für glaubhaft notwendige, insbesondere für berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Allerdings gilt das nicht mehr lange: Ab dem 21. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in Kreisen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 wieder öffnen.

Berlin
In der Hauptstadt sind die Herbergen nur eingeschränkt geöffnet: Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen. Essen darf in Restaurants nur zum Mitnehmen angeboten werden. In Berlin gibt es noch keine Absprachen, die Hotels zu öffnen.

Brandenburg
Die aktuelle Verordnung wurde zuletzt Ende April aktualisiert. Für Kreise und kreisfreie Städte gilt hier weiterhin die klare Notbremse ab Überschreiten des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind untersagt. Ausgenommen sind Übernachtungen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen. Essen darf in Restaurants nur zum Mitnehmen angeboten werden.



Bremen
Die Verordnung ist in Bremen voraussichtlich bis zum 10. Mai 2021 in Kraft. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Auch hier sind touristische Übernachtungen nicht gestattet. Dienst- und Geschäftsreisen sowie Verwandtschaftsbesuche fallen nicht darunter. Speisen und Getränke dürfen aus Restaurants nur abgeholt werden. Öffnungspläne sind noch nicht konkretisiert worden.

Hamburg
Hamburgs Sozial- und Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) hat die Aufhebung der Corona-Notbremse in der Hansestadt ab dieser Woche Mittwoch angekündigt. Nach Angaben der Gesundheitsbehörde lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen am Montag den fünften Werktag in Folge unter 100. „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, dass wir in so einem stabilen Abwärtstrend sind“, sagte Leonhard bei der Vorstellung eines neuen Impfzentrums in der Asklepios-Klinik Harburg.

Gemäß dem Infektionsschutzgesetz würden die besonders scharfen Corona-Regeln am Mittwoch um Mitternacht außer Kraft treten. Damit können sich die Menschen in Hamburg nachts wieder auf der Straße frei bewegen. Treffen sind nicht mehr auf einen Haushalt plus eine Person beschränkt. Auch im Einzelhandel sind Erleichterungen vorgesehen. Bisher sind Übernachtungsangebote für touristische Zwecke trotzdem nicht erlaubt. Zulässig sind berufliche veranlasste Aufenthalte, medizinisch veranlasste Aufenthalte und zwingend sozial-​ethisch veranlasste Aufenthalte.

Hessen
Im Hessen sind Beherbergung ausschließlich zu notwendigen Zwecken gestattet. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt. Speisen und Getränke dürfen aus Restaurants nur abgeholt werden.

Mecklenburg-Vorpommern
Die aktuelle Verordnung der Landesregierung wurde zuletzt am 4. Mai angepasst. Auch in diesem Bundesland sind touristische Übernachtungen weiterhin nicht erlaubt. Restaurants sind weiterhin geschlossen und Essen dürfen Kunden nur liefern lassen oder abholen. Immerhin: Seit dem 5. Mai dürfen vollständig Geimpfte aus anderen Bundesländern als Tagestouristen nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Erst bei einer Inzidenz von etwa 50 sollen in dem Bundesland weitere Öffnungen in der Gastronomie und dem Tourismus möglich sein. Dann soll es Modellregionen geben.

Niedersachsen
In Niedersachen sind im Vergleich mit anderen Bundesländern ab dieser Woche recht umfangreiche Lockerungen in Kraft. So dürfen in Kreisen, in denen die Inzidenz unter 100 liegt Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze wieder öffnen. Für Hotels gilt dabei eine maximale Auslastung von 60 Prozent. Jeder Gast muss bei der Anreise außerdem einen negativen Corona-Test vorlegen und vor Ort täglich einen kontrollierten Test machen. Die Beherbergung ist zuerst aber nur für Menschen mit einem Erstwohnsitz in Niedersachsen erlaubt. Auch die Außengastronomie darf bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 in Landkreisen wieder öffnen. Eine Öffnung des Tourismus für Menschen, die nicht aus Niedersachsen kommen, könnte Ende Mai möglich sein.

Nordrhein-Westfalen
Beherbergungen sind in NRW für private Zwecke nicht erlaubt. Auch Restaurants dürfen Gerichte nur zur Abholung anbieten.

Rheinland-Pfalz
Aktuell kommt Bewegung in die Regeln. In Rheinland-Pfalz darf der Handel ab dieser Woche Mittwoch in Regionen mit einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder öffnen. Auch die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen ist dann wieder möglich. Zum Start des Pfingstwochenendes soll in Rheinland-Pfalz dann noch weitere Öffnungen in den Bereichen Gastronomie und Tourismus folgen.

Saarland
Da das Saarland eine Modellregion ist, gibt es dort bereits Öffnungen und Lockerungen für den Handel, Außengastronomie und Kultureinrichtungen. Touristen dürfen aber weiterhin nicht in Hotels einchecken.

Sachsen
Übernachtungen in Hotels sollen wohl erst ab einer Inzidenz von unter 50 möglich sein und dann auch nur mit einem negativen Corona-Test und einem Kontaktnachweis. Essen darf in Restaurants nur zum Mitnehmen angeboten werden.

Sachsen-Anhalt
Eine Beherbergung zu touristischen Zwecken ist in Hotels weiterhin untersagt. Für Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist das nur erlaubt, wenn es notwendig ist. Auch Restaurants dürfen Gerichte nur zur Abholung anbieten. In den kommenden Wochen könnte es aber Lockerungen geben. Wie genau diese aussehen könnten ist aber noch nicht klar.

Schleswig-Holstein
In touristischen Modellregionen in Schleswig-Holstein kann schon wieder Urlaub gemacht werden – bei strengen Regeln. Voraussetzung für die Modellprojekte sind Corona-Inzidenzen stabil unter der Marke von 100 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner. Gäste müssen mit frischem Negativ-Test kommen und diesen vor Ort wiederholen. Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht gelten weiterhin, ein Termin im Restaurant ist Pflicht.

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Thüringen
Übernachten in Hotels in Thüringen sind für Touristen nicht erlaubt. Die Außengastronomie darf in Kreisen, in denen eine Inzidenz von 100 nicht überschritten wird wieder öffnen. Dafür ist aber ein Termin nötig.

Mit Material von dpa

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